Metzingen

Raumordungsverfahren

Bekanntmachung

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Raumordnungsverfahren und das darin enthaltene Zielabweichungsverfahren für die geplante Umsiedlung und Erweiterung des Hugo-Boss-Outlets auf 8.000 m² Verkaufsfläche und die Errichtung weiterer fünf Fabrikverkaufsgeschäfte mit maximal 2.745 m² Verkaufsfläche auf dem Gaenslen & Völter-Areal abgeschlossen.

In seiner Entscheidung stimmt das Regierungspräsidium einer Abweichung von Zielen des Landesentwicklungsplans zu, weil das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf umliegende Kommunen hat und deshalb das System der Einzelhandelssteuerung insgesamt nicht verlässt. Grund hierfür ist vor allem die Ausrichtung auf einen überregionalen bzw. internationalen Kundenkreis.

Um diese auch auf Dauer sicherzustellen, hat das Regierungspräsidium eine Reihe von verbindlichen Maßgaben festgesetzt, wie etwa die Beschränkung auf Fabrikverkaufsware der Firma Hugo Boss sowie auf Fabrikverkaufsware von Markenherstellern des Luxus- und Premiumsegments.