Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen

Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen

​Was ist eine Freisetzung?

Unter einer Freisetzung versteht man in der Regel das kontrollierte Ausbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf eine Acker-Versuchsfläche.

Hintergrundinfo:

Um genetisch veränderte, sogenannte transgene Pflanzen nutzen zu können, wird in Deutschland die Entwicklung und Prüfung dieser Pflanzen in 4 verschiedenen Stufen durchgeführt:

  1. Laborphase (gentechnische Anlage)
    Herstellung einer transgenen Pflanze durch molekularbiologische
    Übertragung einer neuen Eigenschaft (z. B. Herbizidresistenz)
  2. Gewächshausphase (gentechnische Anlage)
    Test neuer Pflanzen/Eigenschaften der Pflanzen
  3. Freilandphase (Freisetzung)
    Test neuer Pflanzen/Eigenschaften der Pflanzen unter natürlichen Bedingungen (Acker)
  4. Inverkehrbringen (Marktzulassung)
    Anbau, Vertrieb und Verwendung der geprüften Pflanze:
    Erfassung des Anbaus transgener Pflanzen in einem Bundesregister

Erklärungen dazu:

Die Begriffe Freisetzung und Inverkehrbringen werden in der Öffentlichkeit häufig nicht unterschieden.
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen zählt noch zur wissenschaftlichen Versuchsphase. Sie findet mit einer Genehmigung, nach Prüfung durch Bundesbehörden, unter wissenschaftlicher Beobachtung statt.

Mit dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) endet in der Europäischen Union die Versuchsphase der Freisetzung. Die Genehmigung zum Inverkehrbringen ist die abschließende Sicherheitsüberprüfung, die darlegt, dass der gentechnisch veränderte Organismus ein ungefährliches handelbares Gut darstellt. Als Ware und Produkt unterliegen die GVO hier auch anderen gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. der Novel Food Verordnung und dem Saatgutverkehrsgesetz.

Welche Aufgaben haben wir bei Freisetzungen?

Die Genehmigung für Freisetzungen erteilt der Bund. Die Länder haben die ordnungsgemäße Durchführung der Freisetzungen zu überwachen. In Baden-Württemberg ist dafür das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.

Freisetzungen in Baden-Württemberg

Seit 2008 haben keine genehmigten Freisetzungen mehr stattgefunden. Davor wurden Raps, Mais und Zuckerrüben freigesetzt. Die häufigsten Merkmale, die getestet wurden, waren Herbizidresistenz und insektizide Eigenschaften.

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