Symbolbild Baccalaureate-Urkunde

Zeugnisanerkennungsstelle

Anerkennung schulischer und beruflicher Bildungsnachweise aus dem Ausland / aus anderen Bundesländern

Unsere Aufgaben im Überblick

Wir prüfen schulische Bildungsnachweise, die im Ausland oder in anderen Bundesländern erworben wurden, vergleichen diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg (z.B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Fachhochschulreife, Hochschulreife) und stellen Bescheinigungen über die erworbene Qualifikation aus.

Außerdem prüfen wir die Gleichwertigkeit der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, Sozialpädagogischen Assistentinnen/Assistenten, sowie Sportlehrerinnen/Sportlehrern im freien Beruf

Bei der Anerkennung von schulischen Bildungsnachweisen sind wir nur dann für Sie zuständig, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, oder
  • als Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg eine vorläufige Zusage über einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg vorlegen können, das heißt eine Ausbildungsstelle in Baden-Württemberg bescheinigt, dass eine Ausbildung vorbehaltlich der Zeugnisanerkennung vorgesehen ist. Allein der Nachweis über eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg ist nicht ausreichend. Oder
  • als Bürger der EU/EWR/Schweiz einen Nachweis über die Aufnahme im Bewerbungsverfahren für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung in Baden-Württemberg vorlegen können oder
  • sich als deutsche/r Staatsangehörige/r für ein Studium in Baden-Württemberg beworben haben oder bewerben wollen.

Für Abschlüsse aus Baden-Württemberg sind wir jedoch nicht zuständig.

 

Sollten wir für Ihre Belange nicht zuständig sein, so wenden Sie sich bitte an die folgenden für ihren Fall zuständigen Stellen:
 

a) für Hochschul-Zugangsqualifikationen aus dem Ausland:

Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung für ein Studium an

b) für Hochschul-Abschlüsse aus dem Ausland:

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
Telefon: 0228 501-0
Telefax: 0228 - 501-777
Homepage: Kultusministerkonferenz 

Dies gilt nicht für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Diplom-/Sportlehrer*innen im freien Beruf.

c) für Hochschul-Titel aus dem Ausland:

Ministerium für Wissenschaft
Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstraße 46
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-0
Telefax: 0711 279-3080
Homepage: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

d) für andere Berufsausbildungen aus dem Ausland:

Informationen zur Anerkennung von Berufsausbildungen im Ausland erhalten Sie hier.

e) für eine Fachhochschulreife (an Waldorfschulen)

die in Baden-Württemberg erworben wurde, ist das für den Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium, Referat 76, zuständig.

f) für eine Bescheinigung zur Verwendung im Ausland, 

dass ein in Baden-Württemberg ausgestelltes Zeugnis authentisch ist (Apostille),

  • falls es sich um ein Hochschulzeugnis handelt: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Referat 12, Königstraße 46, 70173 Stuttgart
  • falls es sich um ein Zeugnis einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule handelt: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Referat 22, Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart

So stellen Sie bei uns einen Antrag:

Bitte lesen Sie unbedingt vorher das Merkblatt 

Wichtige Hinweise zur Zeugnisanerkennung

Hinweis

Es muss mit Bearbeitungszeiten von teilweise mehreren Monaten gerechnet werden. Anfragen nach dem Stand der Bearbeitung, per E-Mail oder Telefon, verhindern eine zügige Bearbeitung der Anträge.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Unterlagen:
(Wichtig: Die eingereichten Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgeschickt!)

1. Unterlagen zu Ihrer Person (alle Unterlagen in Form von Kopien)

  • Personendaten Ihres Passes/Personalausweises
  • Aufenthaltstitel (falls nicht EU-Bürger/innen)
  • Nachweis über Namensänderungen (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde); originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung
  • Nachweis des Wohnsitzes in Baden-Württemberg oder Nachweis über eine Zusage für einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg.

2. Zeugnisse und Übersetzungen (alle Unterlagen nur in Form von amtlich beglaubigten Kopien)

  • Abschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht. Falls kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte die letzten beiden Jahreszeugnisse vor. Deutsche mit ausländischen Abschlüssen, die ein Studium anstreben, müssen ebenfalls die beiden letzten Jahreszeugnisse vorlegen.
  • Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung, soweit im jeweiligen Land vorgeschrieben
  • Studiennachweise aus dem Ausland (falls vorhanden)
  • Nachweis der Berufsausbildung (nur für Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Sozialpädagogische Assistenten*innen, Sportlehrer*innen im freien Beruf und die Zuerkennung der Fachhochschulreife oder eines allgemeinbildenden Abschlusses nach einer Berufsausbildung)
  • Nachweise zur Berufstätigkeit (nur für Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Sozialpädagogische Assistenten*innen, Sportlehrer*innen im freien Beruf und die Zuerkennung der Fachhochschulreife)
  • Falls vorhanden: letztes deutsches Zeugnis
  • Schriftlicher Lebenslauf

 

Hinweis: In manchen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig, die wir dann gesondert nachfordern.
Bitte schicken Sie uns grundsätzlich keine Originale!

 

3. Antragsformular

Eine lückenlose Aufstellung der Schul- und Hochschulausbildung ist für die Bearbeitung wichtig. Bitte füllen Sie daher das untenstehende Formular vollständig aus:

Antragsformular zur Anerkennung eines schulischen Abschlusses
Antragsformular zur Anerkennung eines beruflichen Abschlusses

4. Gebühren

Im Falle der Anerkennung (positiver Bescheid) sind wir verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro zu erheben (Gebührenordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg). Bei geringem Einkommen können die Gebühren erlassen werden.

Wenn Sie eine Gebührenbefreiung beantragen, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte noch folgendes hinzu:

  • Einkommensnachweise in geeigneter Form (Familieneinkommen!)
  • Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder

Wichtig!

Bitte schicken Sie kein Bargeld! Falls Gebühren fällig werden, erhalten Sie mit dem Anerkennungsbescheid die für die Überweisung erforderlichen Informationen.

5. Zustellung der Unterlagen

Sie können Ihre Unterlagen an unsere Postadresse Regierungspräsidium Stuttgart schicken

Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

und vorab per E-Mail an anerkennungsstelle@rps.bwl.de senden. 

Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns über dieses Kontaktformular oder per E-Mail über anerkennungsstelle@rps.bwl.de

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zur Vergleichbarkeit Ihres Schulabschlusses finden Sie unter