Versorgungsauskunft

Erklärung über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten nach § 77 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW)

Im September 2012 wurden alle Beamtinnen und Beamten des Landes vom Landesamt für Besoldung und Versorgung zur Mitwirkung bei der Versorgungsauskunft angeschrieben. Ziel ist es, dass Beamtinnen/Beamte auf Lebenszeit im Abstand von fünf Jahren eine Auskunft über die Höhe ihres aktuellen Versorgungsanspruches – ähnlich wie eine Rentenauskunft – erhalten (vgl. auch „IM aktuell“ vom 05.12.2012)

Die Regierungspräsidien wurden für die Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes gebeten, die hierzu erforderlichen Daten für das LBV zu erfassen.

Für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes der Innenverwaltung ist das Personalreferat des Innenministeriums Baden-Württemberg zuständig.

Die von diesen Stellen erfassten Daten bilden die Grundlage für die Versorgungsauskunft sowie für die spätere Festsetzung der Versorgungsbezüge.

Nach Auskunft des LBV wird die Versorgungsauskunft verbindliche Wirkung im Hinblick auf die erfassten Zeiten haben. Vordienstzeiten müssen daher durch Belege nachgewiesen werden. Die von Ihnen gemeldeten und von dem jeweilig zuständigen Personalreferat erfassten Daten bilden die Grundlage der Berechnung der Versorgungsauskunft, die erstmals 2017 erstellt und an die Betroffenen versendet wird. Soweit dann kein Widerspruch gegen die mitgeteilten Zeiten erhoben wird, werden diese endgültig festgesetzt. Im eigenen Interesse sollten die Daten vollständig und korrekt sein.

Sachbearbeitung

Andreas Küstner
0711 904-17156
Andreas.Kuestner@rps.bwl.de

Stellvertretung

Ursula Seeger
0711 904-17038
Ursula.Seeger@rps.bwl.de