Hochdruckbehälter

Referat 112 Produktsicherheit Investitionsgüter, ortsbewegliche Druckgeräte

Portraitbild Rüdiger Kunze

Referatsleitung

Rüdiger Kunze
Leitender Technischer Direktor
0771 8966-2750
marktueberwachung@rpt.bwl.de

Stellvertretung

Unsere Aufgaben

Das Referat 112 überwacht die Sicherheit von Investitionsgütern (d. h. von Produkten, welche die Industrie für die Industrie liefert). Es beschäftigt sich mit der Frage, ob Produkte, die von Herstellern oder Importeuren in Verkehr gebracht oder von Händlern bereitgestellt werden, den Anforderungen genügen, die die Europäische Union (EU) an deren Sicherheit stellt.

Bei den Produkten kann es sich z. B. um Bearbeitungs- und Produktionsmaschinen, Roboter, Baumaschinen, Pressen oder Dampfkessel handeln.

Wir prüfen stichprobenartig, ob die sicherheitstechnischen Grundlagen in den harmonisierten, d. h. innerhalb der EU in gleicher Weise gültigen Vorschriften, eingehalten sind.

Dies gilt insbesondere für

  • Maschinen und Maschinenanlagen,
  • Druckbehälter und ortsbewegliche Druckgeräte (Ortsbewegliche - Druckgeräte - Verordnung - ODV),
  • Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Aufzugsanlagen.

Die CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben, Konformitätserklärungen, Baumusterprüfbescheinigungen und die sonstige Dokumentationen sowie das Konformitätsbewertungsverfahren bilden wichtige Grundlagen unserer Arbeit.

Werden Mängel festgestellt, veranlassen wir deren Beseitigung. Sofern dies nicht freiwillig erfolgt, können geeignete Maßnahmen, z. B. Verkaufsverbote, Rückrufe oder Verbraucherwarnungen angeordnet werden.

Unsere Prüfungen umfassen auch Umweltvorschriften, wie z. B. Anforderungen an den Maschinenlärm sowie die Luftschadstoffemissionen aus Verbrennungsmotoren (produktbezogener Immissionsschutz).

Weiter überprüft das Referat 112 jährlich stichprobenartig die Qualität von Kraft- und Brennstoffen wie z. B. Dieselkraftstoff, Superkraftstoff und leichtes Heizöl.

Neben gerätetechnischen Prüfungen durch die Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) beauftragen wir externe zertifizierte Prüfstellen, um im Einzelfall vertiefte Prüfungen für uns durchzuführen.

In Zusammenarbeit mit den Zollbehörden klären wir sicherheitsrechtliche Fragen zur Einfuhr von Importprodukten. Wir schützen so den Binnenmarkt vor Produkten, die den europäischen Anforderungen an das Inverkehrbringen - z. B. in Bezug auf deren Sicherheit - nicht genügen.

Das Referat 112 ist auch im Bereich Textilkennzeichnung (Konzeption und Überwachung) für ganz Baden-Württemberg tätig. Zu ihrem Aufgabenfeld gehört unter anderem die Überprüfung, ob die bei Herstellern und im Präsenz- und Online-Handel vorgefundenen Produkte den gesetzlichen Vorgaben genügen. Neben den Anforderungen an die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und der nichttextilen Bestandteile tierischen Ursprungs, ist im Fokus der Marktüberwachung auch die Bestimmung von Faserzusammensetzungen durch quantitative und qualitative Analysen.

Marktüberwachungsprogramm für den Bereich der Textilkennzeichnung (pdf, 207 KB)