Fischbach, Neubau der Bahnunterführung am Haltepunkt Friedrichshafen-Fischbach – Betroffene Gemeinde: Stadt Friedrichshafen (Bodenseekreis)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von

Montag, 6. Mai 2024 bis einschließlich Mittwoch, 5. Juni 2024
im Erdgeschoss des technischen Rathauses der Stadt Friedrichshafen, Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen

während der Dienstzeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsicht aus.

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Mittwoch, 19. Juni 2024 bei der Stadt Friedrichshafen, Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, erhoben werden.

Hinweise:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

BeschreibungDateitypGröße
Bekanntmachung vom 26.04.2024 pdf 204 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Stadt Friedrichshafen für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst den Bau einer neuen Fußwegverbindung in Form einer Unterführung. Diese wird sich östlich des ehemaligen Empfangsgebäudes des Haltepunkts Friedrichshafen-Fischbach bei Bahn-km 46,834 befinden, unter der Bodenseegürtelbahn (Strecke 4331) verlaufen und damit die Hohentwielstraße nordöstlich der Bodenseegürtelbahn mit der Eisenbahnstraße auf der Südwestseite verbinden. Die Unterführung wird ca. 13 m lang, ca. 4 m breit und ca. 2,8 m hoch sein und zusätzlich dem Bahnsteigzugang dienen. Neben den vorgesehenen Treppenanlagen kann die Bodenseegürtelbahn außerdem sowohl von der Südwestseite als auch von der Nordostseite durch zwei Aufzüge barrierefrei unterquert werden.

Für die verfahrensgegenständlichen Maßnahmen ist eine Anpassung der bestehenden Lärmschutzwand der Bodenseegürtelbahn notwendig sowie weitere Folgemaßnahmen an Bahnbetriebsanlagen des Bundes. Auf der Nordostseite, an der Hohentwielstraße, befindet sich der Zugang zur Unterführung in unmittelbarer Nähe der bestehenden Bushaltestelle Muntenried. Um einen direkten Anschluss an die Bushaltestelle zu erreichen wird ein behindertengerechter Gehweg gebaut und die Haltestelle selbst barrierefrei gestaltet, mit einem Kasseler Bord und einem taktilen Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte.

Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z. B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und durch Vibrationsplatten zu erwarten. Es wurden realisierbare Schutzmaßnahmen und ein Entschädigungskonzept zur Minimierung der Auswirkungen erarbeitet.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
08.04.2024Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
24.04.2024Einleitung des Verfahrens
24.04.2024Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
06.05.2024 – 05.06.2024Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Friedrichshafen
19.06.2024Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist

 

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.

Planunterlagen:

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in der Gemeinde ausgelegten Planunterlagen.
Diese finden Sie ab dem 06.05.2024 hier.