Lernen mit Rückenwind

Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen. Bei Schülerinnen und Schülern haben sich durch die Schulschließungen zum Teil erhebliche Lernrückstände ergeben. Um den entstandenen Lernlücken rasch entgegenzuwirken, sollen die betroffenen Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt werden. Unser Ziel ist es, ihnen eine erfolgreiche Fortsetzung des Bildungsweges zu ermöglichen. Baden-Württemberg startet dazu im Rahmen des Bund-Länder Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 das auf zwei Jahre angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“.

Mehr Informationen sind beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport abrufbar.

Service

Ihre Anfragen richten Sie bitte per Mail an rueckenwind@rps.bwl.de

Wir beraten Sie ebenfalls telefonisch unter der Rufnummer 0711 904-17180 zu folgenden Zeiten:

Montag:12:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 10:00 Uhr

 

Rechnungen - Belege - Bildungsgutscheine

Für die Einreichung aller Rechnungen und Belege, sowie Abrechnungen der Bildungsgutscheine von Kooperationspartnern ist nachstehende Rechnungsadresse zu verwenden:

Regierungspräsidium Stuttgart
Schule und Bildung
- Referat 71 -
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Rechnungen über Leistungen von Kooperationspartnern und über Sachkosten werden von den jeweiligen Schulleitungen sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet.
Wir bitten bei Einreichung der Belege ausschließlich das nachstehende Formular zu verwenden, das auch an die Schulen versandt wurde.


Außerdem bitten wir davon abzusehen, Rechnungen nach Einreichung am Regierungspräsidium zwischenzeitlich zu begleichen.


Anlage zur Einreichung von Abrechnungsbelegen zu "Lernen mit Rückenwind"

(Foto Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg)
(Foto Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg)