Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung
Referatsleitung
Thomas Deines
Leitender Forstdirektor
0711 904-11525
thomas.deines@rps.bwl.de
Stellvertretung
Katja Grimm
Regierungsdirektorin
0711 904-11520
katja.grimm@rps.bwl.de
Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge Ellwangen
Berthold Weiß
Regierungsdirektor
07961 9331-103
berthold.weiss@rps.bwl.de
Unsere Aufgaben
Das Referat 15.2 ist für vielfältige Aufgaben im Bereich der Migration im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Zentrale Punkte sind dabei die Erstaufnahme von Flüchtlingen und die Funktion als höhere Aufnahmebehörde, also die Koordinierung, Beratung und Aufsicht über die 13 Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen im Regierungsbezirk.
Zusätzlich bearbeiten wir im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration verschiedene Förderprogramme im Bereich Integration.
Die Erstaufnahme ist – wie der Name schon sagt – die erste Station für geflüchtete Menschen, die in Deutschland ankommen. Wir sorgen gemeinsam mit unseren haupt- und ehrenamtlichen Partnerinnen und Partnern dafür, dass die Asylsuchenden einen geordneten Start im Regierungsbezirk Stuttgart haben. Zuständig sind wir für alles Organisatorische sowie Rechtliche rund um die Flüchtlingserstaufnahme. Die Asylsuchenden werden nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen menschenwürdig untergebracht, versorgt, registriert und erkennungsdienstlich erfasst.
Derzeit betreiben wir im Regierungsbezirk Stuttgart zwei Erstaufnahmeeinrichtungen: Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in Ellwangen und die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) für Flüchtlinge in Giengen an der Brenz.
Die LEA Ellwangen wurde im April 2015 in Betrieb genommen. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist unter anderem zuständig für
- Leitung und Verwaltung der Landeserstaufnahmeeinrichtung,
- das Liegenschaftsmanagement,
- die Registrierung sowie die Verlegungsorganisation der Flüchtlinge in die sogenannte vorläufige Unterbringung oder Anschlussunterbringung in die Landkreise und Gemeinden,
- die in der LEA untergebrachten Personen als Ausländerbehörde.
Für die Alltagsbetreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung haben wir Dienstleistungsfirmen beauftragt. Sachleistungen wie Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege erhalten die Flüchtlinge in der Einrichtung. Darüber hinaus erhalten die Asylsuchenden monatlich ein kleines Taschengeld für den notwenigen persönlichen Bedarf wie beispielsweise Hygieneartikel oder Telekommunikation (vgl. § 3 Asylbewerberleistungsgesetz).
Eine Sicherheitsfirma sorgt für geordnete und sichere Verhältnisse in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen.
Auf dem Gelände der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen befindet sich zudem eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Asylantragstellung, die Anhörung im Rahmen des Asylverfahrens und die Entscheidung über den Asylantrag finden also direkt vor Ort in der Einrichtung statt.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung steht mit der Sozial- und Verfahrensberatung ein Angebot zur Verfügung, das sie unter anderem in Fragen des Asylverfahrens unterstützt, bei psychischen oder sozialen Problemen weiterhilft oder Tipps für das Zurechtfinden in Deutschland gibt. Wir sind für die Planung und Bewilligung der Stellen für die Sozial- und Verfahrensberatung zuständig. Mit der Ehrenamtskoordination haben wir eine Stelle eingerichtet, die die ehrenamtlich Engagierten professionell betreut. Zusätzlich ist ein Streetworker in und um die LEA Ellwangen tätig. Er steht im Austausch mit den Ellwanger Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bewohnerschaft der LEA Ellwangen. In der Krankenstation findet eine medizinische Grundversorgung statt. Zusätzlich ist eine psychologische Beratungsstelle eingerichtet und für die jüngsten Bewohnerinnen und Bewohner steht eine professionelle Kinderbetreuung zur Verfügung.
Sobald das Asylverfahren weitgehend abgeschlossen ist und ein Asylgrund vorliegt, werden die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf Grundlage eines Bevölkerungsschlüssels den Stadt- und Landkreisen zur vorläufigen Unterbringung in sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte zugeteilt.
Die EA Giengen an der Brenz wurde Anfang April 2020 als Außenstelle der LEA Ellwangen in Betrieb genommen. Vieles läuft sehr ähnlich wie in der LEA Ellwangen: Die Leitung und Verwaltung sowie das Liegenschaftsmanagement und die Verlegungsorganisation übernimmt das Regierungspräsidium Stuttgart, die Dienstleistungsfirmen für die Versorgung und Betreuung sind dieselben und auch eine Sozial- und Verfahrensberatung wird angeboten. Im Unterschied zur LEA Ellwangen ist allerdings alles deutlich kleiner dimensioniert, da die Belegungskapazität auch nur etwa einem Viertel der Kapazität der LEA Ellwangen entspricht.
