Wangen, Beseitigung Bahnübergang (BÜ) km 15,248 und Neubau Längsweg und Eisenbahnüberführung (EÜ) km 15,310, Bahn-km 15,248 der Strecke 4560 Kißlegg - Hergatz in der Gemeinde Wangen; betroffene Städte/Gemeinden: Wangen und Kißlegg (Landkreis Ravensburg)

Stand des Verfahrens:

Die Frist zur Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen ist am 25.08.2021 abgelaufen. Sobald die Erwiderung der Vorhabenträgerin auf die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen vorliegen, wird über die Durchführung eines Erörterungstermins entschieden.

Hinweis:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand:

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BeschreibungDateitypGröße
Bekanntmachung Kißlegg pdf 147 KB
Bekanntmachung Wangen pdf 151 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Das Regierungspräsidium Tübingen ist dabei die Anhörungs- und Erörterungsbehörde. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Geplant ist die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs (BÜ) bei Bahn-km 15,248 auf der Strecke 4560 Kißlegg – Hergatz. Dieser befindet sich am südlichen Rand von Wangen, am Ende des Friedhofwegs.

Als Ersatz soll für den bisher querenden Kraftfahrzeug-Verkehr ein bahnparalleler Längsweg, der vom Herzmannser Weg bei ca. Strecken-km 14,790 (ca. 70 m nach der Abzweigung vom Südring) abzweigt und bis zum bisherigen Kreuzungspunkt auf der bahnrechten Seite in km 15,320 führt, sowie für Fußgänger (Wanderer) in Bahn-km 15,310 eine Eisenbahnüberführung, durch die sie höhenfrei in das Naherholungsgebiet „Kolbenmoos“ queren können, neu errichtet werden. Ferner soll eine Verbindung von Wombrechtser Flur (Gemeinde Hergatz) im Süden zum Friedhofsweg gebaut werden.

Bestandteil des vorliegenden Antragsgegenstands ist ebenfalls der Rückbau der bau- und signaltechnischen Anlagen des Bahnübergangs und die mit dem Rückbau verbundenen Anpassung der bahnspezifischen Gewerke (u.a. Bahnkörper, Fahrbahn, leit- und sicherungstechnische Anlagen, elektrotechnische Anlagen, fernmeldetechnische Anlagen, etc.).

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können dem Erläuterungsbericht und den Plänen entnommen werden.

DatumVerfahrensschritt
22.03.2021Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung
22.06.2021Anhörung der Gemeinden
02.07.2021Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
12.07. - 11.08.2021Auslegung der Planunterlagen in den Städten und Gemeinden
Kißlegg, Bad Waldsee, Lindau
25.08.2021Ende der Einwendungs-/Äußerungsfrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Davon abhängig ist die Festsetzung eines Erörterungstermins mit den Gemeinden, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen. Über diesen Termin wird auf dieser Internetseite und durch Bekanntmachung informiert werden.

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen und Dokumente.