Radiologe bei einer CT mit Patientin

Referat 25 Ärztliche Angelegenheiten und Medizinprodukte

Referatsleitung

Stellvertretung

Unsere Aufgaben

Zu den wichtigsten Aufgaben des Referates zählen die Schulaufsicht, die Abnahme der staatlichen Prüfungen, die Erteilung und Entziehung von Berufserlaubnissen sowie die Finanzierung der Schulträger in den staatlich reglementierten Berufen des Gesundheitswesens. Nach der Einführung der Pflegeberufereform - Generalistik und der Akademisierung der Hebammenausbildung wurden nun auch die Ausbildungen zur Anästhesie-technischen Assistenz und Operations-technischen Assistenz neu eingeführt. Zudem ist seit 01.01.2020 das RP Tübingen im Referat 25 vor Ort Präsidium für die landeweite Zuständigkeit für die Studiengänge nach Pflegeberufegesetz.

Das Regierungspräsidium mit Referat 25 ist koordinierende, planende und fachlich kompetente Mittelbehörde mit Aufsichtsfunktion über die Gesundheitsämter von Stadt- und Landkreisen und ist von tragender Bedeutung als höhere Gesundheitsbehörde in der Schnittstelle zum öffentlichen Gesundheitsdienst in den Gesundheitsämtern und zu den Ministerien und unterstützt und berät den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Bewältigung von Infektionsgeschehen.

Wir sind Ansprechpartner bei infektionshygienischen Fragen des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes, bei kommunalhygienischen Fragestellungen und nehmen sämtliche Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Trinkwasserverordnung wahr.

Im Referat 25 angesiedelt ist die Überwachung von Tätigkeiten mit Krankheitserregern und mikrobiologischen Arbeiten in Laboren nach dem Infektionsschutzgesetz und der Biostoffverordnung in landesweiter Zuständigkeit für Baden-Württemberg.

Das Referat überwacht außerdem anerkannte Einrichtungen für psychisch Kranke nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Im Referat 25 liegt außerdem die Stabsleitung für den Verwaltungsbereich Vb 6 Gesundheit im Katastrophenschutz.

Unterstützend ist Referat 25 eingebunden in die Klärung medizinischer und infektiologischer Fragestellungen in der LEA und EA und in die Beurteilung von ärztlichen Befunden zur Abrechnung über Asylbewerberleistungsgesetz.

Unsere Hauptaufgabe ist die Überwachung nach dem Medizinprodukterecht.

Bei Herstellern überprüfen wir, ob die rechtlichen Anforderungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten erfüllt werden.

In Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie weiteren Gesundheitseinrichtungen überwachen wir, ob die Medizinprodukte sicher angewendet und betrieben werden und ob bestimmte Medizinprodukte, wie z.B. Instrumente für chirurgische, zahnärztliche oder invasive Eingriffe, nach der Anwendung ordnungsgemäß aufbereitet werden.

In Prüfzentren und bei Sponsoren überprüfen wir, ob bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten sowie Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika die Bedingungen der Genehmigung eingehalten werden.

Eine weitere Aufgabe ist das Ausstellen sogenannter Exportzertifikate für Hersteller, die Medizinprodukte außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr bringen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Medizinprodukte.

Das Bild zeigt Zahnarztbohrer

Medizinprodukte: Ihre Ansprechpartner im RP Tübingen

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