Frauenhände geben einen Suchbegriff auf dem Laptop ein

Kontaktaufnahme/Anfrage

Die Landesstelle für Bautechnik:

  • erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
  • erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
  • erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
  • klärt bautechnische Grundsatzfragen,
  • wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
  • begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
  • prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
  • ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • keine

Verfahrensablauf

  • Bitte stellen Sie Ihre Anfrage online.
  • Befüllen Sie die Felder mit den geforderten Daten und laden Sie Dateianhänge hoch.
  • Die Landesstelle für Bautechnik setzt sich mit Ihnen in Verbindung, auch für den Fall, dass etwas fehlen sollte.

Erforderliche Unterlagen

  • wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne usw.

Kosten

  • Mündliche, einfache schriftliche oder elektronische Auskünfte: keine
  • Bei komplexeren Fragestellungen: nach Zeitaufwand.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie vorher. Als EMAS-Betrieb können Sie eine Ermäßigung online unter "Bemerkungen" beantragen.