Eine Kinderhand schreibt in ein kariertes Schulheft

Lernstandserhebungen

Wie können Erkenntnisse zum Lernstand der Schule, der Klasse und des einzelnen Schülers erhoben werden? Wie kann die schulische Qualität weiterentwickelt werden? Antworten hierzu geben Lernstandserhebungen. Sie liefern mit Hilfe standardisierter Verfahren wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse über die erreichten Kompetenzen. Die Ergebnisse bieten Schulen und Lehrkräften die Chance zur datengestützten Weiterentwicklung von Schule und Unterricht. Diese Verfahren stellen somit ein Element der schulischen Qualitätsentwicklung dar.
In Baden-Württemberg werden regelmäßig zentral in unterschiedlichen Fächern und Stufen drei verpflichtende Lernstandserhebungen durchgeführt:

  • VERA 3 (Vergleichsarbeiten) zu Beginn des zweiten Halbjahres in Klasse 3 in der Grundschule (GS) 
  • Lernstand 5 zu Beginn der Klasse 5 in allen auf die GS aufbauenden Schularten 
  • VERA 8 (Vergleichsarbeiten) zu Beginn des zweiten Halbjahres in Klasse 8 in allen auf die GS aufbauenden Schularten 

VERA 3 und VERA 8 werden bundesweit verpflichtend und zentral in unterschiedlichen Fächern durchgeführt. Lernstand 5 ist ein förderdiagnostisches Verfahren des Landes Baden-Württemberg für die Fächer Deutsch und Mathematik. Die Durchführung ist ebenfalls verpflichtend. Die Ergebnisse aller Lernstanderhebungen werden nicht benotet.

Dokumente und Links

Verwaltungsvorschrift Lernstandserhebungen

Landesinstitut für Schulentwicklung (Administration Lernstandserhebungen

In den Grundschulen werden in den Klassen 3 seit dem Schuljahr 2008/2009 die bundesweit entwickelten Vergleichsarbeiten VERA 3 eingesetzt. VERA 3 ist ein diagnostisches Instrument, das misst, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler nach dreijähriger Grundschulzeit, bereits entwickelt haben. Um die vorhandenen Kompetenzen der Lernenden möglichst differenziert auch am unteren und oberen Ende des Leistungsspektrums erfassen zu können, werden in den Tests Aufgaben unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade zusammengestellt. Man erwartet, dass ein Drittklässler mit mittlerem Leistungsniveau etwa die Hälfte der Aufgaben eines VERA-Tests richtig bearbeitet. 

Es geht nicht darum, aktuell erworbenes Wissen zu testen, sondern Kompetenzen zu erfassen, die sukzessive aufgebaut werden und weniger abhängig sind von ganz spezifischen Unterrichtsinhalten. Einen landesweiten Test für eine einzige Jahrgangsstufe zu konzipieren wäre angesichts unterschiedlicher Schulcurricula der Einzelschulen, z. B. im Hinblick auf die Reihenfolge der Unterrichtsinhalte, nicht möglich. 

Dokumente und Links

Landesinstitut für Schulenwicklung

QUA-LIS NRW

Kultusministerkonferenz: FAQs

Lernstand 5 ist ein förderdiagnostisch orientiertes Verfahren des Landes Baden-Württemberg für die Fächer Deutsch und Mathematik. Zu Beginn der Orientierungsstufe wird der Lernstand von Schülerinnen und Schülern in eng umrissenen Kompetenzen der Bildungsstandards ermittelt, wobei das gesamte Leistungsspektrum heterogener Lerngruppen abgedeckt wird. 

Seit dem Schuljahr 2015/16 durchlaufen alle baden-württembergischen 5. Klässler zu Beginn des Schuljahres verpflichtend in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Lernstandsüberprüfung: 

Die Ergebnisrückmeldungen liefern den Lehrkräften und Schulen fachdidaktisch differenzierte Informationen über den Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der untersuchten Kompetenzen. Diese sind Ausgangsbasis für passgenaue Unterrichtsangebote, ggf. unter Voranstellung tiefergehender diagnostischer Maßnahmen seitens der Schulen. Lernstand 5 ist zudem ein Instrument zur datengestützten Unterrichtsoptimierung der Schule. Die Daten können zu fundierten Diskussionen und Reflexionen über Lernprozesse, Unterrichtsmethoden und Unterstützungsmaßnahmen beitragen. Lernstand 5 ist kein Instrument, das die Eignung für eine Schulart bewerten kann, da es nur einen engen Ausschnitt der Leistungen erfasst.

Dokumente und Links

Landesisnstitut für Schulentwicklung

Landesinstitut FAQs

VERA 8 sind Vergleichsarbeiten für Achtklässler aller Schularten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie einer Fremdsprache. Die Vergleichsarbeiten werden länderübergreifend vom Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin entwickelt. Die Termine für die schriftlichen Tests werden vom Kultusministerium festgelegt. 

Die Teilnahme an VERA 8 ist für die Schulen verpflichtend, die Arbeiten werden nicht benotet. Die Ergebnisrückmeldungen liefern Erkenntnisse über den Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt. VERA 8 ermöglicht den Schulen eine abgesicherte datengestützte Standortbestimmung und bietet so die Chance eine schulische und unterrichtliche Qualitätsentwicklung abzuleiten. Hierbei wollen wir die Schulen unterstützen. 

Konkrete Unterstützung von Seiten des Regierungspräsidiums Tübingen: Wie kann die Schulleitung mit den Ergebnissen von VERA 8 umgehen? 

Hierzu hat das Regierungspräsidium Tübingen am 11.01.2017 Schulleitungen zu einem Studientag ins Bildungshaus nach Untermarchtal eingeladen. Die Fragestellung war: „Welche Bedeutung und welche Möglichkeit für die schulische Weiterentwicklung haben die Ergebnisse von VERA 8?“ In Vorträgen von Frau Dr. Pacher und Dr. Arnscheid wurden Interpretation und der Umgang mit den Ergebnissen dargestellt. Aufgezeigt wurden Unterstützungsmöglichkeiten aus den Reihen der Fachberater Schulentwicklung, der Fachberater Unterrichtsentwicklung und Schulleitungen, die bereits ein Konzept erarbeitet haben. 

Dokumente und Links

Landesinstitut für Schulentwicklung

Kultusministerkonferenz: FAQs

QUA-LIS NRW