Junge Lehrerin mit Schülerin an einem Schreibtisch mit vielen Büchern darauf

Zusätzliche Aufgaben und Qualifikationen

Wir steuern und koordinieren die Beratungslehrkräfte des Regierungsbezirks. Dazu gehört auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und der fachlichen Arbeitsinhalte dieser Gruppe, die wir in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg erarbeiten. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen qualifizieren Lehrkräfte im Rahmen einer 1,5-jährigen Ausbildung auf fachlich hohem Niveau. 

Schwerpunkte dieser Ausbildung sind die Bausteine "Gesprächsführung" und "Diagnostik". Nach erfolgreichem Ausbildungsverlauf ernennt das Regierungspräsidium die Kolleginnen/Kollegen zur Beratungslehrerin/zum Beratungslehrer. Die Ausschreibung der Ausbildungskurse zur Beratungslehrkraft erfolgt in der Regel im Dezember/Januar jedes Jahres über die E-Mail-Adressen der Schulen. Dabei schreiben wir nur die Schulen an, die zum Einzugsgebiet der Schulpsychologischen Beratungsstellen gehören, an denen ein Kurs stattfindet. Je nach Zuteilung an Ausbildungsplätzen durch das Kultusministerium legen wir die Kursanzahl und die Kursgröße jährlich neu fest.   

Ansprechpartner/innen

ZSL Regionalstelle Tübingen (ehemals Referat 77 RP Tübingen)

07071 1368-333
poststelle@zsl-rs-tue.kv.bwl.de

Links und Materialien

Das Kultusportal zu Beratungslehrkräften
Ausbildung zur Beratungslehrkraft (pdf, 12 KB)
Richtlinien für die Bildungsberatung (Verwaltungsvorschrift)

Die Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung sind Lehrkräfte, die eine Zusatzqualifikation erworben haben. Sie sind Teil des Qualitätsentwicklungskonzeptes von Baden-Württemberg und unterstützen die Schulen bei der Planung und Umsetzung ihres individuellen Qualitätsentwicklungsprozesses. Als geschulte Fachkräfte mit hoher Beratungskompetenz fördern sie ein systematisches Vorgehen. 

Ihre Aufgaben dabei sind vielfältig: 

  • Entwicklungsanliegen und Ziele unter dem Blick auf das ganze System und auf der Basis von Vereinbarungen klären
  • strategisch ausgerichtetes und nachhaltiges Gestalten vonSchulentwicklung initiieren
  • Expertise zu Qualitätsmanagementsystemen und Evaluation einbringen
  • Prozess- und Projektmanagement vermitteln
  • Schulen beim Aufbau ihrer Qualitätsdokumentation unterstützen
  • Selbstevaluationsvorhaben als Schritte im Qualitätsentwicklungsprozess unterstützen
  • zum Aufbau und zur Entwicklung von Team- und Feedbackstrukturen anleiten
  • Schulleitung in Changemanagement-Projekten beraten und unterstützen
  • Schulen bei der Umsetzung von Ergebnissen der Fremdevaluation beraten
  • Erfahrungen nationaler und internationaler Next-/Good-Practice-Modelle von Schule und Lernen einbringen, sowie bildungspolitische Entwicklungen darlegen
  • Schulen anregen, bei Entwicklungsvorhaben zusammenzuarbeiten und Erfahrungen und Wissen auszutauschen
  • organisatorische Strukturen und Netzwerke aufbauen und weiterentwickeln, die der schulinternen und schulübergreifenden Qualitätsentwicklung dienen.

Im Sommer 2016 startet die nächste Qualifizierung für Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung (FBS). Sie dauert zwei Jahre und umfasst neben einer Reihe von Akademiefortbildungen eine praktische Einarbeitung an Schulen vor Ort in Zusammenarbeit mit erfahrenen FBS.

Die Akademie in Esslingen bietet diesen Fachberaterinnen und Fachberatern Fortbildungen an. Näheres dazu finden Sie auf dem Lehrerfortbildungsserver.

Ansprechpartner

ZSL Regionalstelle Tübingen (ehemals Referat 77 RP Tübingen)

07071 1368-333
poststelle@zsl-rs-tue.kv.bwl.de

Links und Materialien

Das Kultusportal zur Tätigkeit der Fachberater/innen Schulentwicklung

Fachberater/innen Unterrichtsentwicklung im Bereich der Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen- und der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren nehmen vielfältige Aufgaben wahr. Fachberaterinnen und Fachberater stehen zur Beratung und Unterstützung bestimmter Fächer, Fachbereiche, Berufsfelder oder Tätigkeitsbereiche den Schulen und Lehrkräften zur Verfügung. Grundlegendes Ziel ist die Entwicklung und Verbesserung der Unterrichtsqualität.

