Datenschutzhinweis Youtube

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Sie möchten den You Tube Kanal des Regierungspräsidiums Tübingen aufrufen. Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis für die Verwendung von You Tube. Unterhalb der Datenschutzhinweise finden Sie den Link auf unseren You Tube-Kanal.  

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Datenschutzbeauftragter des Regierungspräsidiums Tübingen
datenschutz@rpt.bwl.de

Pressestelle / Soziale Medien
pressestelle@rpt.bwl.de

Das Regierungspräsidium Tübingen nutzt die technische Plattform und Dienste der YouTube LLC, die Teil der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ist.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung von außerhalb der Vereinigten Staaten lebenden Personen ist die

Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland
Tel: +353 1 543 1000
Fax: +353 1 686 5660
E-Mail: support-deutschland@google.com

Zustellungsbevollmächtigt für die YouTube LLC im Sinne von § 5 Abs. 1 NetzDG:

Google Germany GmbH
– Rechtsabteilung –
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Deutschland

 

Von YouTube verarbeitete Daten

Diese Zustellungsbevollmächtigung bezieht sich ausschließlich auf Zustellungen in Bezug auf Soziale Netzwerke im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 NetzDG sowie in Bezug auf rechtswidrige Inhalte im Sinne von § 1 Abs. 3 NetzDG.

Angaben darüber, welche Daten durch YouTube verarbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie den hier angebotenen Google-Dienst und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen auf YouTube (bspw. bewerten, kommentieren).

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie YouTube und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen.

Die Google LLC hat sich den Grundsätzen des EU-US Privacy Shield verpflichtet.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Google verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und die Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch hat es insoweit keine effektiven Kontrollmöglichkeiten.

Mit der Verwendung von Google werden Ihre personenbezogenen Daten von der Google LLC erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Google LLC geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt.

Google verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten, zum anderen wertet Google aber auch die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichert und verarbeitet vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzerinnen und Nutzer schicken und kann Ihren Standort anhand von Geolokations-Daten wie GPS, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzt die Google LLC Analyse-Tools. Das Regierungspräsidium Tübingen hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Google LLC und wurde über einen solchen potenziellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools dieser Art von der Google LLC für den Account des Regierungspräsidiums Tübingen eingesetzt werden, hat das Regierungspräsidium dies weder in Auftrag gegeben, noch abgesegnet oder sonst in irgendeiner Art unterstützt. Auch werden die ihm bei der Analyse gewonnenen Daten nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Post-Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Medien-Klicks, und die Sehdauer durch ein bestimmtes Video, sind für das Regierungspräsidium Tübingen über seinen Account einsehbar. Überdies hat das Regierungspräsidium keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools auf seinem YouTube-Account zu verhindern oder abzustellen.

Schließlich erhält Google auch Informationen, wenn Sie etwa Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Über in Webseiten eingebundene Google-Tools oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Google möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Google-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden.

Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Google-Kontos sowie zum Beispiel unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (wie Smartphones oder Tablets) in den dortigen Einstellungsmöglichkeiten den Zugriff von Google auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten und so weiter beschränken. Der Umfang Ihrer Einstellungsmöglichkeiten ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Hier finden Sie weiterführende Datenschutz-Tipps für YouTube:

Youtube-Datenschutz

Youngdata

Datenschutzerklärung für die Social-Media-Auftritte des Regierungspräsidiums Tübingen

Verantwortlicher nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO ist das Regierungspräsidium Tübingen. Innerhalb des Regierungspräsidiums ist die Koordinierungs- und Pressestelle redaktionell für dieses Angebot verantwortlich.

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
07071 757-3009
pressestelle@rpt.bwl.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Tübingen erreichen Sie unter:

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
datenschutz@rpt.bwl.de

 

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datenschutz@rpt.bwl.de

 

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datenschutz@rpt.bwl.de

 

Zweck

Die Nutzung der Sozialen Netzwerke und die damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Regierungspräsidium Tübingen dient der Wahrnehmung der uns übertragenen Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Wir wollen damit vor allem eine breitere Öffentlichkeit erreichen und diese schneller und tagesaktuell informieren.

Rechtsgrundlagen

Die Nutzung der Sozialen Plattformen Daten durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) iVm Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der einer öffentlichen Stelle gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zulässig.

Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen des Dienstes oder der Datenverarbeitung anzupassen. Auch im Zuge der Weiterentwicklung unseres Internetangebotes und der eingesetzten Technologien können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Wir empfehlen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, wenn Sie sich aktuell informieren möchten.

