Referat 43 Ingenieurbau

Referatsleitung

Dirk Matuschowitz
Leitender Baudirektor
07071 757-3454
dirk.matuschowitz@rpt.bwl.de

 

Stellvertretung

Unsere Aufgaben

Bei Ingenieurbauwerken handelt es sich vor allem um Brücken, Tunnel, Verkehrszeichenbrücken, Stütz- und Lärmschutzwände sowie Regenklär- und Rückhaltebecken.

​Im Regierungsbezirk Tübingen gibt es etwa

  • 1.620 Brücken
  • 15 Tunnelbauwerke
  • 27 Grundwasserwannen
  • 1.170 sonstige Ingenieurbauwerke wie Stützwände, Lärmschutzwände und Regenrückhaltebecken und
  • 90 Verkehrszeichenbrücken

die von uns betreut werden.

Im Vorentwurfsstadium werden Art, Form und Abmessungen der Bauwerke festgelegt. Für die ausschreibungsreife Fertigung von Bauwerksentwürfen werden überwiegend private Ingenieurbüros beauftragt.

Die Entwurfsbearbeitung wird dabei ständig von uns fachtechnisch begleitet. Bei der Ausführung von Neu- und Umbauten von Ingenieurbauwerken prüfen wir die vom Auftragnehmer (Baufirma) aufgestellten statischen Berechnungen für das Bauwerk und für eventuelle Baubehelfe (Lehrgerüst, Baugrubenverbau o. ä.) - unter Mitwirkung von Prüfingenieuren.

Auch die Prüfung und Genehmigung der Ausführungspläne (Absteck-, Schal- und Bewehrungspläne) sowie die fachtechnische Beratung der Baureferate bei der Bauausführung zählen zu unseren Aufgaben.

Die Sicherheit der Bauwerke ist langfristig zu gewährleisten. Die Erhaltung und die Instandsetzung der Bauwerke ist ein wesentlicher Baustein für ein leistungsfähiges Straßennetz und wird in den kommenden Jahren ein besonderer Aufgabenschwerpunkt sein.

Verwaltungsbehörde Tunnel
Die Verwaltungsbehörde hat dafür zu sorgen, dass sämtliche die Sicherheit eines Tunnels betreffende Anforderungen eingehalten werden und erlässt die erforderlichen Bestimmungen, um die Einhaltung der Gesetze und Richtlinien sicherzustellen.  

Unsere Bauwerke werden regelmäßig in festgelegten zeitlichen Abständen kontrolliert. Dies dient der Sicherstellung der Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke. Die Ergebnisse der Bauwerksprüfungen fließen auch in die Entscheidungen zu anstehenden Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ein.