Inklusion
Gemeinsamer Unterricht
Bildungsangebot wählen
Seit der Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg zum 1. August 2015 haben die Eltern eines Kindes die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind seinen Bildungsanspruch an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder an einer allgemeinen Schule einlöst. Wählen die Eltern für ihr Kind den Lernort allgemeine Schule, führt das zuständige Staatliche Schulamt ein Bildungswegekonferenzverfahren durch. Dieser Abstimmungsprozess bezieht die Eltern und alle von der Entscheidung berührten Stellen mit ein.
Ziele
Inklusion, d.h. gemeinsamer zielgleicher oder zieldifferenter Unterricht, ist Aufgabe aller Schularten. Sie können sich an die Schulreferenten/innen der jeweiligen Schularten an den Regierungspräsidien wenden.
Weitere Informationen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport - Inklusion: Gemeinsamer Unterricht
Sonderpädagogische Dienste und Sehen

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe
Janine Knam
0721 926-4567
janine.knam@rpk.bwl.de
Hebelstr. 2
76133 Karlsruhe

Regierungspräsidium Freiburg
Ralf Klingler-Neumann (Ref. 74)
0761 208-6057
ralf.klingler-neumann@rpf.bwl.de
Claudia Bengel (Ref. 75)
0761 208-6281
Claudia.Bengel@rpf.bwl.de
Stefanie Pelz
0761 208-6129
stefanie.pelz@rpf.bwl.de
