Referat 83.2 Bau- und Kunstdenkmalpflege: Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege

Portrait Prof. Dr. Ulrike Plate

Referatsleitung

Prof. Dr. Ulrike Plate
Abteilungsdirektorin
0711 904-45109
ulrike.plate@rps.bwl.de

Stellvertretung

Bianka Hinsberger
Oberkonservatorin
0711 904-45165
bianka.hinsberger@rps.bwl.de

Unsere Aufgaben

Zum Erhalt der Kulturdenkmale durch die konservatorische Beratung und den gezielten Einsatz von Födermitteln beizutragen ist die zentrale Aufgabe des Referats. Die regionale Gliederung des großen Flächenlandes in vier Regierungsbzirke spiegelt sich in den vier Fachgebieten wieder, die Denkmalförderung ist in einem Fachgebiet landesweit aufgestellt.

 

Das Fachgebiet ist verantwortlich für die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundsätzen und Kriterien zur Denkmalförderung des Landes und die Vorbereitung des Denkmalförderprogramms zur Vorlage bei der Obersten Denkmalschutzbehörde. Das Fachgebiet nimmt die Koordination und Mitwirkung bei der Förderung durch Dritte wahr und übernimmt Vorschläge zur Gesamtfinanzierung von Maßnahmen. Darüber hinaus erfolgt hier die Abwicklung von Förderverfahren bei Sonderprogrammen des Bundes und des Landes. 

Das Land stellte im Denkmalförderprogramm 2023 rund 13,6 Millionen Euro an Zuwendungen zur Verfügung. Die 240 Förderungen verteilten sich zu rund 59 Prozent auf private, zu 28 Prozent auf kirchliche und zu 13 Prozent auf kommunale Maßnahmen (Summe der Prozentzahlen kann rundungsbedingt von 100% abweichen). Damit leistet das Land einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Pflege der baden-württembergischen Kulturdenkmale.

Im Bereich Zuschussverwaltung und Steuer werden Anträge auf eine Denkmalförderung des Landes verwaltungsrechtlich geprüft und bearbeitet. Hinzu kommen die Bewirtschaftung der Fördermittel, die Mitwirkung bei der Förderung durch Dritte und die Erteilung von Steuerbescheinigungen nach § 10g EStG.

Im Bereich Zuschussermittlung werden Zuschuss- und Steueranträge fachtechnisch bearbeitet und die Antragsteller bzw. Dritte bei Bedarf beraten.

 

Die Beratung und Betreuung von Denkmaleigentümern, Planern und Handwerkern sowie die Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden und den Bauverwaltungen erfolgt durch die Gebietsreferentinnen und Gebietsreferenten von den Dienstsitzen in Esslingen, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen aus. So kann durch die Gliederung der Fachgebiete auf typische Eigenheiten der verschiedenen Kulturlandschaften des Landes eingegangen werden. Sie beraten die Bauherren und Dritte bei der Erstellung denkmalverträglicher Konzepte, indem sie die Werte und Eigenheiten des jeweiligen Denkmals vor Ort vermitteln. Bei komplexen Maßnahmen nehmen sie die Betreuung und notwendige Abstimmung während des Bauverlaufs vor. Als Ansprechpartner vermitteln sie die Kontakte zu den Spezialistinnen und Spezialisten der Restaurierung der Bau- und Kunstdenkmale und des Fachgebiets Spezialgebiete und Schwerpunkte. 

Gegenüber den unteren und höheren Denkmalschutzbehörden geben die Gebietsreferentinnen und Gebietsreferenten in den Genehmigungsverfahren denkmalfachliche Stellungnahmen ab. Zudem beraten sie über die Möglichkeit der Denkmalförderung des Landes.