B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg)

IN PLANUNG

Kontakt

Planungsteam B 312

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44

b312team-albaufstieg@rpt.bwl.de

Zahlen & Fakten

Gesamtlänge  zwischen 5,7 km und 10,5 km je nach Variante
Kosten  zwischen 110 Mio.Euro und 305 Mio. Euro je nach Variante (Stand 2011)
Querschnitt  2-streifiger Neubau
Verkehrsaufkommen 2015 
– rd. 23.800 Kfz/24 h, rd. 1.200 SV/24 h zwischen Pfullingen und Unterhausen
– rd. 21.200 Kfz/24 h, rd. 1.300 SV/24 h Ortsdurchfahrt Unterhausen (vor dem Abzweig der L 387 in Unterhausen)
– rd. 7.701 Kfz/24 h, rd. 766 SV/24 h bei Honau

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich in der Vorplanung (Linienfindung).

Derzeit werden alle sinnvollen und zumutbaren Alternativen ergebnisoffen untersucht, bewertet und gegeneinander abgewogen.

Rund um das Projekt

Ausgangslage

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan 2016 im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Die B 312 stellt eine wichtige überregionale Nord-Süd Verbindung zwischen dem Verdichtungsraum Mittlerer Neckar mit dem Oberzentrum Reutlingen/Tübingen und Mittelzentrum Biberach dar.

Die Straße verläuft – von Pfullingen kommend – durch das Echaztal in Richtung Engstingen. Sie führt in gewundener Führung unmittelbar durch die dicht bebauten Ortslagen von Unterhausen und Honau der Gemeinde Lichtenstein hindurch und verläuft weiter mit Längsneigungen von bis zu 8,2 % (zwischen dem Ortsrand Honau und der ersten Kehre) auf die Albhochfläche.

Ziele der Maßnahme

  • Schaffung einer leistungsfähigen und verkehrssicheren, überregionalen Verbindung
  • Entlastung der Ortsdurchfahrten
  • Verbesserung der Lärm- und Abgassituation in den betroffenen Ortslagen von Unterhausen und Honau
  • Minderung der Unfallrisiken
  • Minderung der Umweltbelastungen 

Chronologie

Seit Oktober 2023Vertiefte Koordinierung der Planungen zur B 312 und zur Echaztalbahn mit dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb.
Ende Mai 2023

Erste Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung liegen vor.

Mitte März 2021

Durchführung der Verkehrserhebungen

Dezember 2020

Vergabe des Verkehrsgutachtens

Oktober 2019

Planungsbeginn durch Regierungspräsidium

20. März 2018

Landesweite Priorisierung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Das Vorhaben ist im zweistufigen Umsetzungskonzept in der 2. Stufe, Gruppe 1 des „Maßnahmentyps Ortsumgehung mit Tunnel“ enthalten. Das bedeutet, mit der Planung ist bis 2025 zu beginnen.

2016

Aufnahme der Maßnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans 2016

2004

Bedarfsplan 2004: Einstufung im Weiteren Bedarf

Pläne und Unterlagen auf einen Klick

Das Planungsgebiet

Pressemitteilungen