Neubau der K 7743 neu als Ortsumgehung Markdorf, 1. Planänderung: Ersatzhabitat und artenschutzrechtliche Ausnahme für die Zauneidechse im Bereich Haslacher Hof, betroffene Gemeinde: Stadt Markdorf (Bodenseekreis)

Stand des Verfahrens

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von

Montag, 1. August 2022 bis einschließlich Mittwoch, 31. August 2022 bei der Stadt Markdorf, Schlossweg 6-8, Stadtbauamt, 1. OG, Zimmer 101, 88677 Markdorf

während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Hinweise:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

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Bekanntmachung vom 29.07.2022 pdf 263 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Landratsamt Bodenseekreis – Straßenbauamt für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Planung für den Neubau einer Umgehungsstraße als Kreisstraße K 7743 neu im Süden der Stadt Markdorf zwischen der B 33 Meersburg Markdorf und der L 207 Markdorf – Friedrichshafen ist seit 2016 rechtskräftig planfestgestellt. Die Umgehungsstraße wird im Westen auf Höhe des ehemaligen Haslacher Hofes an die B 33 und im Osten in Höhe der Firma Wagner an die L 207 angebunden.

Bei der Plausibilisierung der Artenvorkommen im Jahre 2020 wurde ein zusätzliches Vorkommen der Zauneidechse im Bereich des ehemaligen Haslacher Hofes nachgewiesen. Das Vorkommen ist durch das Vorhaben bau- und anlagebedingt betroffen.

Gegenstand des Änderungsantrags ist die Änderung und Ergänzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes in Bezug auf die Anlage eines neuen Ersatzhabitates für Zauneidechsen sowie die Beantragung einer Ausnahme vom Verbotstatbestand der Tötung einzelner Individuen der Zauneidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Durch die Änderung muss nicht auf Grundstücke Dritter zugegriffen werden.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
14.07.2022Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
22.07.2022Anhörung der Stadt Markdorf
29.07.2022Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
01.08. – 31.08.2022Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Markdorf
30.09.2022Ende der Einwendungsfrist
30.09.2022Ende der Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist ein Erörterungstermin mit den Gemeinden, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird auf dieser Internetseite und durch Bekanntmachung informiert werden.

Planunterlagen (Stand zur Auslegung):

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen ab dem Ende der Auslegung nur der Information.