Förderung ÖPNV nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
Beschreibung
Zur Förderung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) gibt es nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Zuschüsse z.B. zu
- Busbahnhöfen,
- Multimodale Knoten,
- Park & Ride-Anlagen,
- Bike & Ride-Anlagen,
- Betriebsleitsystemen für die Anschlusssicherung zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Fahrgastinformation,
- Umbau von Haltestellen zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Bitte beachten: für Zuschüsse zu Fahrzeugen (Busse und Schienenfahrzeuge) ist die L-Bank zuständig.
Zielsetzung
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Bau oder Ausbau von Anlagen des ÖPNV.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, öffentliche Unternehmen, private Unternehmen
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Dirk Oetting
0711 904-14505
dirk.oetting@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Susanne Weinmann
0721 926-8564
susanne.weinmann@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Harald Christner
0761 208-4429
harald.christner@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Stephanie Göhner
07071 757-3609
stephanie.goehner@rpt.bwl.de