Als höhere Aufnahmebehörde ist das Referat 15.2 im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht für die 13 unteren Aufnahmebehörden (elf Land- und zwei Stadtkreise) im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Wir sind Ansprechperson für die unteren Aufnahmebehörden beispielsweise bei rechtlichen Fragen oder bei Fragen zur Unterbringung und Versorgung in der vorläufigen Unterbringung.
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erstattet das Land Baden-Württemberg den unteren Aufnahmebehörden, also den Stadt- und Landkreisen, die Kosten für die vorläufige Unterbringung. Die umfangreiche Prüfung der Ausgaben der Landkreise übernimmt im Regierungsbezirk Stuttgart das Referat 15.2.
Wir informieren und beraten die in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk untergebrachten Personen zu allen Fragen der freiwilligen Ausreise, organisieren diese und beantragen gegebenenfalls finanzielle Unterstützung für die Rückkehr.
Wir fördern und überwachen Integrationsprojekte des Landes Baden-Württemberg. Beispielsweise wickelt das Regierungspräsidium Stuttgart landesweit über den „Pakt für Integration“ das Förderprogramm „Integrationsmanagement“ für das Sozial- und Integrationsministerium ab, bei dem Kommunen finanziell bei der Integrationsarbeit unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen in der Anlaufphase des Umsetzungsprozesses der Pflegeberufereform zu unterstützen, wird den Stadt- und Landkreisen eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt.
Grundlagen und Formulare Förderperiode 2023/2024:
Eckpunkte Förderung Koordinierungsstellen (Förderaufruf) (pdf, 120 KB)
Antrag (pdf, 149 KB)
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen bei der Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens. Die Elternbeteiligung in den Kommunen soll quantitativ ausgebaut sowie überregional oder landesweit qualitativ weiterentwickelt werden.
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 11.10.2024.
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Förderaufruf:
Antragsformular Förderaufruf 2025 - 2026 „Elternmentorenprogramme 2025-2026“ (xlsx, 40 KB)
Förderaufruf interkulturelle Elternmentorenprogramme 2025 – 2026 (PDF, 262 KB)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf, 61 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 52 KB)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen für den Förderaufruf zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen bei der Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens. Die Elternbeteiligung in den Kommunen soll quantitativ ausgebaut sowie überregional oder landesweit qualitativ weiterentwickelt werden.
Hinweis: Die Antragsfrist ist geendet am 18.12.2022.
Förderaufruf:
Förderaufruf EMP (pdf, 357 KB)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf, 61 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 52 KB)
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/
Mit dem Förderaufruf „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen.
Förderaufruf:
Förderaufruf EVP (pdf, 153 KB)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf, 108 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 160 KB)
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf ruft das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration dazu auf, Anträge für Fort- und Weiterbildungen zur Qualifizierung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern für den Bereich Gesundheit einzureichen
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 11.10.2024.
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Förderaufruf:
Antragsformular Förderaufruf 2025 „Sprachmittler*innen“ (xlsx, 40 KB)
Förderaufruf Qualifizierung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern für den Bereich Gesundheit 2025 (pdf, 165 KB)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2025 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
Angebote der Sprachförderung im Rahmen des Pakts für Integration (PIK)
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration neue Wege zur Sprachförderung bestimmter Zielgruppen und die Studierfähigkeit von Studierenden aus dem Ausland. Im Bereich der Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens soll die Kommunikation und Interaktion im interkulturellen und mehrsprachigen Team verbessert sowie die sprachlichen Fähigkeiten der Auszubildenden in der Pflege gestärkt werden.
Förderaufruf:
Förderaufruf MPS (pdf, 202 KB)
Formulare und Arbeitshilfen (werden nachgereicht):
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration neue Wege zur Sprachförderung bestimmter Zielgruppen, die Verbesserung der Studierfähigkeit von Studierenden aus dem Ausland und im Bereich der Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kommunikation und Interaktion im interkulturellen und mehrsprachigen Team.
Förderaufruf:
Förderaufruf MPS (pdf, 378 KB)
Antragsformular (xlsx, 36 KB)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf, 108 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 224 KB)
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/pakt-fuer-integration/foerderbereich-sprache?highlight=vwv%20integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.
