Lehrerin vor Tafel

Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle des Kultusministeriums beim Regierungspräsidium Tübingen

Stellvertretung

​Unsere Aufgaben

Das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) im Kultusministerium lässt durch seine Außenstellen bei den Regierungspräsidien die Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die einzelnen Lehrämter organisieren und durchführen.

Im Bereich des Regierungsbezirks Tübingen bedeutet dies die Zuständigkeit für die Erste Staatsprüfung (1. Staatsexamen) an den Universitäten Tübingen und Ulm für das Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen. Die Pädagogischen Hochschulen haben eigene Außenstellen für die Prüfungen.

Die Zweite Staatsprüfung (2. Staatsexamen am Ende des Referendariats) erfolgt für den Einzugsbereich der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung in Tübingen und Weingarten für das gymnasiale Lehramt und das Lehramt an Beruflichen Schulen (hier auch teilweise Vor-Ort-Zuständigkeit für den Einzugsbereich des Seminars Stuttgart).

Für die Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I (einschließlich der Gemeinschaftsschulen) wird die (2.) Staatsprüfung in den Einzugsbereichen der Seminarstandorte Albstadt, Laupheim, Reutlingen und Weingarten durchgeführt.

Die landesweite Anerkennung ausländischer (Teil-) Prüfungsleistungen für die 1. Staatsprüfung geschieht ebenfalls hier.

​Im Einzelnen

Wir bearbeiten unter anderem folgende Themen:

  • Bewertung von Teilleistungsprüfungen von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen an anderen Universitäten und innerhalb Deutschlands
  • Beratung zum Prüfungsgeschehen
  • Organisation und Durchführung von allen Prüfungsteilen
  • Ausstellung von Zeugnissen zu den genannten Prüfungen
  • Aufbau und Betreuung der elektronischen Prüfungsverwaltung (landesweit)