Stethoskop umschlingt gläserne Weltkugel

Referat 95.2 Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)

Referatsleitung

Andrea Heyne (komm.)
Regierungsdirektorin
0711 904-39200
andrea.heyne@rps.bwl.de

Stellvertretung

Dr. Jochen Theurer
Regierungsdirektor
0711 904-39104
jochen.theurer@rps.bwl.de

Bild zeigt zwei Ärzte und drei Krankenpflegerinnen bzw. -pfleger

Akademische und nichtakademische Gesundheitsberufe

Anerkennung Bildungsabschlüsse AUSLAND

Eine Mutter mit einem Kleinkind bei einer Ärztin

Landarztquote

Auswahlverfahren

 

Unsere Aufgaben

Das Referat ist Approbationsbehörde für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten mit ausländischen Ausbildungen. Es  erteilt auch Angehörigen dieser Berufsgruppen mit ausländischer Ausbildung auf Antrag fachlich eingeschränkte und zeitlich befristete Berufserlaubnisse für das Land Baden-Württemberg.

Bei den Gesundheitsfach- und Pflegeberufen (zum Beispiel in der Physiotherapie oder in der Krankenpflege) sowie bei den sozialen Berufen (zum Beispiel Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge) ist das Referat die Anerkennungsbehörde. Es entscheidet über die Anerkennung ausländischer Ausbildungen in den Gesundheitsfach- und Pflegeberufen sowie den Sozialberufen und erteilt die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung.

Das Referat ist zudem zuständige Stelle für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Rahmen der Landarztquote. Zum Wintersemester eines jeden Jahres können Bewerberinnen und Bewerber sich im Bewerbungsportal auf einen der 75 Studienplätze bewerben.

Informationen und Formulare

Certificate Of Good Standing oder EU-Konformitätsbescheinigung

Certificate of good Standing Zahnärztin/Zahnarzt, Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker, Psychotherapeutin/Psychotherapeut
Certificate of good Standing Hebammen mit ausländischer Anerkennung (pdf, 120 KB)
Certificate of good Standing MTA-, ATA-, OTA- und Pflebegeberufe mit ausländischer Anerkennung (pdf, 162 KB)

Wenn Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung für Gesundheitsfach- und Approbationsberufe mit ausländisch absolvierter Ausbildung benötigen, die im Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt wurde, senden Sie uns eine E-Mail an info.anerkennung@rps.bwl.de

Zweitschrift Approbationsurkunde / Erlaubnisurkunde / Zeugnis

Zuständig für die Ausstellung einer Zweitschrift/Ersatzurkunde für die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfach-, Pflegeberufe und sozialpflegerische Berufe ist die Behörde, von welcher die ursprüngliche Urkunde ausgestellt wurde.

  • Somit ist das Regierungspräsidium Stuttgart nur zuständig, sofern das Original-Dokument ebenfalls vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt wurde.

Für die Beantragung einer Zweitschrift senden Sie uns bitte das beigefügte Antragsformular (bitte das für Ihren Beruf zutreffende Formular auswählen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse postalisch zu:

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.2
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern, sofern nötig, eine Information über nachzureichende Unterlagen.

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde (pdf, 53 KB)
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Erlaubnisurkunde einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (pdf, 104 KB)