Verschiedene Fläschchen und Spritzen mit Arzneimitteln

Arzneimittelbilanzierung

Eine nicht mehr ganz so neue (Dokumentations-)Pflicht

Stand: Januar 2024

Seit der Novellierung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken 2018 müssen Sie in Ihrer Tierarztpraxis einmal pro Jahr eine Bilanzierung der Arzneimittel vornehmen und das Ergebnis schriftlich dokumentieren. Für diese Bilanzierung, auch erweiterte Inventur genannt, muss der Soll-Bestand mit dem Ist-Bestand der verschreibungspflichtigen Arzneimittel verglichen werden. Ziel ist es, unerwünschte Abweichungen durch z. B. vergessene Abrechnungen oder (im schlimmsten Fall) Diebstahl zu erkennen. Sehen Sie hier also bitte nicht nur einen unnötigen Mehraufwand aufgrund einer neuen Dokumentationspflicht, sondern auch ein scharfes betriebswirtschaftliches Schwert im Kampf gegen die Gewinnreduktion!

Der Soll-Bestand kann händisch errechnet (Bestand der letzten Inventur plus Erwerb seit der letzten Inventur minus Verbrauch seit der letzten Inventur) oder durch das Praxisprogramm ermittelt werden. Der Ist-Bestand wird durch eine Inventur der zum Stichtag vorhandenen Arzneimittel festgestellt. Das Ergebnis der Bilanzierung (im besten Fall Übereinstimmung von Soll- und Ist-Bestand, ggf. festgestellte Abweichungen) wird mit Datum unterschrieben und 5 Jahre aufbewahrt. Der Vorgang ist derselbe, wie bei der seit 2006 geforderten jährlichen Impfstoffbilanzierung. Diese Bilanzierungspflicht ist für Kollegen, welche ihre Warenwirtschaft elektronisch über den PC führen, relativ gut zu handhaben.

Was ist jedoch mit Tierarztpraxen, die auf das gute alte Karteikartensystem setzen? Zugegebenermaßen wird hier die eine oder der andere vor eine erhebliche Herausforderung gestellt. Es gibt jedoch unterschiedliche Wege, wie eine Bilanzierung trotzdem durchführbar ist – am besten sprechen Sie uns direkt an, sollten Sie noch keine praktikable Lösung für sich gefunden haben.