Wir über uns

​Die Anfänge

Die Landestelle für Bautechnik kann auf eine lange und ereignisreiche Vergangenheit zurückblicken. Im Jahr 2006 feierte sie ihr 50-jähriges Bestehen.

Die Geschichte der Landesbauordnung, auf welche sich die Landestelle im Wesentlichen beruft, reicht zurück bis ins Mittelalter. Die Standsicherheit baulicher Anlagen wurde durch einen reichen Schatz an überlieferten Kenntnissen von Zünften und Bauhütten gewährleistet. Im späten Mittelalter wurden daraus die ersten städtischen Bauordnungen geschaffen. 1495 erließ der Landesherr „Eberhart von Gottes gnaden Herzog von Württemberg und zu Teck“ die Erste Landes-Ordnung, und da diese auch Bauvorschriften enthielt, könnte man sie als Ursprung der Landesbauordnung ansehen.

Die Wurzeln der Landesstelle selbst entsprangen in einer Baracke an der Gartenstraße in Tübingen. Nach dem 2. Weltkrieg, als unser westlicher Nachbar, die „Grand Nation“, im Land Württemberg - Hohenzollern das Sagen hatte, wurde am 16. Oktober 1945 das „Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns“ als Provisorische Regierung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Tübingen gebildet.

Das Referat für Bauwirtschaft der Abteilung V der Landesdirektion des Innern fand seinen Sitz in einer Baracke am Tübinger Stauwehr.

Baracke am Stauwehr

Die damaligen Aufgaben waren im Vergleich zu heute überschaubar. Die Herren Castell und Scheil waren hauptsächlich damit beschäftigt, die begrenzten Baumaterialien an die Bevölkerung zu verteilen. Erst 1952 wurden sie als „Prüfamt für Baustatik“ unter die Regie des Regierungspräsidiums Tübingen gestellt und übernahmen die Aufgaben der Typenprüfung und Standsicherheit. Der gestiegene Personalbedarf führte dazu, dass die ersten zwei Ingenieure Einzug in das Referat fanden, da die Beurteilung der vielen Anträge fachliches Wissen erforderte. Aus Platzmangel zog man umgehend in die Pfleghofstrasse um.

​Bis Heute

​Es war eine langwierige Entwicklung, bis das Innenministerium bekannt machte, dass mit Wirkung vom 15. Mai 1956 die Landesstelle für Baustatik errichtet wird, die Aufgaben für das ganze Land Baden-Württemberg wahrzunehmen hat.

Die Aufgaben ließen sich größtenteils aus der Durchführungsverordnung von 1942 ableiten und waren wie folgt festgelegt:

„4. Die Landesstelle für Baustatik ... steht den Baugenehmigungsbehörden, den Prüfämtern und den Prüfingenieuren für Baustatik zur Klärung grundsätzlicher statischer Fragen und in schwierigen Fällen den Baugenehmigungsbehörden zur Begutachtung von Bauunfällen zur Verfügung. Soweit den Baugenehmigungsbehörden ein Prüfamt für Baustatik nicht zur Verfügung steht, übernimmt die Landesstelle auch die Prüfung statisch schwieriger Bauvorhaben ... und die Beratung der Baugenehmigungsbehörden ... Die Landesstelle hat Erfahrungen auf dem Gebiet der Baustatik zu sammeln und auszuwerten und dem Innenministerium Vorschläge für die Verwertung der Ergebnisse zu machen.
Sie überwacht nach Anweisung des Innenministeriums die Tätigkeit der Prüfingenieure für Baustatik z. B. durch Nachprüfung von Arbeiten der einzelnen Prüfingenieure.“

In 1990 wurde durch eine Verordnung des Innenministeriums die Bauprüfverordnung dahingehend geändert, dass aus der Landesstelle für Baustatik die Landesstelle für Bautechnik (Landesstelle) wurde mit dem Ziel, ihr über die Statik hinaus Aufgaben aus dem gesamten Bereich der Bautechnik, der Bauökologie und der Energieeinsparung zuweisen zu können und damit längerfristig ihren Bestand zu sichern. Darüber hinaus wurden im Laufe der neunziger Jahre Aufgaben wie z. B. die Typenprüfungen gemäß § 68 LBO und Zustimmungen im Einzelfall nach §§ 20, 21 LBO von den Regierungspräsidien - aus den Bereichen der ehemaligen staatlichen Prüfämter - auf die Landesstelle übertragen.

Der heute gültige Aufgabenkatalog der Landesstelle für Bautechnik ist in der nicht veröffentlichten Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums vom 12. Juni 1997 über die Zuständigkeiten des Landesgewerbeamtes Baden-Württemberg - Landesstelle für Bautechnik zusammengefasst.

Mit dieser Verwaltungsvorschrift wurden alle vorangehenden Regelungen aufgehoben oder sind damit gegenstandslos geworden. Mit der Verwaltungsreform wechselte die Landesstelle für Bautechnik zum 01.01.2005 vom Landesgewerbeamt zum Regierungspräsidium Tübingen.