B 28 Bad Urach, Knotenpunkte „Hochhaus“ (B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße) und „Wasserfall“ (B 28/Bäderstraße/Hochsträß)“; betroffene Gemeinde: Stadt Bad Urach (Landkreis Reutlingen)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 20.06.2024 erlassen.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Montag, 15. Juli 2024 bis Sonntag, 28.07.2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen aus. Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

BeschreibungDateitypGröße
Planfeststellungsbeschluss vom 20.06.2024 pdf 2 MB
Bekanntmachung vom 15.07.2024 pdf 76 KB
Bekanntmachung vom 21.03.2024 pdf 208 KB
Bekanntmachung vom 21.09.2023 pdf 284 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung der Vorhabens:

Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen.

Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet.

Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z. B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt.

Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
12.09.2023Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
15.09.2023Einleitung des Verfahrens
21.09.2023Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
25.09. – 24.10.2023Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Bad Urach
24.11.2023Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist
15.07. – 28.07.2024Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen

 

Planunterlagen: