B 30 Brücke über die Riß und die L 284 bei Schweinhausen sowie Brücke über die Bahn bei Hochdorf

ERSATZNEUBAU
Rund um das Projekt
Anlass
Beide Brückenbauwerke wurden auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand nachgerechnet. Dabei ergaben sich bei beiden Bauwerken erhebliche Defizite, die auf die heutigen höheren Anforderungen an die statische Bemessung eines Tragwerks und die höheren Verkehrslasten zurückzuführen sind. Darüber hinaus wurde bei der Brücke über die Riss Spannstahl verbaut, der nach heutigem Stand als spannungsrisskorrosionsgefährdet gilt.
Auf Basis der Nachrechnung wurden Machbarkeitsstudien sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: Ein Ersatzneubau stellt sich als wirtschaftlichste Lösung dar. Während der Planung der Ersatzneubauten bleiben die bestehenden Brücken in Betrieb. Bis zum Abriss der Bestandsbrücken führen wir regelmäßig Bauwerkssonderprüfungen durch.
Planungsauftrag
Als Teil des Regierungspräsidiums ist das Referat 43 – stellvertretend für den Bund – für die Sicherheit und Ordnung der Brückenbauten im Zuge der B 30 verantwortlich. Im Rahmen der Auftragsverwaltung werden für die Bestandsbauwerke Ersatzneubauten geplant.
Vorgehen bei der Planung und Umsetzung
Bei Baumaßnahmen, auch wenn sie der Erhaltung der Straßeninfrastruktur dienen, kommt es zu Beeinträchtigungen, Betroffenheiten und Eingriffen von Mensch, Natur und Landschaft. Unser Ziel ist es, diese durch eine detaillierte und rechtssichere Planung möglichst gering zu halten und ausgewogen zu gestalten. Dazu bedarf es eines nicht unerheblichen Abstimmungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesses in baurechtlicher und haushaltsrechtlicher Sicht. Letztendlich muss der Bund als Kostenträger den Baumaßnahmen zustimmen. Die Art des Baurechtsverfahren hängt vom weiteren Planungsprozess ab.
Nach heutigem Planungsstand werden die beiden Großbrücken zeitgleich erneuert, um die Auswirkungen auf den Verkehr möglichst gering zu halten.
Chronologie
2022 | Grundlagenermittlung Baugrunderkundungen von Mittwoch 14. bis Freitag, 23. Dezember 2022 |
2021 | Verkehrliche Kompensationsmaßnahme → Anordnung LKW-Abstandsregelung |
2020 | Nachrechnung der Bauwerke nach Nachrechnungsrichtlinie und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung |
Pressemitteilungen
Titel | Datum | Dateityp | Größe |
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Baugrunderkundungen von Mittwoch 14. bis Freitag, 23. Dezember 2022 | 12.12.2022 | 272 KB |
Auf einen Klick
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Karte der Netzknoten und Bauwerke, Blatt 7924 Biberach an der Riß (Stand Juli 2021) | 2 MB |
