Strahlenschutz

Referat 54.5 Strahlenschutz

Portrait Dr. Thomas Weimer

Referatsleitung

Dr. Thomas Weimer
Leitender Technischer Direktor
07071 757-177841
thomas.weimer@rpt.bwl.de

Stellvertretung

Dr. Rosemarie Eißer-Höfler
07071 757-177895
rosemarie.eisser-hoefler@rpt.bwl.de

Dr. Stefan Wiehr
07071 757-5203
stefan.wiehr@rpt.bwl.de​​​​​​​

Das Referat 54.5 ist zuständige Behörde nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Wir sind kompetente Ansprechpartner für große Krankenhäuser, kleine Arztpraxen, Laboratorien sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch anspruchsvolle Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und von Röntgeneinrichtungen, sowie beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, in Technik und Medizin.

Das Strahlenschutzrecht trifft Regelungen für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Unsere Aufgabe ist die Kontrolle von Schutzvorschriften, aber auch die Umsetzung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, der Patienten, der Bevölkerung und der Umwelt.

Im Einzelnen

  • den Umgang mit sonstigen offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen in Medizin und Technik,
  • den Umgang mit umschlossenen hochradioaktiven Strahlenquellen, die ortsveränderlich bei der Werkstoffprüfung oder in der Medizin im Bereich der Brachytherapie für die Behandlung von Tumoren eingesetzt werden,
  • den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, für strahlentherapeutische Anwendungen im Bereich der Medizin und hier insbesondere in der Krebstherapie,
  • die Beschäftigung in „fremden Anlagen oder Einrichtungen“, die ein Tätigwerden über Werkverträge erlaubt,
  • den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern in der humanmedizinischen Röntgendiagnostik, oder aber bei technischen Anwendungen beispielsweise bei der Gepäckdurchleuchtung,
  • die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe in Baden-Württemberg.
  • den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und von Röntgeneinrichtungen sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aufgrund eines risikoorientierten Aufsichtsprogramms,
  • Arbeitsplätze in Wasserwerken auf Radon,
  • genehmigte Transporte von radioaktiven Stoffen in Baden-Württemberg.
  • registrieren und kontrollieren wir Strahlenpässe,
  • prüfen und bescheinigen wir die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für verschiedene Anwendungsbereiche,
  • arbeiten wir mit der Ärztlichen Stelle und den Kammern zusammen,
  • sind wir Ansprechpartner beim Fund radioaktiver Stoffe,
  • beraten wir in allgemeinen Fragen zum Strahlenschutz.
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