Auf der Akademie Comburg werden diese Fachberaterinnen und Fachberater weitergebildet. Näheres dazu finden Sie auf dem Lehrerfortbildungsserver.

Die Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsentwicklung im GHWRGS-Bereich sind bei den vier Schulämtern des Regierungspräsidiums angesiedelt. Informationen dazu finden sie auf den Internetseiten der jeweiligen Schulämter.

Eine Tätigkeitsbeschreibung der Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsentwicklung an den allgemeinbildenden Gymnasien und den beruflichen Schulen finden Sie hier.

Ansprechpartner/innen

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Links und Materialien

Schulamt Tübingen
Schulamt Albstadt
Schulamt Biberach
Schulamt Markdorf

Multimediaberater und Multimediaberaterinnen sind Fortbildner/innen und Berater/innen für multimediale Inhalte an der Schule, deren Tätigkeit durch Qualifizierungsmaßnahmen der Bereiche „Digitale Medien“ und „Unterstützungssystem Multimedia“ ergänzt und begleitet wird.

Was muss ein Multimediaberater bzw. eine Multimediaberaterin tun?

Informationen zur den Multimediaberater-Tätigkeiten finden Sie auf dem Lehrerfortbildungsserver.

Wie kann man zum Multimediaberater bzw. zur Multimediaberaterin ausgebildet werden?

Die Ausbildung zu dieser Funktion findet in einem sechstägigen Kurs statt. Die Teilnahme an diesem Kurs ist die Voraussetzung zur Ausübung der Multimediaberater-Funktion an der Schule. Ausschreibungen zur Ausbildung zum Multimediaberater/zur Multimediaberaterin finden Sie bei den regionalen Fortbildungen zu digitalen Medien oder im LFB Online Katalog.

Wie werden die MultimediaberaterInnen unterstützt?

Das Unterstützungssystem Multimedia (USM) bietet den Multimediaberatern und Multimediaberaterinnen sowie medieninteressierten Lehrkräften Qualifizierungsmaßnahmen zu verschiedenen medialen Themen an. Die Fortbildungskurse finden jeweils an unterschiedlichen Schulen in regionalen Arbeitskreisen statt:

AK1 Reutlingen/Tübingen
AK2 Balingen/Sigmaringen
AK3 Tettnang/Ravensburg
AK4 Alb-Donau-Kreis/Biberach/Ulm 

Ansprechpartner

ZSL Regionalstelle Tübingen (ehemals Referat 77 RP Tübingen)

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Das Unterstützungssystem Netzwerk (USN) hat zum Ziel, die Netzwerkberater bzw. Netzwerkberaterinnen an den Schulen durch Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen, den Austausch untereinander zu fördern, aktuelle Informationen weiterzugeben und flexibel auf den aktuellen Informations- und Schulungsbedarf zu reagieren. Grundlegend wird vorausgesetzt, dass in das Schulnetz eine pädagogische Musterlösung (paedML-Windows, -Linux oder -Novell) eingebunden ist.

Wie wird man Netzwerkberater bzw. Netzwerkberaterin an einer Schule mit einer paedML?

Die Ausbildung findet durch einen Netzwerkbasiskurs an der Akademie Esslingen statt. Hier geht es zur Anmeldung. Die Organisation der Anmeldung erfolgt in Absprache zwischen dem RP und der Akademie.

Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es für die Netzberater bzw. Netzwerkberaterin?

Das USN bietet den Netzwerkberatern und Netzwerkberaterinnen Qualifizierungsmaßnahmen zu den verschiedenen pädagogischen Musterlösungen (paedML-Windows, -Linux oder -Novell) an. Die Veranstaltungen finden in einem der drei Medien-Schulungsräume statt: 

Philipp-Matthäus-Hahn-Schule Balingen
im Berufsschulzentrum/KMZ Friedrichshafen
Johannes-Vanotti-Gymnasium Ehingen

In begründeten Fällen kann auf ein Schulungsraum an einer Schule ausgewichen werden.

Die Fortbildungskurse werden jeweils durch die Verantwortlichen eines regionalen Arbeitskreises festgelegt. Die von den Arbeitskreisen angebotenen Veranstaltungen finden nach Regionen und paedML (Windows, Linux oder Novell) getrennt statt.

  • AK1 Reutlingen/Tübingen
  • AK2 Balingen/Sigmaringen
  • AK3 Tettnang/Ravensburg
  • AK4 Alb-Donau-Kreis/Biberach/Ulm

Eine Teilnahme an Veranstaltungen von Arbeitskreisen, die nicht im örtlichen Schulbereich/Landkreis liegen, ist möglich.

