Zwei Kontrolleure im Reinraum des Labors

Referat 26 Pharmazeutische Angelegenheiten, Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg

ein Portrait von Dr. Andrea Bihlmayer, Leiterin des Referats 25

Referatsleitung

Dr. Andrea Bihlmayer
Leitende Pharmaziedirektorin
07071 757-3264
andrea.bihlmayer@rpt.bwl.de

Stellvertretung

Dr. Daniel Müller
Pharmaziedirektor
07071 757-3249
daniel.mueller@rpt.bwl.de

Leitstelle für Arzneimittelüberwachung

Die Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg hat die zentrale landesweite Zuständigkeit für die Überwachung von ca. 270 pharmazeutischen Herstellern und Einführern, ca. 100 pharmazeutischen Unternehmen (ohne Herstellung- oder Einfuhrerlaubnis), ca. 100 Betrieben mit Großhandelserlaubnis, ca. 50 Prüflaboratorien und ca. 30 Wirkstoffhersteller. Hinzu kommen ca. 500 Einrichtungen, in denen Ausgangsstoffe humanen Ursprungs (z. B. Stamm- und Knorpelzellen sowie Blutprodukte) gewonnen werden. Der Arbeitsbereich umfasst sowohl Human- als auch Tierarzneimittel.

Eingeschlossen sind auch Gewebezubereitungen, für die eine Erlaubnis nach § 13 oder § 72 Arzneimittelgesetz notwendig ist.

Im Rahmen dieser Tätigkeit werden neben allgemeinen Überwachungsaufgaben unter anderem Inspektionen von pharmazeutischen Firmen und Einrichtungen im In- und Ausland durchgeführt, Erlaubnisse erteilt und Zertifikate ausgestellt. Weiterhin arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle in überregionalen Fachgremien mit. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter der Leitstelle im Rahmen ihrer rechtlichen und zeitlichen Möglichkeiten als Ansprechpartner zur Verfügung

Aufgaben, Angebote und Kontakte der Leitstelle für Arzneimittelüberwachung

Pharmazeutische Aufgaben

Der Überwachungsauftrag des Referats umfasst zahlreiche Themen des Arzneimittelgesetzes, des Apothekengesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes. Exemplarisch für die einzelnen Aufgaben, möchten wir an dieser Stelle die Überwachung von Apotheken und Krankenhausapotheken, die Überwachung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln, des Verkehrs mit Betäubungsmitteln bei Ärzten und Apotheken sowie die Gewebeüberwachung nennen. Nähere Angaben finden Sie unter den jeweiligen Links.

Im Bereich der Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten/zur pharmazeutisch-technischen Assistentin sind wir für die Erlaubniserteilung zuständig.