Reisekosten der Lehrkräfte

Reisekostenabrechnungen über DriveBW

Für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sind Reisekostenabrechnungen grundsätzlich über DriveBW zu stellen.

Wichtig zu wissen:

Ein über DriveBW gestellter Reisekostenantrag ist kein Dienstreiseantrag im Sinne einer dienstrechtlichen Genehmigung.

Es muss daher vor Antritt einer Dienstreise eine dienstrechtliche Genehmigung vom dienstrechtlich Verantwortlichen vorliegen. Dies kann im Einzelfall geschehen oder in Form einer allgemeinen Dienstreisegenehmigung. Als dienstrechtliche Genehmigung gilt ebenfalls der Entsendungsbeschluss eines Gremiums, die Einladung einer vorgesetzten Dienstbehörde, die Beauftragung zur Abnahme einer Prüfung.

Das Dienstreise-Management DRIVE-BW wird über das Kundenportal beim Landesamt für Besoldung und  Versorgung Baden-Württemberg (LBV) gestartet.

Kundenportal beim LBV
Übersicht zu DriveBW

Dienstreisen, die nicht über DriveBW abgerechnet werden

Reisekostenabrechnungen mehrerer gleichartiger Dienstreisen können aufgelistet in Papierform beim Regierungspräsidium eingereicht werden.

Reisekostenabrechnungen anlässlich von Schüleraustauschprogrammen und Gedenkstättenfahrten werden in Papierform beim Regierungspräsidium eingereicht.

Anträge auf Trennungsgeld sowie Umzugskostenvergütungen werden - sofern dies in der Abordnungsverfügung zugesagt wurde - in Papierform beim Regierungspräsidium zur haushaltsrechtlichen Kontierung eingereicht.

Reisekostenabrechnungen zum auswärtigen Unterricht sowie Reisekostenabrechnungen zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AuV) werden in Papierform beim LBV eingereicht.

LBV-Vordrucke

Reisekosten
Trennungsgeld
Umzugskosten

Lehrerfortbildungen über LFB-Online

Anmeldungen und Zulassungen zu einer Lehrerfortbildung erfolgen ausschließlich über LFB-Online. In diesem System sind sämtliche amtlichen Fortbildungsangebote für Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Baden-Württembergs eingestellt.

Circa 14 Tage nach Ende einer Veranstaltung oder eines Reihentermins erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Leitung, Referentinnen und Referenten in DriveBW automatisiert einen vorbereiteten Reisekostenantrag zur Abrechnung der entstandenen Kosten.

Lehrkräfte, die ohne erfolgte Zulassung eine amtliche Lehrerfortbildung besuchen, haben für diese Reise keine reiserechtliche Genehmigung und damit weder einen Anspruch auf Teilnahme und entsprechende Bescheinigungen noch einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten.

Bitte beachten Sie: Das System ist passwortgeschützt, die Zugangsdaten erhalten Sie über Ihre Schulleitung.

Würfel mit dem Buchstaben i

Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die CSCS-Hotline

Mo. bis Do. 8 - 17 Uhr, Fr. - 14 Uhr
0711 8924602
sc@schule.bwl.de