Referat 46 Verkehr

Referatsleitung

Stellvertretung

Unsere Aufgaben

Das Verkehrsreferat hat ein breites Aufgabenspektrum und einen großen Kundenkreis: Unsere Kunden sind z. B. Busunternehmer, Schwertransportunternehmer, Fahrzeughalter, Taxifahrer, Gemeinden und die Landratsämter als Straßenverkehrsbehörden und Straßenverkehrszulassungsbehörden. Wir erteilen Genehmigungen und Erlaubnisse, erlassen Widerspruchsbescheide. Außerdem sind wir für den Güterkraftverkehr die Aufsichtsbehörde über die Landratsämter und die Stadt Ulm.

Busunternehmen, die in Verkehrsverbünden oder grenzüberschreitend fahren, erhalten von uns ihre Linienverkehrsgenehmigungen.

Ausnahmen von den Vorschriften für die Fahrzeugzulassung, vor allem für Spezialfahrzeuge, werden von uns geprüft und wenn möglich genehmigt.

Um Straßen, Brücken und sonstige Infrastruktur zu schützen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, koordinieren wir die Prüfung, ob Fahrtrouten für Großraum- und Schwertransporte geeignet sind.

Kontakt: schwertransporte@rpt.bwl.de

Stadt- und Landkreise als Zulassungsbehörden und Verkehrsbehörden sowie Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften als Verkehrsbehörden benötigen für bestimmte Maßnahmen unsere Zustimmung. Wir beraten die unteren Behörden bei Fragen zum Straßenverkehrsrecht, zum Güterkraftverkehrsrecht und im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Außerdem entscheiden wir über Widersprüche gegen behördliche Maßnahmen, beispielsweise die Stilllegung eines Fahrzeugs, die Auferlegung eines Fahrtenbuches oder die Ablehnung einer Parkberechtigung.

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist seit dem 1. Januar 2017 als zentrale Luftfahrtbehörde des Landes zuständig für Luftverkehrs- und Luftsicherheitsaufgaben.

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