Luftreinhalteplan für die Stadt Tübingen

​Die Luftqualität in Tübingen

Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffdioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen in Tübingen - Grenzwert: 40 µg/m³; aufgrund von Baustellenaktivitäten liegt für das Jahr 2015 kein aussagekräftiger Messwert für die Mühlstraße vor.

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Feinstaub (PM10) / Tagesmittelwerte an der Messstation Tübingen Mühlstraße – 35 Überschreitungstage; gesicherte Grenzwerteinhaltung.

Die Luftqualität in Tübingen hat sich aufgrund der Luftreinhalteplan-Maßnahmen der 2. Fortschreibung erheblich verbessert.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung konnte der Stickstoffdioxid-Grenzwert an der Messstation in der Jesinger Hauptstraße (in Tübingen-Unterjesingen) im Jahr 2017 mit 39 µg/m3 eingehalten werden. Im Jahr 2018 wurde dort ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 35 µg/m³ gemessen, woraufhin die LUBW die Messstation in der Jesinger Hauptstraße 2019 abbauen konnte.

Seit 2014 wird der Jahresmittelwert-Grenzwert für Feinstaub in der Mühlstraße in Tübingen und in der Jesinger Hauptstraße in Unterjesingen eingehalten.

An der Messstation in der Mühlstraße betrug 2017 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid 48 µg/m3. Daraufhin prüfte das Regierungspräsidium Tübingen weitere, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Hierfür wurde für die Kernstadt vom Ingenieurbüro Rau im Mai 2017 ein erstes Wirkungsgutachten erstellt. Dieses wurde im November 2017 durch die zweite Version aktualisiert, da zwischenzeitlich höhere Emissionsfaktoren für einige Dieselfahrzeuge im Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 3.3) veröffentlicht wurden und sich die Busflotte in Tübingen verbessert hatte.

Fachgutachten Tübingen IBRau - HBEFA 3.2 (pdf, 8.5 MB)
Ergänzungsgutachten Tübingen IBRau - HBEFA 3.3 (pdf, 7.5 MB)

Aufgrund der konsequenten Umsetzung der Luftreinhalteplan-Maßnahmen durch die Universitätsstadt Tübingen und das ambitionierte Vorgehen der Stadtwerke Tübingen bei der Verbesserung der Stadtbusflotte konnte 2019 und 2020 der Stickstoffdioxid Jahresmittelwert mit 39 µg/m³ und 34 µg/m³ eingehalten werden.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung konnte das Regierungspräsidium Tübingen auf die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans verzichten.

Große Umweltzone in Tübingen seit 1. Januar 2015 – in ganz Tübingen dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren

In der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen hat das Regierungspräsidium Tübingen eine Erweiterung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Bundesstraßen festgelegt. Diese wurde zum 1. Januar 2015 umgesetzt.

Trotz der Erfolge des seit 2005 eingeführten Luftreinhalteplans werden die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) in Tübingen weiterhin überschritten. Um die Luftqualität weiter zu verbessern und auf eine Einhaltung der europäischen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinzuwirken, wurden deshalb in der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen weitere Maßnahmen festgelegt.

Die am 9. September 2014 in Kraft getretene zweite Fortschreibung des Tübinger Luftreinhalteplans legt die Erweiterung der Umweltzone auf das gesamte Tübinger Stadtgebiet einschließlich aller Teilorte und die Einbeziehung aller durch Tübingen verlaufenden Bundesstraßen (B 27, B 28 und B 28a) in die Umweltzone fest. Seit 1. Januar 2015 dürfen dort nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.

Die Hauptquelle für Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastungen ist der Straßenverkehr. Daher haben diese Maßnahmen in erster Linie die Reduzierung der Verkehrsemissionen zum Ziel. Für die Einbeziehung der Bundesstraßen in die Umweltzone spricht, dass sie erheblich zu den Gesamtemissionen in Tübingen beitragen. Gutachten belegen, dass sich durch diese Maßnahme Immissionsminderungen an den Bundesstraßen von bis zu 9,4 Prozent (NO2) bzw. bis zu 4,3 Prozent (PM10) ergeben.

