Aufgaben der Regierungspräsidien

Landeserstaufnahmestellen

Die Landeserstaufnahmestellen werden von den Regierungspräsidien betrieben. In diesem Zusammenhang obliegen ihnen u. a. das Liegenschaftsmanagement, die Verwaltung der Landesaufnahmestellen und die Verlegungsorganisation.

In den Landeserstaufnahmestellen werden die von Baden-Württemberg aufzunehmenden Personen untergebracht und versorgt, registriert, auf übertragbare Krankheiten untersucht und auf der Grundlage eines Bevölkerungsschlüssels den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zur vorläufigen Unterbringung zugeteilt.

Höhere Aufnahmebehörde

Die Sicherstellung der Unterbringung und Versorgung von ausländischen Flüchtlingen in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen im Zusammenhang mit der vorläufigen Unterbringung durch die Landkreise bildet einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit der Regierungspräsidien.

Untere Ausländerbehörde

Die Regierungspräsidien sind untere Ausländerbehörde gemäß AufenthG und AAZuVO für diejenigen Ausländer, die in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen.

Landesweite Koordinierungs- und Steuerungsfunktion im Bereich Aufnahme und Verteilung

Dem Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) obliegen landesweite Steuerungsaufgaben. Als Schnittstelle zwischen dem Land Baden-Württemberg im Bereich der Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen und den vier Regierungsbezirken arbeitet das RPK landesweit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Innenministerium Baden-Württemberg unter Einbeziehung der Polizei sowie der Kreise und Kommunen zwecks Koordinierung und Optimierung der Abläufe zusammen.

Das RPK steuert ebenfalls landesweit die Unterbringung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmestellen des Landes und sorgt für die anschließende Zuweisung in die Kreise innerhalb Baden-Württembergs, aber auch länderübergreifend.

Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist landesweit zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei abgelehnten Asylbewerbern sowie deren Familienangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, auch wenn die Familienangehörigen kein Asylgesuch oder keinen Asylantrag gestellt haben.

Schule und Bildung

Den Abteilungen 7 - Schule und Bildung - der Regierungspräsidien obliegen in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern bzw. den Schulen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Einrichtung von Vorbereitungsklassen und VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen). In enger Zusammenarbeit mit den Landeserstaufnahmestellen werden die Schulanmeldungen und der Schulbesuch vorbereitet und die Schüler den eingerichteten Klassen zugewiesen. Hierbei sind auch die Lehrerversorgung dieser Klassen sowie die Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte Arbeitsfelder.

Die Psychologinnen und Psychologen der Abteilungen widmen sich gemeinsam mit den Schulpsychologischen Beratungsstellen an den Staatlichen Schulämtern insbesondere der Thematik „Flüchtlinge in der Schule - Umgang mit belasteten Kindern und Jugendlichen“.

Ansprechpartner bei Fragen zur Integration von Flüchtlingen in Schulen

Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen

Bitte beachten Sie!

Für die Anerkennung von den in den Herkunftsländern erworbenen Bildungsabschlüssen gilt die landesweite Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart.