Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen

Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme

Unsere Aufgaben im Überblick:

Das Referat 15.2 des Regierungspräsidiums Tübingen ist für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. Momentan sind die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen und die Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen als Einrichtung für besonders Schutzbedürftige in Betrieb.

Die Asylsuchenden werden nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst im Ankunftszentrum in Heidelberg untergebracht. Dort findet neben der Registrierung und erkennungsdienstlichen Erfassung auch die Gesundheitsuntersuchung statt. Anschließend erfolgt die Verteilung auf die Erstaufnahmen des Landes.

Für die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge werden Dienstleister im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen wie Alltagsbetreuung, Sicherheitsdienst, Verpflegung und medizinische Versorgung beauftragt. Das Regierungspräsidium Tübingen ist für deren Auswahl im Rahmen der Vergabeverfahren, Steuerung und Überwachung verantwortlich.

Nach der im Regelfall nicht länger als 6 Monate dauernden Unterbringung in der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden gemäß dem Asyl- und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz unter Zugrundelegung eines Bevölkerungsschlüssels auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt. Die landesweite Zuständigkeit für die Steuerung, Planung und Durchführung der Verteilung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Für die Dauer der Unterbringung der Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks nimmt das Regierungspräsidium die Aufgaben der unteren Ausländerbehörde wahr.

In den Erstaufnahmen werden den Asylsuchenden Sachleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Zusätzlich erhalten sie Geldleistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Ein weiteres Aufgabengebiet des Referates 15.2 ist die Rückkehrberatungsstelle für Bewohnerinnen und Bewohner, die freiwillig in ihr Heimatland oder in andere aufnahmebereite Drittstaaten ausreisen möchten

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