Stiftungen: Muster und Vorlagen

Unser Service für Sie

Zweck und Bedeutung des Stiftungsgeschäfts werden Ihnen hier erläutert.

Stiftungsgeschäft von Todes wegen

Für den Fall, dass beabsichtigt ist, eine Stiftung von Todes wegen zu errichten, empfehlen wir dringend eine fachliche Beratung (z. B. durch einen Notar oder Rechtsanwalt). Außerdem empfiehlt es sich, die Stiftungssatzung, die Bestandteil des Stiftungsgeschäfts von Todes wegen ist, mit der Stiftungsbehörde abzustimmen.

Eine Stiftung kann durch Testament oder Erbvertrag errichtet und dabei zum Erben oder Vermächtnisnehmer werden. Bei privatschriftlicher Errichtung ist eine handschriftliche Abfassung mit Angabe von Datum und Ort sowie Unterschrift (Vor- und Zuname sowie bei Ehefrauen auch der Geburtsname) erforderlich.

Die Stiftungssatzung sollte den Bedürfnissen der Stiftung angepasst werden; unsere Vorschläge sollen teilweise nur als Anregung verstanden werden. Im Einzelfall - insbesondere bei kleineren Stiftungen - kann auf einzelne Regelungen ganz verzichtet werden. Da der Gesetzgeber als Stiftungsorgan nur den „Vorstand“ verbindlich vorschreibt, kann auch auf zusätzliche Organe wie einen „Stiftungsrat“, (Kuratorium, Beirat o. ä.) und die diesbezüglichen Regelungen in der Satzung verzichtet werden. Der Inhalt der Satzung sollte auf die notwendigen und für Ihre Stiftung sinnvollen Regelungen beschränkt werden.

Zweck und Bedeutung der Stiftungssatzung finden sie hier...

Muster Stiftungssatzung einer rechtsfähigen Stiftung mit einem Organ (word, 32 KB)
Muster Stiftungssatzung einer rechtsfähigen Stiftung mit zwei Organen (word, 33 KB)

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Muster Jahresrechnung - Gewinn- und Verlustrechnung (pdf, 30 KB)
Muster Jahresrechnung - Gewinn- und Verlustrechnung (word, 44 KB)

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Muster Vermögensübersicht - Bilanz (pdf, 8 KB)
Muster Vermögensübersicht - Bilanz (word, 38 KB)

Die von uns ausgearbeiteten Muster enthalten die notwendigen stiftungsrechtlichen Regelungen und weitere Bestimmungen, die sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen haben. Die steuerrechtlichen Regelungen für gemeinnützige Stiftungen bitten wir mit dem jeweils zuständigen Finanzamt abzustimmen.

Menschenkette aus Holzfiguren

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