B 32, Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen im Allgäu; betroffene Gemeinde: Stadt Wangen im Allgäu (Landkreis Ravensburg)
Stand des Verfahrens:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von
Mittwoch, 13.09.2023, bis einschließlich Donnerstag, 12.10.2023
bei der Stadt Wangen im Allgäu, Tiefbauamt, 2. OG., Zimmer-Nr. 2.04, Herrenstraße 5, 88239 Wangen im Allgäu
während der Dienstzeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsicht aus.
Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Donnerstag, 26.10.2023 bei der Stadtverwaltung Wangen im Allgäu, Marktplatz 1, 88239 Wangen im Allgäu oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, erhoben werden.
Hinweise:
Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Bekanntmachung vom 06.09.2023 | 121 KB |
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens:
Die vorliegende Planung umfasst die Beseitigung des Bahnübergangs in der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu im Zuge der Bundesstraße B 32 Ravensburger Straße/Buchweg und der Bahnstrecke 4560 von Kißlegg nach Hergatz. Der bestehende Bahnübergang liegt ca. 400 m nördlich der Innenstadt Wangens in Bahnkilometer 13,038. Der Bahnübergang wird ersetzt durch eine Überführung der Bahnlinie (Bahnbrücke) über die tiefer zu legende Bundesstraße. Die Tieferlegung beginnt ab etwa der Einmündung der Gegenbaurstraße und endet etwa auf Höhe des Hans-Schnitzer-Wegs. Die Kreisstraße K 8007 (Praßbergstraße) wird über die tiefer gelegte B 32 überführt und parallel zur Bahnlinie auf einer Länge von ca. 170 m weitergeführt sowie an die Zeppelinstraße angebunden. Die Bahnhofstraße und die Anbindung Fronwiesen werden von der B 32 abgehängt. Als neue Verbindung zwischen Ravensburger Vorstadt und dem Naherholungsgebiet „Buch“ sowie zur Anbindung der Kleingartenanlage „Fronwiesen“ wird eine 40 m „breite“ Brücke über die tiefer gelegte B 32 gebaut. Des Weiteren erfolgt eine höhenmäßige Anpassung der Praßbergstraße, der Zeppelinstraße, des Hans-Schnitzer-Wegs, des Hinderofenwegs und der Fronwiesen an die Bundesstraße sowie eine getrennte, an die Planung angepasste, Fuß- und Radwegführung. Im Zuge der Baumaßnahmen wird die Fußgängerunterführung zwischen Praßbergstraße und Fronwiesen geschlossen und rückgebaut.
Für das geplante Vorhaben wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Im Rahmen der Bauarbeiten bzw. vorbereitenden Arbeiten sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse und der europäischen Vogelarten, der Minderung der Beeinträchtigungen des Stadtbildes, der verbesserten Anbindung des Stadtparkes Buch an die Innenstadt sowie der Wiederherstellung des beseitigten Baum- und Gehölzbestandes.
Die für das Bauvorhaben benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes, der Deutsche Bahn AG sowie der Stadt Wangen i. A.. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Eine Grundstücksbetroffenheit ergibt sich insbesondere auch durch die Verankerung von Stützwänden. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Im unmittelbaren Nahbereich der Baustelle befinden sich Wohn- und Gewerbegebäude. Um eventuelle Einflüsse der Baumaßnahmen auf Gründung und Statik der Gebäude frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden, ist für die betroffenen Gebäude beabsichtigt, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.
Zur Aufrechterhaltung des innerstädtischen Verkehrs wird im Zuge der B 32 während der Bauzeit eine Umleitungsstrecke sowie zur Querung der Bahnlinie im Zuge der Umleitungsstrecke ein Ersatzbahnübergang mit Vollschranken vorgesehen. Es ist mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren zu rechnen. Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens:
Datum | Verfahrensschritt |
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28.06.2021 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
30.08.2023 | Einleitung des Verfahrens |
06.09.2023 | Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange) |
13.09. – 12.10.2023 | Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Wangen im Allgäu |
26.10.2023 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.
Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Juli 2023):
Diese finden Sie hier ab dem 06.09.2023