Blick in das Schlachthaus

Marktüberwachung Vieh, Fleisch und Geflügel

Aufgaben der Regierungspräsidien im Rahmen der Überwachung der Fleischmärkte

  • Überwacht werden die Fleischmärkte nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz. Die dafür zuständigen Landesprüfer kontrollieren auf den Fleischmärkten die Handelsklasseneinreihung, überprüfen Schlachtgewicht und Schlachtviehabrechnung und führen Buchprüfungen durch.
  • Die Arbeit der Prüfer schafft Markttransparenz und schützt die Erzeuger vor Übervorteilung.
  • Die Klassifizierer für die Handelsklasseneinreihung und Schlachtgewichtsfeststellung werden von den Regierungspräsidien zugelassen.

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Die Arbeit der Landesprüfer im Bereich Vieh und Fleisch vorgestellt!

Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs auf dem Fleischmarkt kontrollieren die Landesprüfer für Vieh und Fleisch die Einreihung der Schlachtkörper in Handelsklassen, überprüfen die Schnittführung und führen Kontrollen zur amtlichen Preismeldung durch. Damit geben die Landesprüfer den Erzeugern wichtige Hinweise über den produktionstechnischen Erfolg und schützen die Erzeuger sowie die Lieferanten auch vor Übervorteilung und Betrug.


Überprüfung der Schnittführung

Durch die Überprüfung der so genannten Schnittführung wird gewährleistet, dass vor der Gewichtsfeststellung nur genau definierte Gewebeteile vom Schlachtkörper entfernt werden. Bei dem festgestellten Gewicht handelt es sich um das Warmschlachtgewicht.

Die Einstufung nach Handelsklassen in Verbindung mit dem korrekt festgestellten Warmschlachtgewicht dient als Grundlage für den Auszahlungspreis je Kilogramm Schlachtgewicht. Der Auszahlungspreis ist wiederum starken Schwankungen unterworfen und orientiert sich an dem aktuellen Marktgeschehen.

Im Bild zu sehen ist der Landesprüfer Peter Weitmann mit der so genannten Stichstelle, die vor dem Wiegen aus hygienischen Gründen entfernt werden muss. Die Landesprüfer kontrollieren, dass hier nicht zu viel Gewebe abgeschnitten und damit das Schlachtgewicht unzulässig reduziert wird.


Kontrolle der Klassifizierung und Gewichtsfeststellung

Nach der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung - SchwHKlV - muss die Einreihung von Schlachtkörpern in die gesetzlichen Handelsklassen sowie die Gewichtsfeststellung spätestens 45 Minuten nach dem Stechen durch den Klassifizierer erfolgen.

Im Bild: Der Landesprüfer Peter Reiser dokumentiert am laufenden Schlachtband die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe sowie die korrekte Einstufung und die Gewichtsfeststellung. Stichprobenartig protokolliert er Daten, welche anschließend - siehe nächstes Bild mit dem schriftlichen Protokoll des Klassifizieres abgeglichen werden.


Überprüfung der Klassifizierungsprotokolle

Beim Einsatz der Klassifizierungsgeräte werden neben der Richtigkeit der jeweiligen Messstelle am Schlachtkörper auch die Funktionsfähigkeit, Bauartzulassung und Eichgültigkeit des eingesetzten Klassifizierungsgeräts und der Schlachtwaage überprüft.

Kontrolle der ordnungsgemäßen Klassifizierung

Nach der Klassifizierung erfolgt im Kühlraum eine stichprobenartige Überprüfung, ob der Klassifizierer die Messung an der gesetzlich vorgeschriebenen Messstelle durchgeführt hat. Dabei werden mindestens 60 Schweineschlachtkörper überprüft. Mit Hilfe der Messung wird der so genannte Muskelfleischanteil über eine bundeseinheitlich zugelassene Schätzformel ermittelt.


Überprüfung der Messstelle

Mit Hilfe einer Prüfnadel wird überprüft, ob der Klassifizierer die Messung innerhalb der zulässigen Toleranzen durchgeführt hat.

Beim Schwein befindet sich diese Messstelle in Höhe der zweit- und drittletzten Rippe. Der Einstich muss 7 cm +/- 1 cm seitlich der Trennlinie, der Ausstich in der Bauchhöhle 4 cm +/- 0,5 cm seitlich der Trennlinie erfolgen.


Fazit:

Durch die unangekündigten Kontrollen in den melde- und klassifizierungspflichtigen Schlachtbetrieben sorgen die Landesprüfer für Markttransparenz auf dem Fleischmarkt. Jeder Betrieb wird je Tierart mindestens zweimal pro Quartal kontrolliert. Daneben sind die Landesprüfer des Regierungspräsidiums auch für die Marktüberwachung in den Bereichen Rindfleisch, Eier, Geflügel und Fisch zuständig.

Eine weitere Aufgabe ist auch die Zulassung der neutralen Klassifizierer, welche in den Schlachtbetrieben für die Einstufung der Schlachtkörper in Handelsklassen zuständig sind. Diese Einstufung dient wiederum als Grundlage für die amtliche Preismeldung.

Die Veröffentlichung der amtlichen Preismeldung erfolgt wöchentlich und ist in den Tageszeitungen, in der Fachpresse und im Infodienst der LEL Baden-Württemberg nachzulesen.


Dokumente

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DokumenttitelDateitypGröße
Antrag auf Zulassung als Klassifizierer gemaß § 4 des Fleischgesetzes pdf 54 KB
Durchführung von Fortbildungskursen und Sachkundeprüfungen pdf 131 KB
Merkblatt: Zulassung von Klassifizierern gemaß § 4 Fleischgesetz pdf 27 KB