Abb.1: exemplarische Abbildung der geprüften Kinder- und Baby-Unterwäsche aus reiner Baumwolle

Kinder- und Baby-Unterwäsche

Die Marktüberwachung Baden-Württemberg ist im Jahr 2020 im Bereich der Textilkennzeichnung im Aufbau. Um sich einen Überblick über den Markt und die derzeitige Umsetzung des Textilkennzeichnungsgesetzes zu verschaffen, wurden aus dem sensiblen Bereich der Kinder- und Baby-Unterwäsche 30 Produkte daraufhin geprüft, ob sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Zusätzlich sollten die Wirtschaftsakteure auch für die gesetzlichen Regelungen sensibilisiert werden.

Vorgehen und Methodik

Aufgrund der Breite des Textilmarktes umfassten die Überprüfungen im Rahmen dieser Jahresaktion verschiedene Kinder- und Baby-Unterwäscheteile aus reiner Baumwolle. Teile der Überprüfungen sollten im Einzelhandel durchgeführt werden. Um den Anforderungen der örtlichen Zuständigkeit zu genügen, musste allerdings wegen des Covid-19 Ausbruchs und dem damit verbundenem Lock down die Produkteentnahme zur Wahrung der örtlichen Zuständigkeit ausschließlich auf den Baden-Württembergischen Onlinehandel umgestellt werden. Da viele Markenprodukte im Kinderbereich von Verbrauchern online gekauft werden, stellte diese Auswahl eine gute und für dieses Marktsegment repräsentative Alternative dar.

Die am RPT durchgeführten Prüfungen fußten auf den Anforderungen des Textilkennzeichnungs-gesetzes (TextilKennzG) sowie dem allgemeinen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Im Falle der entnommenen Bodys wurden diese zusätzlich im Rahmen einer Synergie mit Referat 114 (Chemikaliensicherheit) gemäß einem Stoffverbot in REACH überprüft. Eine Zusammenfassung der im Rahmen der Jahresaktion Kinder- und Babyunterwäsche durchgeführten Prüfungen sind in Tabelle 1 dargestellt. Im Fokus standen dabei die formale Überprüfung der Kennzeichnung und Etikettierung, weiter wurde auch die Fasereigenschaften mittels Haptik und Brennprobe betrachtet. Zu den Prüfkriterien zählen z. B. die korrekte Anbringung der Kennzeichnung und Etikettierung (Faserbezeichnung und deren Reihenfolge, und ob das Etikett dauerhaft, leicht lesbar, gut sichtbar, zugänglich und fest in deutscher Sprache angebracht ist) sowie die Faserzusammensetzung. Pro Modell wurde je ein Prüfmuster entnommen, da nur eine formale und keine labortechnischen Prüfungen geplant waren. Dadurch wurde keine Stichprobenbreite für eine Verifizierung der Ergebnisse notwendig.

Tabelle 1 Prüfplan im Überblick. (Quelle: RPT)

Formale Prüfung

Etikett und Kennzeichnung

Überprüfung der allgemeinen Kennzeichnung gemäß TextilKennzG §4

 

Überprüfung der Hersteller Kennzeichnungspflicht gemäß allgemeinem ProdSG §6

Faserzusammensetzung

Sichtprüfung und Haptik

Überprüfung der Kriterien: Optik, Feinheit und Griff

Brennprobe

Überprüfung der Kriterien: Verbrennung, Geruch und Rückstand

In Kooperation mit Referat 114

Stoffverbote

Gemäß REACH Anhang XVII Nr 63 (Blei); Orientierende Messung der Druckknöpfe mittels RFA

Zusammenfassung der Ergebnisse

Abbildung 2 Links: Gesamt Mängelquote bei 30 online entnommenen Produkten aus dem Segment Kinder- und Baby-Unterwäsche aus reiner Baumwolle. Rechts: Aufschlüsselung Prüfkriterien und der gefundenen formalen Mängel. (Quelle: RPT)

Neunzehn der dreißig getesteten Kinder- und Baby-Unterwäscheteilen haben alle Prüfungen bestanden (Abbildung 2 links).

 

Alle elf mangelhaften Produkte wiesen lediglich formale Mängel auf. Dabei handelte es sich um eine nicht vorhandene oder nicht vollständige Herstellerangabe. Dies liegt meist an der Auslegung des §6 Abs. (1) ProdSG, inwieweit der Firmenname als Alleinstellungsmerkmal zur Identifizierung ausreicht bzw. ob es sich bei der Nennung des Firmennamens und des Ortes um eine zustellungsfähige postalische Anschrift im Sinne einer Kontaktanschrift handelt. Überprüft wurde dies durch die postalische Versendung an der jeweils angegebenen Kontaktanschrift.

In vier Fällen wurde zusätzlich eine nicht dem Anhang I Textilkennzeichnungsverordnung (VO (EU) Nr. 1007/2011) entsprechende Faserbezeichnung verwendet. Alle Mängel sind in Abbildung 2 rechts,  die Einzelergebnisse im Anhang (Tabelle 2) dargestellt.

Bei der Faserzusammensetzung konnten basierend auf den Ergebnissen der Brennprobe, der Sichtprüfung und Haptik keine Mängel festgestellt werden. Die Angabe „Reine Baumwolle“ schien damit plausibel. Auch die orientierenden Messungen mittels RFA an den Druckknöpfen der entnommenen Bodys lieferten keinen Anfangsverdacht für eine verbotene Verwendung von Blei im Produkt.

Maßnahmen und Folgerungen

Bei den bisher aufgetretenen Beanstandungen wird und wurde den Wirtschaftsakteuren immer zunächst die Gelegenheit gegeben, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Im Falle der überprüften Kinder- und Baby-Unterwäsche haben alle Hersteller auf freiwilliger Basis kollektionsübergreifend auf neue Etiketten umgestellt.

Die Frage, ob die Überprüfung durch die Marktüberwachung auf Dauer wirkt, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt bei einer erneuten Überprüfung der Hersteller festgestellt werden. Es gibt noch keinerlei Daten und Erfahrungen aus den Vorjahren, da sich die Überwachung der Textilkennzeichnung derzeit in ganz Deutschland im Aufbau befindet. Die getroffenen Maßnahmen waren zur Beseitigung der Mängel, auch im Hinblick auf die Wahrung des fairen Binnenmarktes, angemessen.

In Zukunft soll zusätzlich das Niedrigpreissegment und der Einzelhandel in den Fokus gestellt werden, wenn die Lage dies pandemiebedingt wieder zulässt. Der Besuch von Branchenmessen ist geplant, um das Wissen über den Markt zu erweitern.

Synergiepotential besteht im Bereich der Stoffbeschränkungen und den allgemeinen Schadstoffen in Textilien mit dem Ref. 114 sowie mit dem Ref. 113 im Bereich der Verbraucherprodukte.