Kontrollen im ruhenden Verkehr werden durch die Universitätsstadt Tübingen und im fließenden Verkehr durch die Polizei durchgeführt. Speziell dazu werden örtlich zuständige Polizeireviere und Verkehrspolizei zielorientiert im Rahmen der täglichen allgemeinen Verkehrskontrollen sowie im Rahmen von Schwerpunktaktionen tätig werden. Auf den Bundesstraßen werden entsprechende Kontrollen an geeigneten Stellen außerhalb des Stadtzentrums durch die Verkehrspolizei durchgeführt.

Hinweise zum Erwerb von Feinstaubplaketten stellt die KFZ-Zulassungsstelle des Landratsamts Tübingen im  Internet bereit (siehe unten "Weitere Informationen").
Außerdem bietet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg weitere Informationen zu Umweltzonen und Ausnahmekonzeption im Internet an (siehe unten "Weitere Informationen").

Erweiterte Umweltzone Tübingen, gültig ab 1. Januar 2015 (pdf, 9.7 MB)

2. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen ist abgeschlossen

Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Behörde hat das Verfahren der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans abgeschlossen. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden bearbeitet und auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit geprüft und bewertet. Das Ergebnis ist in einem Abwägungsdokument zusammengefasst. Dieses Dokument sowie der Luftreinhalteplan der 2. Fortschreibung wurden vom 25.08.2014 bis einschließlich 08.09.2014 im Regierungspräsidium Tübingen, dem Technischen Rathaus der Stadt Tübingen sowie in den Verwaltungsstellen der Tübinger Teilorte zur Einsichtnahme ausgelegt.

Der aufgestellte Plan der 2. Fortschreibung wurde im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 22.08.2014 sowie im Schwäbischen Tagblatt am 23.08.2014 öffentlich bekannt gegeben.
(siehe öffentliche Bekanntmachung (pdf, 9 KB) und Pressemitteilung (pdf, 107 KB)

Nach der zweiwöchigen Auslegungsphase ist die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen am 09.09.2014 in Kraft getreten.

Die Umsetzung der in der 2. Planfortschreibung festgelegten Erweiterung der Umweltzone erfolgte am 01.01.2015.

Luftreinhalteplan

Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und das dazugehörige Abwägungsdokument können unter den folgenden Links eingesehen werden:

2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tübingen (pdf, 1.3 MB)
Abwägungsdokument (pdf, 0.5 MB)

Wirkungsgutachten zur 2. Fortschreibung

Unter folgenden Links finden Sie die Gutachten zur Wirkungen der einzelnen Maßnahmen, auf welche sich die 2. Fortschreibung stützt.

Wirkungsgutachten erweiterte Umweltzone Tübingen IB Rau / Aviso (pdf, 7.1 MB)
Wirkungsgutachten Tempo 40 Innenstadtring Tübingen IB Rau / Aviso (pdf, 5 MB)
Wirkungsgutachten Tempo 50 auf Straßenabschnitt B27 beim Sudhaus IB Rau / Aviso (pdf, 1.7 MB)

Weiteres Informationsmaterial zur 2. Fortschreibung

Das Regierungspräsidium hat während des Verfahrens großen Wert darauf gelegt, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Am 14. Oktober 2013 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die dort gezeigten Präsentationen finden Sie hier:

Präsentation des Regierungspräsidiums Tübingen (pdf, 4 MB)
Präsentation des Ingenieurbüros Rau (pdf, 4 MB)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom Ortschaftsrat in Hirschau der Wunsch geäußert, in der Ortsdurchfahrt von Hirschau eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h umzusetzen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat diese Maßnahme auf ihre Wirkung untersuchen lassen. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass ein ganztägiges Tempo 30 in Hirschau, zu einer Zunahme der NO2-Belastung führen würde. Aufgrund der bereits vorliegenden NO2-Grenzwertüberschreitung in Hirschau kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden.

Den Abschlussbericht finden Sie hier:

Wirkungsgutachten Tempo 30 ganztägig in Hirschau IB Rau/Aviso (pdf, 1.5 MB)