Erdbebensicherheit

In Baden-Württemberg besteht in Teilen des Landes ein Risiko, dass Erdbeben auftreten, durch die Gebäude beschädigt oder sogar zum Einsturz gebracht werden. Die einzuhaltenden Regeln ergeben sich zum einen aus der Bekanntmachung der DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten" als Technische Baubestimmung und zum anderen aus der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO).