Verbraucherinsolvenzverfahren - Landesförderung für Schuldnerberatungsstellen
Schuldnerberatungsstellen können zur teilweisen Abdeckung ihrer Aufwendungen im außergerichtlichen Einigungsversuch Landesfördermittel beantragen, die als Fallpauschale gewährt werden.
Beschreibung:
Schuldnerberatungsstellen können zur teilweisen Abdeckung ihrer Aufwendungen im außergerichtlichen Einigungsversuch Landesfördermittel beantragen, die als Fallpauschale gewährt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Tübingen
Die Landesförderung ist in der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung geregelt. Diese wird aktuell mit Geltung zum 1. Januar 2024 neu erlassen. Bereits jetzt können die neuen Formulare abgerufen werden. Sie sind von den Schuldnerberatungsstellen für die Beantragung von Fallpauschalen zu nutzen, die sich auf ab dem 1. Januar 2024 geschlossene Vergleiche oder ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Bescheinigungen beziehen. Für vor dem 1. Januar 2024 abgeschlossene Vergleiche beziehungsweise früher ausgestellte Bescheinigungen sind die alten Formulare weiterzuverwenden, auch wenn der Antrag im Jahr 2024 gestellt wird.
Erläuterung für die Übergangszeit
Was heißt Fälle aus 2023?
Gemeint sind die bis 31.12.2023 erzielten Vergleiche oder aber die bis zu diesem Datum ausgestellten Bescheinigungen. Für diese Fälle gilt die aktuell gültige Verwaltungsvorschrift. Hier sind die bislang auf der Homepage des Sozialministeriums eingestellten „alten“ Formulare zu verwenden. Es kommt nicht darauf an, wann der Fall eingeht oder erfasst wird.
Was heißt Fälle ab 1.1.2024?
Entsprechend sind die neuen Formulare „für Fälle ab 1.1.2024“ für Bescheinigungen oder Vergleiche zu verwenden, die erst ab 1.1.2024 ausgestellt bzw. abgeschlossen werden. Die neuen Formulare wurden auf Wunsch der Praxis bereits jetzt eingestellt.
Downloads für Fälle ab 1.1.2024
Downloads für Fälle aus 2023
Titel | Dateityp | Größe |
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Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen vom Mai 2021 | 12 KB | |
Erläuterungen zur VwV | 22 KB | |
Anlage 1 Formular Trägerbescheinigung | 932 KB | |
Anlage 2 Formular Erledigungsnachweis | 2 MB | |
Anlage 3 Formular Abrechnungsübersicht Fälle ab 4-2021 | 630 KB | |
Anlage 3 Formular Abrechnungsübersicht Fälle ab 2020 | 569 KB | |
Anlage 4 Formular Statistikblatt | 552 KB | |
Formular VwV Fallpauschalen Antrag (PDF ausfüllbar) | 518 KB | |
VwV zur Gewährung von Fallpauschalen 2021 | 27 KB |