RS 11 (L) Radschnellweg Tübingen-Rottenburg a.N.

IN PLANUNG
Rund um das Projekt
Varianten
In der vom Landkreis Tübingen im Jahr 2019 erstellten Machbarkeitsstudie (MBS) wurde eine Vielzahl von Varianten und Untervarianten (hellblaue Linien) untersucht und eine Vorzugsvariante (rote Linie) herausgearbeitet. Alle Varianten beginnen am Zentralen Omnibusbahnhof in Tübingen.
Die Vorzugsvariante aus der MBS verläuft nahe der B 28 südlich des Neckars, bindet die Ortschaften Weilheim, Kilchberg, Bühl an und führt durch Kiebingen weiter nach Rottenburg a.N.
Des Weiteren wurde eine Alternativvariante (lila Linie) untersucht, die an der Nordseite des Neckars über Hirschau führt.
Je nach Streckenverlauf und Endpunkt haben die untersuchten Varianten eine Länge von 9 bis 12 km und ein Potenzial an Radfahrenden in Teilabschnitten von 2.100 bis zu 2.750 pro Tag. Der Vorzugsvariante entlang der B 28 schreiben die Autoren der MBS das größte Potenzial zu – mit durchschnittlich 2.400 Radfahrenden pro 24 Stunden auf der Gesamtstrecke.
Neben den in der MBS untersuchten Varianten werden derzeit auch weitere Varianten untersucht.
Ziele der Maßnahme
Der Radschnellweg zwischen dem Oberzentrum Tübingen und dem Mittelzentrum Rottenburg a.N. erfüllt eine überregionale Verbindungsfunktion und soll stark frequentierte Pendlerstrecken im Infrastrukturnetz entlasten. Berufs- und Ausbildungspendler im Stadt-Umland-Verkehr von Tübingen und Rottenburg a.N. soll der Radschnellweg zu einem Umstieg auf das Fahrrad animieren. Damit erschließt er neue Zielgruppen im Radverkehr und macht das Radeln auch für längere Distanzen attraktiver.
Chronologie
16.03.2021 | Festlegung des Untersuchungsrahmens nach § 13 Abs. 1 UVwG. Das Scoping-Papier und das Ergebnis des Scoping-Verfahrens einschließlich einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen finden Sie hier |
07.01.2021–19.02.2021 | Durchführung des schriftlichen Scoping-Verfahrens nach § 13 Abs. 3 UVwG sowie nach § 7 Abs. 3 UVwG i.V. mit § 17 UVPG durch die Planfeststellungsbehörde. Träger öffentlicher Belange (Behörden, Gemeinden und anerkannte Umweltvereinigungen) sowie sonstige Dritte erhalten die Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich der Planung. |
Februar 2020 | Planungsbeginn durch das Regierungspräsidium |
Herbst 2019 | Fertigstellung der Machbarkeitsuntersuchung des Landkreises Tübingen |
März 2018 | Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg, dabei Einstufung der Maßnahme in den Vordringlichen Bedarf Näheres dazu erfahren Sie unter: |
Zum Download für Sie
Pläne und Unterlagen zum Projekt sowie die Machbarkeitsstudie des Landkreises Tübingen aus dem Jahr 2019
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Varianten der Voruntersuchung, Stand: 24.03.2022 | jpg | 3 MB |
RS11 Vorplanung, Präsentation des Verwaltungs- und Technischen Ausschusses am 09 März 2022 | 437 KB | |
Machbarkeitsstudie Landratsamt Tübingen - Pläne | 20 MB | |
Machbarkeitsstudie Landratsamt Tübingen - Anlagen | 23 MB | |
Machbarkeitsstudie Landratsamt Tübingen 2019 | 3 MB |
Pressemitteilungen
Titel | Datum | Dateityp | Größe |
---|---|---|---|
Beteiligung und Information der Öffentlichkeit im weiteren Planungsprozess | 19.12.2022 | 274 KB |

Was ist ein Radschnellweg?
Radschnellwege müssen besondere Qualitätsstandards erfüllen:
- Sie sind schnell – durch eine möglichst direkte, umwegfreie Linienführung, durch eine bevorzugte Führung an Kreuzungen und wenig Steigungen
- Sie sind sicher – aufgrund ausreichender Breiten für Nebeneinanderfahren und Überholen. Fußgänger werden – zum überwiegenden Teil – separat geführt.
Weitere Details über Radschnellwege können Sie hier nachlesen. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Radschnellverbindungen es bereits im Land gibt, wie sie gefördert werden und vieles mehr.
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