Psychologie
Das Fach Psychologie ist in Baden-Württemberg eines der Fächer des Wahlbereichs in der Kursstufe und wird zwei Halbjahre entweder in Jahrgangsstufe 1 oder 2 unterrichtet.
Ihre Ansprechpartner
Fachreferentin im Regierungspräsidium
Angelika Meissner
07071 757-2082
angelika.meissner@rpt.bwl.de
Erreichbarkeit
Die Fachreferenten des Referats 75 haben häufig Auswärtstermine. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per Mail an sie.
Auskünfte kann auch die Referatsassistenz erteilen
07071 757-212
Bildungsplan
Bildungsstandards Psychologie
http://www.bildung-staerkt-menschen.de/unterstuetzung/schularten/Gym/bildungsstandards
Erwerb der Unterrichtserlaubnis Psychologie
An den Universitäten Heidelberg und Tübingen kann Psychologie im Lehramtsstudiengang als Beifach studiert werden.
An den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung gibt es keine Ausbildungskurse für das Unterrichtsfach Psychologie. Somit kann in Baden-Württemberg kein 2. Staatsexamen im Fach Psychologie abgelegt werden.
Die Erteilung der Unterrichtserlaubnis für das Fach Psychologie ist eine Einzelfallentscheidung.Im Regierungspräsidium Tübingen wird eine Unterrichtserlaubnis dann ausgestellt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Lehrbefähigung in der Sekundarstufe II in anderen Fächern des Gymnasiums
- Eine der folgenden Qualifizierungen:
- Vollstudium der Psychologie
- Teilstudium der Psychologie im Rahmen des Studiums der Erziehungswissenschaft an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und Vorlage über erfolgreiche Teilnahme an vier Lehrveranstaltungen (unbefristete Unterrichtserlaubnis)
- Teilnahme an einer 4-tägigen Fortbildungsreihe zum Fach Psychologie in der Oberstufe (widerrufliche Unterrichtserlaubnis).
Informationen zu neuen Kursen werden interessierten Lehrkräften über die Schulen rechtzeitig bekannt gegeben.
Ihre Ansprechpartnerin:
Angelika Meissner
7071 757-2082
angelika.meissner@rpt.bwl.de