Ansprechpartner/innen

ZSL Regionalstelle Tübingen (ehemals Referat 77 RP Tübingen)

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poststelle@zsl-rs-tue.kv.bwl.de

Links und Materialien

Informationen zur paedML

Präventionsbeauftragte sind Lehrkräfte aller Schularten, die andere Schulen bei der nachhaltigen Umsetzung ihrer Präventionsarbeit unterstützen. Präventionsbeauftragte werden für Ihre Aufgabe vom Regierungspräsidium Referat 77 ausgewählt und qualifiziert. Sie arbeiten im Rahmen des Konzepts stark.stärker.WIR , das Suchtprävention, Gewaltprävention und Gesundheitsförderung umfasst.

Aufgaben:

  • Präventionsbeauftragte unterstützen Schulen beim Aufbau und der Weiterentwicklung ihres Präventionskonzeptes indem sie über Präventionsprogramme informieren, Fortbildungen anbieten, zum Schulcurriculum beraten und ggf. Netzwerkpartner vermitteln.
  • Zudem qualifizieren sie Präventionslehrkräfte , indem sie für diese Zielgruppe passgenaue Einführungsseminare Prävention (Sucht, Gewalt, Gesundheitsförderung) sowie sich daran anschließende Regionale Arbeitskreise (RAK) anbieten.

 Warum Prävention?

  • In den neuen Bildungsplänen ist das Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ als eine von sechs Leitperspektiven verankert. Das Ziel ist die Förderung von Lebenskompetenzen und Stärkung persönlicher Schutzfaktoren. Eine nachhaltige Präventionsarbeit trägt zu einem guten Schulklima und zum Bildungserfolg von Kindern bei. 
  • Präventionsbeauftragte gestalten Angebote für Präventionslehrkräfte, Lehrerteams, Schulleitungen, Schulsozialarbeiter/innen oder Beratungslehrkräften.
  • Präventionsbeauftragte bilden ihre Teilnehmer zu Multiplikatoren aus, die die Inhalte anschließend an Schülerinnen und Schüler im Unterricht oder beratend weitergeben. 

Ansprechpartner/in

ZSL Regionalstelle Tübingen (ehemals Referat 77 RP Tübingen) 

07071 1368-333
poststelle@zsl-rs-tue.kv.bwl.de

Links und Materialien

Das Kultusministerium zur Prävention

An jeder allgemein bildenden und beruflichen Schule gibt es eine Lehrkraft für Prävention, um schulische Präventionsmaßnahmen zu koordinieren und deren Wirksamkeit zu verbessern. Sie werden von der Schulleitung benannt und der Schulaufsichtsbehörde gemeldet.

Die Aufgaben:

  • Sammlung und Weitergabe von Materialien zu Prävention und Gesundheitsförderung innerhalb der Schule 
  • Weitergabe Kontaktadresse beratender/therapeutischer Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit den Präventionsbeauftragten des Regierungspräsidiums 

Warum Prävention?

In den neuen Bildungsplänen ist das Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ als eine von sechs Leitperspektiven verankert. Das Ziel ist die Förderung von Lebenskompetenzen und Stärkung persönlicher Schutzfaktoren. Eine nachhaltige Präventionsarbeit trägt zu einem guten Schulklima und zum Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern bei.

Wer leistet Unterstützung?

Präventionslehrkräfte erfahren Unterstützung durch Präventionsbeauftragte , die schulartübergreifend im Auftrag des Regierungspräsidiums tätig sind. Diese bieten neben Beratung und Begleitung von Schulen bei der Umsetzung des Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR u.a. passgenaue Angebote für Präventionslehrkräfte an:

  • Einführungsseminar Prävention (Sucht, Gewalt, Gesundheitsförderung) sowie 
  • anschließende Regionale Arbeitskreise (RAK).

Information und Anmeldung zum Einführungsseminar und den Regionalen Arbeitskreisen (RAK) über LFB-Online unter Prävention.

Ansprechpartner/innen

ZSL Regionalstelle Tübingen (ehemals Referat 77 RP Tübingen)

07071 1368-333
poststelle@zsl-rs-tue.kv.bwl.de

Das Kultusministerium zur Prävention

Die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten wird von Referat 77 des Regierungspräsidiums Tübingen und der Unfallkasse Baden-Württemberg mithilfe von Multiplikatoren durchgeführt. 

Diese Multiplikatoren für Sicherheitserziehung an den Schulen führen regionale Fortbildungsveranstaltungen für Sicherheitsbeauftragte des inneren Schulbereichs durch. Diese Fortbildungsangebote werden vom RP Tübingen ausgeschrieben und per Mail an die Schulen geschickt. Die Anmeldung erfolgt über Frau Karin Raidt (karin.raidt@rpt.bwl.de). 

