Kontrolleur beim Ablesen eines E-Zählers

Prüfstellen und Instandsetzer bekommen von uns ihre Anerkennung!

Anerkennen von Prüfstellen

Das Eichwesen Baden-Württemberg ermächtigt derzeit etwa 40 staatlich anerkannte Prüfstellen. Dabei handelt es sich entweder um Hersteller oder Versorgungsunternehmen. Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben dürfen diese Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme eichen. Selbstverständlich unterliegen diese Betriebe der regelmäßigen Aufsicht und Überwachung durch die Prüfbehörden.

Neben der Eichung führen diese staatlich anerkannten Prüfstellen auch Befundprüfungen nach § 39 der MessEV durch, die bei Zweifeln an der Messrichtigkeit des jeweiligen Messgerätes beantragt werden können. Stichprobenartig überwachen diese Prüfstellen auch die Verlängerung der Eichfristen.

Anerkennen von Instandsetzern

Nicht immer kann nach einer Reparatur ein ortsfestes Messgerät wie eine Zapfsäule oder Waage sofort geeicht werden. Wir als Eichbehörde können einen kompetenten Betrieb ermächtigen, das Messgerät instand zu setzen, damit dieses weiter genutzt werden kann. Durch den Instandsetzer werden diese reparierten Messgeräte durch ein besonderes Zeichen kenntlich gemacht und gleichzeitig die Eichbehörde informiert. 

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