Neckarfront Tübingen

Luftreinhalteplan für die Stadt Tübingen

​Die Luftqualität in Tübingen

Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffdioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen in Tübingen - Grenzwert: 40 µg/m³; aufgrund von Baustellenaktivitäten liegt für das Jahr 2015 kein aussagekräftiger Messwert für die Mühlstraße vor.

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Feinstaub (PM10) / Tagesmittelwerte an der Messstation Tübingen Mühlstraße – 35 Überschreitungstage; gesicherte Grenzwerteinhaltung.

Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen:

Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen weiter verbessert. Auch die an der verkehrsnahen Messstation Tübingen Mühlstraße gemessenen Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid und Feinstaub liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte. Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt den Luftreinhalteplan für Tübingen fortzuschreiben und die Umweltzone sowie Geschwindigkeitsreduzierungen aufzuheben. Diese Maßnahmen gehen mit Verkehrsverboten einher, haben keine bzw. nur noch sehr geringe immissionsmindernde Wirkung und sind daher nicht mehr verhältnismäßig.

Die Auswirkungen der Aufhebung der Umweltzonen wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) untersucht:

Abschätzung zur Wirkung von Umweltzonen in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund abnehmender Stickstoffdioxidkonzentrationen; Stellungnahme der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (pdf, 1.6 MB)

Der Planentwurf zur Fortschreibung enthält folgende Maßnahmen:

M8 Aufhebung der Grünen Umweltzone – Erweiterung auf das Gemeindegebiet Tübingen mit allen Teilorten und Einbeziehung der Bundesstraßen (Aufhebung der Maßnahmen M1 und M2 zum 04.06.2024)

M9 Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 40 anstelle von Tempo 30 auf bestimmten Straßen in der Innenstadt, sowie im Verlauf der B 28 Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h im Stadtgebiet und von 50 km/h auf 30 km/h Ortsdurchfahrt Tübingen Unterjesingen (Aufhebung der Maßnahme M3 zum 04.06.2024)

Die Universitätsstadt Tübingen prüft derzeit, ob die aus Gründen der Luftreinhaltung aufgehobenen Geschwindigkeitsreduzierungen aus anderen Anordnungsgründen, wie beispielsweise Lärmschutz, festgesetzt werden können.

Alle übrigen Luftreinhalteplanmaßnahmen bleiben bestehen.

Es ist davon auszugehen, dass die Schadstoffbelastungen in den kommenden Jahren weiter abnehmen. Das Gutachten der LUBW legt unter konservativ errechneten Annahmen plausibel dar, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin eingehalten werden wird. Auch die Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen führen nach einer „Worst-Case“-Betrachtung nicht zu erneuten Grenzwertüberschreitungen.

Hier finden Sie den

Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen (pdf, 1 MB)

Nähere Informationen können dem Entwurf der Fortschreibung entnommen werden.

Der Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen sowie das Gutachten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) liegen an den nachfolgenden Stellen vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 während der Dienstzeiten zur Einsicht aus (Vorherige Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich):

Regierungspräsidium Tübingen
Besprechungsraum Zimmer N 227
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Universitätsstadt Tübingen
Foyer des Technischen Rathauses
Brunnenstraße 3
72074 Tübingen

Stellungnahmen zum Planentwurf können bis einschließlich Montag, den 25.03.2024 schriftlich (Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen) oder elektronisch gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen abgegeben werden.

Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme der Planfortschreibung angemessen berücksichtig.

Pressemitteilung (pdf, 294 KB)
Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs (pdf, 192 KB)

Die nach der DSGVO erforderlichen Informationen zur Verarbeitung persönlicher Daten bei der Zusendung von E-Mails an das Regierungspräsidium Tübingen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter folgendem Link:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten ergibt sich in diesem Fall aus Art. 6 Abs.1 e) DSGVO und § 4 LDSG. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform erteilt werden.

 

Große Umweltzone in Tübingen seit 1. Januar 2015 – in ganz Tübingen dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren

In der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen hat das Regierungspräsidium Tübingen eine Erweiterung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Bundesstraßen festgelegt. Diese wurde zum 1. Januar 2015 umgesetzt.

Trotz der Erfolge des seit 2005 eingeführten Luftreinhalteplans werden die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) in Tübingen weiterhin überschritten. Um die Luftqualität weiter zu verbessern und auf eine Einhaltung der europäischen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinzuwirken, wurden deshalb in der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen weitere Maßnahmen festgelegt.

Die am 9. September 2014 in Kraft getretene zweite Fortschreibung des Tübinger Luftreinhalteplans legt die Erweiterung der Umweltzone auf das gesamte Tübinger Stadtgebiet einschließlich aller Teilorte und die Einbeziehung aller durch Tübingen verlaufenden Bundesstraßen (B 27, B 28 und B 28a) in die Umweltzone fest. Seit 1. Januar 2015 dürfen dort nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.