Förderaufruf:
Förderaufruf 2024 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF, 262 KB)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden)
Mittelabrufformular (pdf, 108 KB)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2024 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.
Förderaufruf:
Förderaufruf 2023 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF, 67 KB)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf, 108 KB)
Zwischenverwendungsnachweis (pdf, 243 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 284 KB)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2023 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.
Förderaufruf:
Förderaufruf 2022 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF, 262 KB)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf, 67 KB)
Zwischenverwendungsnachweis (pdf, 185 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 224 KB)
Hinweis: Die Antragsfrist für den Förderaufruf ist am 03.06.2022 abgelaufen.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/
Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration auf kommunaler Ebene. Die Integrationsarbeit der Landkreise, Städte und Gemeinden soll an zentraler Stelle systematisch geplant, gezielt gesteuert und koordiniert werden.
Verwaltungsvorschrift und weitere Informationen:
VwV Integrationsbeauftragte (pdf, 146 KB)
VwV-Änderung vom 04.10.2022 (pdf, 85 KB)
Formulare und Arbeitshilfen:
Verwendungsnachweis (xlsx, 46 KB)
Mittelabruf (pdf, 104 KB)
Hinweis: Die Antragsfrist hat am 15.11.2023 geendet.
Anträge sind in schriftlicher Form per-Mail (Integrationsfoerderung@rps.bwl.de) einzureichen. Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift), dies erleichtert uns die Bearbeitung. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte stellen Sie eventuelle Fragen per Mail unter Integrationsfoerderung@rps.bwl.de. Wir werden dann auf Sie zukommen.
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration den Aufbau und den Betrieb lokaler Beratungsstellen gegen Diskriminierung, ergänzt um eine überregionale Beratungsstelle gegen Diskriminierung sowie um Beratungssatelliten. Von Diskriminierung betroffene Menschen im Land soll ein niedrigschwelliger Zugang zu einer professionellen Antidiskriminierungsberatung ermöglicht werden. Darüber hinaus soll die Bevölkerung in Baden-Württemberg für Diskriminierungen sensibilisiert und Diskriminierungen proaktiv vorgebeugt werden. Des Weiteren sollen Sensibilisierungsmaßnahmen in Baden-Württemberg professionell und niedrigschwellig angeboten werden.
Formulare und Arbeitshilfen:
Mittelabrufformular (pdf, 136 KB)
Zwischenverwendungsnachweis (docx, 31 KB)
Schlussverwendungsnachweis (docx, 32 KB)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2024 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Für Fragen zum Förderaufruf stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 0711 123-3990 oder per E-Mail an lads@sm.bwl.de zur Verfügung.
Weiterführende Links:
www.antidiskriminierungsstelle-bw.de
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zum einen, allen von Diskriminierung betroffenen Menschen im Land einen niedrigschwelligen Zugang zu einer professionellen Antidiskriminierungsberatung. Darüber hinaus soll die Bevölkerung in Baden-Württemberg für Diskriminierungen sensibilisiert und Diskriminierungen proaktiv vorgebeugt werden. Zum anderen wird, Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Baden-Württemberg professionell und niedrigschwellig anzubieten, unterstützt.
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 04.11.2024.
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular mit der Anlage „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Word-Datei und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Förderaufruf:
Antragsformular Förderaufruf 2024 „Servicestellen“ (pdf, 128 KB)
Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 18 KB)
Förderaufruf vom 29.07.2024 „Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung – Servicestellen Antidiskriminierung“ (pdf, 227 KB)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2024 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Für Fragen zum Förderaufruf stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 0711 123-3990 oder per E-Mail an lads@sm.bwl.de zur Verfügung.
Weiterführende Links:
www.antidiskriminierungsstelle-bw.de
Ombudswesen für die Flüchtlingserstaufnahme
In Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ist die Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme Baden-Württemberg Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für die Belange von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen, Mitarbeitern aus Organisationen, Institutionen und zuständigen Behörden sowie Nachbarn und Anliegern aus der Umgebung der Einrichtungen.
Ehrenamtliche Ansprechperson für die Ombudsperson in der Flüchtlingserstaufnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart ist
Josef Rettenmaier
E-Mail: Ombudswesen.Fluechtlinge@rps.bwl.de
Josef Rettenmaier nimmt diese Funktion seit August 2019 wahr. Mit seiner langjährigen Erfahrung als Sozialdezernent im Ostalbkreis bringt Rettenmaier ausgezeichnete Voraussetzungen für dieses Amt mit.