B 464 Ortsumgehung Reutlingen

Kontakt

Planungsteam B 464

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44

b464team@rpt.bwl.de

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich in der Vorplanung.


 

Zahlen & Fakten

Gesamtlänge  2,50 km
Kosten  46,9 Mio. Euro (Stand 2014)

Rund um das Projekt

Ausgangslage

Die Ortsumgehung Reutlingen im Zuge der B 464 befindet sich zwischen dem Knoten B 28/B 312 (Nordportal Scheibengipfeltunnel) und dem Knoten B 464/L 378 (Rommelsbacher Straße).

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan 2016 des Bundes im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Die Ortsumgehung Reutlingen wird als notwendige Netzergänzung zum Scheibengipfeltunnel begründet. Als Verbindungsstück zwischen der bestehenden B 464 und dem Scheibengipfeltunnel gewährleistet sie eine ganzheitliche Umfahrung der Reutlinger Kernstadt. Darüber hinaus kommt der B 464 eine übergeordnete Verbindungsfunktion zwischen Stuttgart und Reutlingen zu.

Ziele der Maßnahme

  • Entlastung der Ortsdurchfahrt
  • Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen
  • Abbau von Kapazitätsengpässen
  • Netzergänzung und Verbindungsachse
  • Ganzheitliche Umfahrung der Reutlinger Innenstadt

Pläne und Unterlagen auf einen Klick

Das Planungsgebiet

Informieren Sie sich

Chronologie

Oktober 2023Fertigstellung Verkehrsgutachten
August 2023

Fertigstellung Kartierberichte der faunistischen Untersuchungen

2020/2021

Faunistische Erfassungen
In den Jahren 2020/2021 fanden im Untersuchungsgebiet Erhebungen unterschiedlicher projektspezifisch relevanter Arten/Artengruppen statt. Informationen zur Erfassungsmethodik und den jeweiligen Untersuchungsräumen sind den Unterlagen des Scoping-Termins zu entnehmen.

05.03.2020

Durchführung von großräumigen Verkehrserhebungen im Untersuchungsgebiet.

12.12.2019

Scoping-Termin im Regierungspräsidium Tübingen

22.10.2019

Öffentliche Informationsveranstaltung in der Wittumhalle in Rommelsbach

Seit Ende 2018

Vorbereitung der großräumigen Verkehrsuntersuchung sowie der faunistischen Planungsraumanalyse

16.10.2018

Regierungspräsidium Tübingen hat mit der Planung begonnen.

20. März 2018

Landesweite Priorisierung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Das Vorhaben ist im zweistufigen Umsetzungskonzept in der 2. Stufe, Gruppe 1 des „Maßnahmentyps Ortsumfahrung“ enthalten. Das bedeutet, mit der Planung ist bis 2025 zu beginnen.

2016

Aufnahme der Ortsumgehung Reutlingen in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans 2016.

2004

Bedarfsplan 2004: Einstufung im Weiteren Bedarf

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentliche Informationsveranstaltung am 22. Oktober 2019

Herr Regierungspräsident Tappeser und das Planungsteam der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen haben den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern der Stadt Reutlingen den aktuellen Planungsstand vorgestellt und die weiteren Planungsschritte erläutert. Im Anschluss daran bestand die Möglichkeit, u. a. an Stellwänden Fragen an die Straßenbauverwaltung zu stellen.

Präsentation (pdf, 7.6 MB)
Poster (pdf, 39.7 MB)
Impressionen (pdf, 7.6 MB)
Wohnorte und Anregungen (pdf, 647 KB)