Termine für Dienstbesprechungen

(für den GHWRGS-Bereich)

Dienstbesprechung für Sicherheitsbeauftragte am 02.05.16 in Balingen

Dienstbesprechung für Sicherheitsbeauftragte am 06.04.16 in Bad Urach

Dienstbesprechung für Sicherheitsbeauftragte am 04.05.16 in Bad Urach

Dienstbesprechung für Sicherheitsbeauftragte am 04.05.16 in Ravensburg

Dienstbesprechung für Sicherheitsbeauftragte am 13.06.16 in Herbertingen

Dienstbesprechung für Sicherheitsbeauftragte am 22.06.16 in Wilhelmsdorf

Ansprechpartner GHWRGS-Bereich

ZSL Regionalstelle Tübingen (ehemals Referat 77 RP Tübingen)

07071 1368-333
poststelle@zsl-rs-tue.kv.bwl.de

Ansprechpartnerin Allgemein bildende Gymnasien und Berufliche Schulen

Dr. Christian Langmann
07071 757-2144
christian.langmann@rpt.bwl.de

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UKBW

 

Zum schulischen Strahlenschutzbeauftragten kann bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde nachweist. Diese kann in der Regel durch ein abgeschlossenes Lehramtsstudium der Fachrichtungen Physik, Chemie oder verwandter Fachrichtungen und durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung erworben werden. 

Der Fachkundenachweis wird auf Antrag vom Regierungspräsidium auf Basis der erfolgreichen Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung erstellt. Lehrkräfte des Landes Baden-Württemberg können diese Fachkunde im Rahmen einer amtlichen Fortbildung an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen oder in einem Sonderkurs für Lehrer am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasium) in Tübingen erwerben. Lehrkräfte, die zum schulischen Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind, müssen im Abstand von fünf Jahren ihr Wissen aktualisieren. Die entsprechenden Fortbildungen werden im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung schulartübergreifend angeboten.

Ansprechpartnerin

Dr. Christian Langmann
07071 757-2144
christian.langmann@rpt.bwl.de

Gute SMV-Arbeit ist das Anliegen aller am Schulleben beteiligten Personengruppen. Insbesondere natürlich ist es Sache aller Schülerinnen und Schüler. Eine erfolgreiche SMV-Arbeit ist aber entscheidend abhängig von den Ideen, der Motivation und Tatkraft der Klassensprecher, Schülersprecher und Verbindungslehrer. Auf diese Drei kommt es ganz besonders an - sie sind der Motor einer lebendigen SMV. Eine besondere Rolle kommt hierbei den Verbindungslehrern zu, denn von ihrem Engagement hängt maßgeblich das Gelingen der SMV-Arbeit ab. Ihre Bereitschaft, sich auch längerfristig zu engagieren, garantiert Kontinuität in der SMV-Arbeit an der jeweiligen Schule.

Aufgaben der Verbindungslehrkräfte

Die Verbindungslehrer

  • beraten die SMV und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • wirken bei der Erarbeitung einer SMV-Satzung mit. 
  • beraten und informieren die Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z.B. Schulgesetz, SMV-Verordnung, Notenverordnung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen). 
  • sollten, falls nötig, helfen, Schülerratssitzungen vorzubereiten und an ihnen beratend teilnehmen. 
  • beraten den Protokollanten bei der Anfertigung der Sitzungsprotokolle. 
  • sind bei allen Veranstaltungen der SMV rechtzeitig zu unterrichten.
  • unterstützen die SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen (auch bei versicherungsrechtlichen Fragen, der GEMA, des Jugendschutzes, der Finanzierung und Kassenführung). 
  • helfen, die Aufsicht bei SMV-Veranstaltungen zu regeln.
  • können bei der Herstellung und Herausgabe einer Schülerzeitung beraten. 
  • pflegen den Kontakt mit anderen Schulen. 
  • unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Klassensprecher und Schülersprecher. 
  • bereiten die Schülersprecher, Klassensprecher und den Schülerrat auf ihre Aufgaben vor
  • fördern den Kontakt zwischen Schülern, Lehrern, Schulleitung und Eltern.
  • nehmen bei Tagesordnungspunkten zu Themen der SMV beratend an Sitzungen der Schulkonferenz teil.
  • beraten auch einzelne Schüler bei persönlichen Problemen im schulischen oder im privaten Bereich, ggf. gemeinsam mit dem Beratungslehrer, dem Oberstufenberater oder dem Drogenbeauftragten. 
  • vermitteln in Konfliktfällen; sie informieren sich gründlich über die Vorgänge bei allen Beteiligten und erläutern ihre Rolle. Sie werben um gegenseitiges Verständnis und sind keine Richter, die versuchen die Schuldfrage zu klären. Sie sind Berater und Vermittler, die versuchen, Möglichkeiten zu schaffen, damit die Beteiligten den Konflikt selber regeln können.

Ansprechpartner/innen 

ZSL Regionalstelle Tübingen (ehemals Referat 77 RP Tübingen)

07071 1368-333
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Links und Materialien

SMV in Baden-Württemberg