Die Hauptquelle für Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastungen ist der Straßenverkehr. Daher haben diese Maßnahmen in erster Linie die Reduzierung der Verkehrsemissionen zum Ziel. Für die Einbeziehung der Bundesstraßen in die Umweltzone spricht, dass sie erheblich zu den Gesamtemissionen in Tübingen beitragen. Gutachten belegen, dass sich durch diese Maßnahme Immissionsminderungen an den Bundesstraßen von bis zu 9,4 Prozent (NO2) bzw. bis zu 4,3 Prozent (PM10) ergeben.

Kontrollen im ruhenden Verkehr werden durch die Universitätsstadt Tübingen und im fließenden Verkehr durch die Polizei durchgeführt. Speziell dazu werden örtlich zuständige Polizeireviere und Verkehrspolizei zielorientiert im Rahmen der täglichen allgemeinen Verkehrskontrollen sowie im Rahmen von Schwerpunktaktionen tätig werden. Auf den Bundesstraßen werden entsprechende Kontrollen an geeigneten Stellen außerhalb des Stadtzentrums durch die Verkehrspolizei durchgeführt.

Hinweise zum Erwerb von Feinstaubplaketten stellt die KFZ-Zulassungsstelle des Landratsamts Tübingen im  Internet bereit (siehe unten "Weitere Informationen").
Außerdem bietet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg weitere Informationen zu Umweltzonen und Ausnahmekonzeption im Internet an (siehe unten "Weitere Informationen").

Erweiterte Umweltzone Tübingen, gültig ab 1. Januar 2015 (pdf, 9.7 MB)

2. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen ist abgeschlossen

Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Behörde hat das Verfahren der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans abgeschlossen. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden bearbeitet und auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit geprüft und bewertet. Das Ergebnis ist in einem Abwägungsdokument zusammengefasst. Dieses Dokument sowie der Luftreinhalteplan der 2. Fortschreibung wurden vom 25.08.2014 bis einschließlich 08.09.2014 im Regierungspräsidium Tübingen, dem Technischen Rathaus der Stadt Tübingen sowie in den Verwaltungsstellen der Tübinger Teilorte zur Einsichtnahme ausgelegt.

Der aufgestellte Plan der 2. Fortschreibung wurde im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 22.08.2014 sowie im Schwäbischen Tagblatt am 23.08.2014 öffentlich bekannt gegeben.
(siehe öffentliche Bekanntmachung (pdf, 9 KB) und Pressemitteilung (pdf, 107 KB)

Nach der zweiwöchigen Auslegungsphase ist die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen am 09.09.2014 in Kraft getreten.

Die Umsetzung der in der 2. Planfortschreibung festgelegten Erweiterung der Umweltzone erfolgte am 01.01.2015.

Luftreinhalteplan

Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und das dazugehörige Abwägungsdokument können unter den folgenden Links eingesehen werden:

2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen (pdf, 1.3 MB)
Abwägungsdokument (pdf, 0.5 MB)

Wirkungsgutachten zur 2. Fortschreibung

Unter folgenden Links finden Sie die Gutachten zur Wirkungen der einzelnen Maßnahmen, auf welche sich die 2. Fortschreibung stützt.

Wirkungsgutachten erweiterte Umweltzone Tübingen IB Rau / Aviso (pdf, 7.1 MB)
Wirkungsgutachten Tempo 40 Innenstadtring Tübingen IB Rau / Aviso (pdf, 5 MB)
Wirkungsgutachten Tempo 50 auf Straßenabschnitt B27 beim Sudhaus IB Rau / Aviso (pdf, 1.7 MB)

Weiteres Informationsmaterial zur 2. Fortschreibung

Das Regierungspräsidium hat während des Verfahrens großen Wert darauf gelegt, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Am 14. Oktober 2013 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die dort gezeigten Präsentationen finden Sie hier:

Präsentation des Regierungspräsidiums Tübingen (pdf, 4 MB)
Präsentation des Ingenieurbüros Rau (pdf, 4 MB)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom Ortschaftsrat in Hirschau der Wunsch geäußert, in der Ortsdurchfahrt von Hirschau eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h umzusetzen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat diese Maßnahme auf ihre Wirkung untersuchen lassen. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass ein ganztägiges Tempo 30 in Hirschau, zu einer Zunahme der NO2-Belastung führen würde. Aufgrund der bereits vorliegenden NO2-Grenzwertüberschreitung in Hirschau kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden.

Den Abschlussbericht finden Sie hier:

Wirkungsgutachten Tempo 30 ganztägig in Hirschau IB Rau/Aviso (pdf, 1.5 MB)