Referat 55 Naturschutz - Recht

Referatsleitung
Roland Baumann
Leitender Regierungsdirektor
0711 904-15500
roland.baumann@rps.bwl.de
Stellvertretung
Andreas Schmitz
Regierungsdirektor
0711 904-15502
andreas.schmitz@rps.bwl.de
Unsere Aufgaben
Unsere Aufgabe ist es, die Vielfalt und Eigenart der Natur und Landschaft zu schützen und somit unsere Lebensgrundlagen und die Artenvielfalt zu erhalten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür ergeben sich maßgeblich aus europäischen Vorgaben, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen.
Wir weisen Naturschutzgebiete und Naturparke aus und wirken beim Aufbau des ökologischen europaweiten Netzes „Natura 2000“ (FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU) mit.
Als höhere Naturschutzbehörde prüfen wir die Naturschutzbelange in Großverfahren (z.B. Straßenbauprojekte, Bahntrassen, Abbauvorhaben oder Gewässerausbaumaßnahmen). Dazu gehören die Eingriffsregelung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Befreiungen und verschiedene naturschutz- beziehungsweise artenschutzrechtliche Genehmigungen. Dabei wirken wir auf naturverträgliche rechtskonforme Lösungen hin.
Wir überwachen den Handel und Besitz artengeschützter Tiere anhand von Bestandsmeldungen entsprechend der Anzeigepflicht sowie über die Prüfung und Erteilung von EG-Bescheinigungen. Für die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen prüfen und erteilen wir Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den Bestimmungen der Naturschutzgebietsverordnungen.
Wir fördern und erhalten naturschutzwichtige Flächen und Gebiete und verbessern die hierfür erforderliche Infrastruktur (z. B. Schafställe oder Maschinen) durch die Vergabe von Fördermitteln. Wir unterstützen die Landschaftserhaltungsverbände und fördern die Regionalvermarktung in den PLENUM-Gebieten sowie im Biosphärengebiet. Daneben wirken wir auch bei LIFE+ Projekten mit.
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