Bodenseeufer westlich Friedrichshafen (FFH 8322-341)

Charakteristik

Das FFH-Gebiet liegt mit einer Gesamtfläche von 459 ha im Naturraum »Bodenseebecken«.

Es umfasst drei Abschnitte des Bodenseeufers zwischen Meersburg und Friedrichshafen einschließlich der vorgelagerten, zwischen 50 und 800 m breiten Flachwasserzone. Eingebunden ist das 15 ha große Naturschutzgebiet »Lipbachmündung«. Große Bereiche der Uferzone sind zudem Bestandteil von Landschaftsschutzgebieten.

Das Gebiet im Bodenseekreis erstreckt sich über die Gemeinden Friedrichshafen, Hagnau, Immenstaad und Stetten.

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 56
Renate Riedinger
07071 757-5211
renate.riedinger@rpt.bwl.de

Die Grafik zeigt drei Pfeile mit Text : Managementplan (MaP) geplant, MaP aktuell, MaP fertiggestellt. MaP fertiggestellt ist rot umrandet - Hinweis, dass es sich hier um ein fertiggestelltes Verfahren handelt.

Besonderheiten

Die Lebensräume des Bodenseeufers werden im FFH-Gebiet maßgeblich durch die natürliche Dynamik des Bodensees beeinflusst.

Schmelzwässer aus den Alpen führen im Frühjahr zu einem starken Anstieg der Wasserstände, wodurch die Uferbereiche für mehrere Wochen überflutet werden. Nur wenige Pflanzenarten sind in der Lage, diese extremen Wuchsbedingungen zu ertragen. Hierzu zählt das Bodensee-Vergissmeinnicht, dessen Vorkommen weltweit auf wenige Seen des Voralpengebietes beschränkt ist.

Reliktstandorte gemeinsam bewahren

Im Voralpengebiet sind die Auswirkungen der Eiszeiten noch vielerorts spürbar. Auch der Bodensee verdankt seine Existenz dem Wirken riesiger Gletscher. Einige Arten, die einst während dieser Kälteperioden weit verbreitet waren, konnten an wenigen Reliktstandorten bis heute überdauern.

So wird beispielsweise vermutet, dass die Standortbedingungen am Bodenseeufer mit seinen periodischen Überflutungen denen ähneln, die einst für das Umfeld der Gletscherseen galten. Hier finden sich die seltenen Strandrasen-Gesellschaften, zu denen neben dem Bodensee- Vergissmeinnicht Arten wie Strandschmiele und Ufer- Hahnenfuß gehören. Diese Arten konnten sich nur auf diesen Sonderstandorten behaupten. Ihr Überleben kann nur durch die Erhaltung der natürlichen Standortbedingungen gesichert werden. Natura 2000 schafft hierzu die notwendigen Voraussetzungen.

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