Förderung von Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung ehrenamtlicher Helfer, der Hospizarbeit, Familienpflegedienste und Dorfhilfe
Was wird gefördert?
- Entlastung pflegender Angehöriger durch niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke in einer Betreuungsgruppe oder in der Häuslichkeit,
- Aufrechterhaltung und Unterstützung des Familienverbandes in Notlagen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Ambulante Dienste und Einrichtungen in der Trägerschaft
- der freien Wohlfahrtspflege,
- der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,
- gemeinnütziger Krankenpflegevereine,
- anderer gemeinnütziger Träger sowie
- kommunaler Gebietskörperschaften.
Weitere Informationen
Verwaltungsvorschrift, Anträge und Informationen zum Förderprogramm
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 23
Johanna Fertig
0711 904-12319
johanna.fertig@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 23
Gisbert Kleinhans
0721 926-3184
gisbert.kleinhans@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 23
Beatrix Oberle
0761 208-4616
beatrix.oberle@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 23
Brigitte Straub
07071 757-3856
brigitte.straub@rpt.bwl.de