Symbol: Menschenkette um die Erde

Referat 15.1 Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht

Referatsleitung

Stellvertretung

Frau Dr. Barner-Gaedicke
07071 757-3846
fptr15.1rpt@rpt.bwl.de

Unsere Aufgaben im Überblick

Referat 15.1 nimmt im Regierungspräsidium Tübingen die Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde in Angelegenheiten des Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrechts wahr. In dieser Funktion berät es die Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörden (Landratsämter und die Stadt Ulm), führt die Fachaufsicht über diese Behörden und entscheidet über Widersprüche gegen deren Entscheidungen. In bestimmten Fällen können die Einbürgerungsbehörden nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums einbürgern, z. B. wenn der Antragsteller seine aktuelle Staatsangehörigkeit beibehalten möchte (Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit).

Referat 15.1 nimmt im Regierungspräsidium Tübingen außerdem die Aufgaben der höheren Ausländerbehörde im Sinne von § 2 Nr. 2 der Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung wahr. Diese umfassen insbesondere die Beratung der 24 unteren Ausländerbehörden im Regierungsbezirk (Landratsämter, Stadt Ulm und 15 Große Kreisstädte) in Angelegenheiten des Aufenthalts- und EU-Freizügigkeitsrechts, die Fachaufsicht über diese Behörden und die Entscheidung über Widersprüche gegen deren Entscheidungen, wie z. B. die Ablehnung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis. In bestimmten Fällen können die unteren Ausländerbehörden nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums einen Aufenthaltstitel erteilen, z. B. beim Familiennachzug zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte.

Im Rahmen der Zuständigkeit der Regierungspräsidien nach § 6 der Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung führt Referat 15.1 Ausweisungsverfahren bei Straftätern, die sich auf richterliche Anordnung in Strafhaft oder länger als eine Woche in Untersuchungshaft befinden, und bei Unionsbürgern aufgrund politisch motivierter Kriminalität sowie Verlustfeststellungsverfahren durch. Im Falle einer Ausweisung bzw. Verlustfeststellung entscheidet das Regierungspräsidium auch über ein Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie dessen Dauer.

Referat 15.1 nimmt im Regierungspräsidium Tübingen außerdem Aufgaben der höheren Aufnahmebehörde nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wahr. In dieser Funktion berät es die unteren Aufnahmebehörden (Landratsämter und die Stadt Ulm) in Fragen der vorläufigen Unterbringung und führt die Fachaufsicht über diese Behörden. Die Regierungspräsidien prüfen als höhere Aufnahmebehörden außerdem die Notwendigkeit der Ausgaben für den personellen und sachlichen Verwaltungsaufwand zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen einer Neufestsetzung der Pauschalen nach § 18 Abs. 4 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (Pauschalenrevision).

Referat 15.1 vertritt das Regierungspräsidium in einer Jury, die Empfehlungen für die Förderentscheidungen des Ministeriums für Soziales und Integration aufgrund des Förderaufrufs „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (ehemals VwV-Integration) abgibt.

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