Zwei Hände halten durchsichtige Kugel

Psychologie

Ihre Ansprechpartner

Fachreferentin im Regierungspräsidium

Angelika Meissner
07071 757-2082
angelika.meissner@rpt.bwl.de

Erreichbarkeit

Die Fachreferenten des Referats 75 haben häufig Auswärtstermine. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per Mail an sie. 

Auskünfte kann auch die Referatsassistenz erteilen
07071 757-2128



Allgemeine Informationen zum Fach

Das Fach Psychologie ist in Baden-Württemberg eines der Fächer des Wahlbereichs in der Kursstufe und wird zwei Halbjahre entweder in Jahrgangsstufe 1 oder 2 unterrichtet. Die Standards für die inhaltsbezogenen Kompetenzen sind:

  • Grundlagen der wissenschaftlichen Psychologie
  • Kognition, Emotion und Motivation
  • Die menschliche Persönlichkeit und ihre Entwicklung
  • Das Individuum in Interaktion mit anderen
  • Angewandte Psychologie

Informationen zur Unterrichtserlaubnis im Fach Psychologie

An den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte in Baden-Württemberg gibt es keine Ausbildungskurse für das Unterrichtsfach Psychologie. Somit kann in Baden-Württemberg kein Zweites Staatsexamen im Fach Psychologie abgelegt werden.

Bei der Erteilung der Unterrichtserlaubnis im Fach Psychologie handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Im Regierungspräsidium Tübingen wird die Unterrichtserlaubnis erteilt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Allgemeine Voraussetzungen:
    Gymnasiale Lehrbefähigung (große Fakultas) in mindestens einem Fach und mindestens 2-jährige Unterrichtserfahrung in der Kursstufe
  2. Eine der folgenden fachlichen Qualifizierungen liegt vor:
    1. Abgeschlossenes Studium der Psychologie oder Pädagogik  / Erziehungswis-senschaft
    2. Teilstudium der Psychologie oder Pädagogik / Erziehungswissenschaft
    3. Teilnahme an einer 4-tägigen Fortbildungsreihe des ZSL im Fach Psychologie

Der Prozess zum Erlangen der Unterrichtserlaubnis sieht vor, dass die Schulleitung einer Lehrkraft, die zum ersten Mal an einem allgemein bildenden Gymnasium das Fach Psychologie unterrichten wird, bei der zuständigen Fachreferentin einen Antrag (s. Materialien) stellt und entsprechende Unterlagen der Lehrkraft einreicht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Unterrichtserlaubnis erteilt.