Mann sitzt am Tisch, vor sich ein Notebook

Computer 2018

Computer sind aus dem täglichen Leben - sowohl im privaten wie auch im beruflichen Bereich - kaum noch wegzudenken. Entsprechend ist sowohl die Anzahl an im Umlauf befindlichen Geräten, als auch die Vielfalt an Modellen und Ausstattungsvarianten enorm hoch. Insbesondere im Bürobereich muss weiterhin auch von einer zeitlich hohen Auslastung der Geräte – und einem entsprechend hohen Gesamtenergieverbrauch – ausgegangen werden.

Der zulässige jährliche Energieverbrauch (ETEC) von Computern ist daher auch in einer EU Verordnung (VO (EU) 617/2013) auf einen maximal zulässigen Wert limitiert. Der zulässige Wert ist dabei abhängig von der Geräteart (beispielsweise Desktop oder Notebook-Computer) und der spezifischen Ausstattung. Hierfür werden die Geräte in verschiedene Kategorien eingeteilt sowie Zuschläge für spezielle Sonderausstattung wie Audiokarten oder TV-Tuner berücksichtigt.

Der tatsächliche jährliche Energieverbrauch eines Gerätes wird über eine zeitliche Gewichtung von drei verschiedenen Betriebszuständen ermittelt und muss unter dem maximal zulässigen Wert liegen. Die maßgeblichen Betriebszustände sind der Aus-Zustand, der Ruhezustand und der Leerlaufzustand. Weiterhin gibt es noch direkte Anforderungen für bestimmte Betriebszustände, beispielsweise eine maximal zulässige Leistungsaufnahme von 1 W im Aus-Zustand.

Diese Anforderungen wurden im Rahmen einer Jahresschwerpunktaktion der Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen (RPT) für Desktop-Computer überprüft. Der Fokus lag dabei auf Office-Geräten, da es hier - speziell für Desktop-Computer - eine große Produktvielfalt gibt.

Vorgehen und Methodik

Im Rahmen der Aktion wurden insgesamt elf Geräte entweder direkt bei dem Hersteller (falls in Baden-Württemberg ansässig) oder alternativ aus dem Handel (falls der Hersteller außerhalb von Baden-Württemberg ansässig ist) entnommen. Von den entnommenen Produkten kamen fünf von Herstellern aus Baden-Württemberg, vier weitere von deutschen Herstellern und zwei von Herstellern aus anderen Staaten.

Die Geräte wurden durch die Marktüberwachung auf die Einhaltung der formalen Anforderungen (Informationspflichten, Konformitätserklärung, technische Unterlagen) hin überprüft. Parallel dazu wurden die Geräte an der Geräteuntersuchungsstelle der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) im Hinblick auf ihre technischen Eigenschaften überprüft. Eventuell notwendige Informationen für die Durchführung der Prüfungen wurden im direkten Kontakt von den Herstellern abgefragt.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Im Rahmen der technischen Überprüfungen haben alle gemessenen Geräte die geforderten Grenzwerte für den Energieverbrauch eingehalten, aber bei drei Produkten ergaben sich Beanstandungen aufgrund der weiteren Anforderungen. Bei den formalen Anforderungen waren drei Produkte zu beanstanden: Beispielsweise fehlte in zwei Fällen die Anschrift des Herstellers auf dem Produkt/der Verpackung oder die geforderten Informationen waren nicht im Internet veröffentlicht. In einem vierten Fall gab es eine Beanstandung aufgrund mangelhafter Voreinstellungen für die Energieeinstellungen des Betriebssystems.

Maßnahmen und Folgerungen

Die verantwortlichen Wirtschaftsakteure (hier: Hersteller) wurden nach Abschluss der Prüfungen mit den Mängeln konfrontiert. Die Hersteller haben in allen Fällen die Möglichkeit der freiwilligen Maßnahmen genutzt und die Mängel direkt im Rahmen ihrer Fertigung abgestellt. Weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen waren daher nicht notwendig.

Im Jahr 2019 ist geplant, eine weitere Jahresaktion im Bereich der Notebook-Computer durchzuführen, um ein weiteres Marktsegment abzudecken.