Junge Frau kümmert sich um ältere Frau

Förderung von Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung ehrenamtlicher Helfer, der Hospizarbeit, Familienpflegedienste und Dorfhilfe

Was wird gefördert?

  • Entlastung pflegender Angehöriger durch niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke in einer Betreuungsgruppe oder in der Häuslichkeit,
  • Aufrechterhaltung und Unterstützung des Familienverbandes in Notlagen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ambulante Dienste und Einrichtungen in der Trägerschaft

  • der freien Wohlfahrtspflege,
  • der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnütziger Krankenpflegevereine,
  • anderer gemeinnütziger Träger sowie
  • kommunaler Gebietskörperschaften.

Weitere Informationen

Verwaltungsvorschrift, Anträge und Informationen zum Förderprogramm

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23
Johanna Fertig
0711 904-12319
johanna.fertig@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23
Gisbert Kleinhans
0721 926-3184
gisbert.kleinhans@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23
Beatrix Oberle
0761 208-4616
beatrix.oberle@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23
Brigitte Straub
07071 757-3856
brigitte.straub@rpt.bwl.de