B 30 Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen sowie Brücke über die Bahn bei Hochdorf

B 30, Brücke über die Bahn bei Hochdorf

ERSATZNEUBAU

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 43

Zahlen & Fakten

Bestandsbauwerke

 Brücke über die Riss und L 284 bei SchweinhausenBrücke über die Bahn bei Hochdorf
KonstruktionSpannbetonplattenbalken + externe SpanngliederSpannbeton-Hohlkasten
Baujahr19651965
Gesamtlänge255 m, 9-Feld-Brücke175 m, 5-Feld-Brücke

 

Aktueller Stand

Aktuell werden Grundlagen ermittelt, um das weitere Vorgehen festzulegen. Die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung des Bauwerksentwurfs (VgV-Verfahren) sowie die Ausschreibung der umweltfachlichen Untersuchungen werden vorbereitet.


 

Slideshow

B 30, Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen

B 30, Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen

B 30, Brücke über die Bahn bei Hochdorf

B 30, Brücke über die Bahn bei Hochdorf

Rund um das Projekt

Anlass

Beide Brückenbauwerke wurden auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand nachgerechnet. Dabei ergaben sich bei beiden Bauwerken erhebliche Defizite, die auf die heutigen höheren Anforderungen an die statische Bemessung eines Tragwerks und die höheren Verkehrslasten zurückzuführen sind. Darüber hinaus wurde bei der Brücke über die Riss Spannstahl verbaut, der nach heutigem Stand als spannungsrisskorrosionsgefährdet gilt.

Auf Basis der Nachrechnung wurden Machbarkeitsstudien sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: Ein Ersatzneubau stellt sich als wirtschaftlichste Lösung dar. Während der Planung der Ersatzneubauten bleiben die bestehenden Brücken in Betrieb. Bis zum Abriss der Bestandsbrücken führen wir regelmäßig Bauwerkssonderprüfungen durch.

 

Planungsauftrag

Als Teil des Regierungspräsidiums ist das Referat 43 – stellvertretend für den Bund – für die Sicherheit und Ordnung der Brückenbauten im Zuge der B 30 verantwortlich. Im Rahmen der Auftragsverwaltung werden für die Bestandsbauwerke Ersatzneubauten geplant.

Vorgehen bei der Planung und Umsetzung

Bei Baumaßnahmen, auch wenn sie der Erhaltung der Straßeninfrastruktur dienen, kommt es zu Beeinträchtigungen, Betroffenheiten und Eingriffen von Mensch, Natur und Landschaft. Unser Ziel ist es, diese durch eine detaillierte und rechtssichere Planung möglichst gering zu halten und ausgewogen zu gestalten. Dazu bedarf es eines nicht unerheblichen Abstimmungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesses in baurechtlicher und haushaltsrechtlicher Sicht. Letztendlich muss der Bund als Kostenträger den Baumaßnahmen zustimmen. Die Art des Baurechtsverfahren hängt vom weiteren Planungsprozess ab.

Nach heutigem Planungsstand werden die beiden Großbrücken zeitgleich erneuert, um die Auswirkungen auf den Verkehr möglichst gering zu halten.

Chronologie

2022Grundlagenermittlung
Baugrunderkundungen von Mittwoch 14. bis Freitag, 23. Dezember 2022
2021Verkehrliche Kompensationsmaßnahme → Anordnung LKW-Abstandsregelung
2020Nachrechnung der Bauwerke nach Nachrechnungsrichtlinie und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

 

Pressemitteilungen

TitelDatumDateitypGröße
Baugrunderkundungen von Mittwoch 14. bis Freitag, 23. Dezember 2022 12.12.2022 pdf 272 KB