Ein Mann und eine Frau wählen einen Ofen aus

Referat 115 Energieverbrauchsrelevante Produkte, Bauprodukte im Hoch-, Tief- und Straßenbau

Referatsleitung

Tamara Höfer
Leitende Technische Direktorin
0711 904-15717
marktueberwachung@rpt.bwl.de

Stellvertretung

Unsere Aufgaben

Wir sind zuständig für energieverbrauchsrelevante Produkte und Bauprodukte und überprüfen diese auf ihre Verkehrsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt, d. h. auf die Übereinstimmung mit den Beschaffenheitsanforderungen sowie den Kennzeichnungsvorschriften der EU. Die Überwachung soll zum Erreichen der EU-Klimaschutzziele beitragen, dem Verbraucherschutz dienen, sowie den freien Warenverkehr gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.

  • Im Vordergrund stehen umweltrelevante Eigenschaften (z. B. die Lebensdauer von Lampen, die Energieeffizienz von Elektromotoren oder der Energieverbrauch im Standby-Betrieb von Haushaltsgeräten).
  • Überprüfungen der Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) führen wir insbesondere bei haushaltsnahen Produkten („Weiße Ware“) sowie im Bereich von PKW und Reifen durch.
  • Wir kontrollieren, ob die für die harmonisierten Bauprodukte erklärte Leistung erbracht wird und die Anforderungen an Bauwerke gemäß der Bauproduktenverordnung eingehalten werden.
  • In Zusammenarbeit mit der Geräteuntersuchungsstelle des Landes bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sowie externen Prüfstellen führen wir vertiefte technische Produktprüfungen durch bzw. arbeiten bei Prüfungen von Bauprodukten eng mit dem Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) zusammen.
  • Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung werden auf der Grundlage eines bundesweit abgestimmten Marktüberwachungsprogrammes stichprobenartige Kontrollen der im Binnenmarkt anzutreffenden Produkte durchgeführt. Im Bereich der reaktiven Marktüberwachung gehen wir Hinweisen und Beschwerden aus dem Markt nach und führen Kontrollen der beanstandeten Produkte durch.
  • Bei Mängeln treten wir mit den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren in Kontakt und wirken auf die Beseitigung der Mängel hin. Erfolgt dies nicht freiwillig, können geeignete Maßnahmen (z. B. Inverkehrbringensverbote) angeordnet werden.
  • In Zusammenarbeit mit den Zollbehörden werden Fragen zur Einfuhr dieser Produkte geklärt.
  • Die Kommunikation mit anderen Marktüberwachungsbehörden erfolgt über europaweite elektronische Informationsplattformen.

Häufig nachgefragt!

Weitere interessante Themen finden Sie in unserem Themenportal

Themenportal