Beauftragte für Chancengleichheit am Regierungspräsidium Tübingen

Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) hat nach dem Chancengleichheitsgesetz eine einer Stabsfunktion vergleichbare Stellung: sie wird von den weiblichen Beschäftigten für die Dauer von fünf Jahren gewählt und ist der Hausspitze unmittelbar zugeordnet.

Die Beauftragte für Chancengleichheit wird an allgemeinen personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation weiblicher Beschäftigter haben können, frühzeitig beteiligt. Die Beauftragte für Chancengleichheit hat das Recht, sich innerhalb der Dienststelle zu fachlichen Fragen der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, der beruflichen Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf äußern. Sie hat zudem ein Initiativrecht für Maßnahmen zur gezielten beruflichen Förderung von Frauen.

Neben den im Chancengleichheitsgesetz genannten Aufgaben und Rechten wird die Beauftragte für Chancengleichheit im Regierungspräsidium Tübingen unter anderem bei der Erstellung von Dienstvereinbarungen, Leitfäden und anderen Vereinbarungen sowie des Fortbildungsprogramms beteiligt. Sie nimmt regelmäßig an den Abteilungsleiterrunden und an weiteren Veranstaltungen der Hausspitze teil.

Kontakt

Alina Hünerhoff
07071 757-3486
alina.huenerhoff@rpt.bwl.de


Stellvertretung

Charlotte Heilmann
07571 731726-103
charlotte.heilmann@rpt.bwl.de


Fachliche Beraterin Abteilung 7 - Schule und Bildung

Uta Schneider-Grasmück
Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag
07071 757-2081
uta.schneider-grasmueck@rpt.bwl.de