 

Zweck

Die Nutzung der Sozialen Netzwerke und die damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Regierungspräsidium Tübingen dient der Wahrnehmung der uns übertragenen Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Wir wollen damit vor allem eine breitere Öffentlichkeit erreichen und diese schneller und tagesaktuell informieren.

Rechtsgrundlagen

Die Nutzung der Sozialen Plattformen Daten durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) iVm Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der einer öffentlichen Stelle gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zulässig.

Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen des Dienstes oder der Datenverarbeitung anzupassen. Auch im Zuge der Weiterentwicklung unseres Internetangebotes und der eingesetzten Technologien können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Wir empfehlen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, wenn Sie sich aktuell informieren möchten.

 

Zweck

Die Nutzung der Sozialen Netzwerke und die damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Regierungspräsidium Tübingen dient der Wahrnehmung der uns übertragenen Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Wir wollen damit vor allem eine breitere Öffentlichkeit erreichen und diese schneller und tagesaktuell informieren.

Rechtsgrundlagen

Die Nutzung der Sozialen Plattformen Daten durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) iVm Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der einer öffentlichen Stelle gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zulässig.

Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen des Dienstes oder der Datenverarbeitung anzupassen. Auch im Zuge der Weiterentwicklung unseres Internetangebotes und der eingesetzten Technologien können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Wir empfehlen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, wenn Sie sich aktuell informieren möchten.

 

Unsere Auftritte in den Sozialen Netzwerken stellen lediglich ein Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Sozialen Netzwerken dar. Wir bieten allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, um an unsere Informationen auch ohne die Nutzung Sozialer Plattformen gelangen zu können. Dazu zählen insbesondere:

  • die Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen hält Informationen zum Regierungsbezirk sowie der Arbeit des Regierungspräsidiums bereit.
  • Offline-Angebote wie beispielsweise Publikationen und Flyer

Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Auftritte in den Sozialen Netzwerken allein der Informationen und Kommunikation dienen, über sie jedoch keine konkrete Beratung oder Verwaltungsaufgaben erbracht werden können.

Unsere Auftritte in den Sozialen Netzwerken stellen lediglich ein Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Sozialen Netzwerken dar. Wir bieten allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, um an unsere Informationen auch ohne die Nutzung Sozialer Plattformen gelangen zu können. Dazu zählen insbesondere:

  • die Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen hält Informationen zum Regierungsbezirk sowie der Arbeit des Regierungspräsidiums bereit.
  • Offline-Angebote wie beispielsweise Publikationen und Flyer

Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Auftritte in den Sozialen Netzwerken allein der Informationen und Kommunikation dienen, über sie jedoch keine konkrete Beratung oder Verwaltungsaufgaben erbracht werden können.

Unsere Auftritte in den Sozialen Netzwerken stellen lediglich ein Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Sozialen Netzwerken dar. Wir bieten allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, um an unsere Informationen auch ohne die Nutzung Sozialer Plattformen gelangen zu können. Dazu zählen insbesondere:

  • die Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen hält Informationen zum Regierungsbezirk sowie der Arbeit des Regierungspräsidiums bereit.
  • Offline-Angebote wie beispielsweise Publikationen und Flyer

Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Auftritte in den Sozialen Netzwerken allein der Informationen und Kommunikation dienen, über sie jedoch keine konkrete Beratung oder Verwaltungsaufgaben erbracht werden können.

​Wichtiger Hinweis: Sie nutzen die Sozialen Netzwerke und ihre Funktionen in eigener Verantwortung. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z. B. Kommentieren, Teilen, Bewerten). Das Regierungspräsidium Tübingen empfiehlt allen Nutzerinnen und Nutzern, sich über die Verarbeitung ihrer Daten durch die Sozialen Medien zu informieren und ihre Privatsphäre so gut es geht zu schützen. Zudem sollten jede Nutzerin und jeder Nutzer zumindest folgende Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre vornehmen:

  • Eröffnung des Nutzerkontos nur mit den zwingend notwendigen Daten,
  • Deaktivierung der Widget-Funktion,
  • Deaktivierung von Cookies,
  • Verhinderung des seitenübergreifenden Trackings (zum Beispiel durch Nutzung des Ghostery-AddOn im Browser),
  • Regelmäßiges Löschen des Browserverlaufs.

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  • Eröffnung des Nutzerkontos nur mit den zwingend notwendigen Daten,
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  • Regelmäßiges Löschen des Browserverlaufs.

​Wichtiger Hinweis: Sie nutzen die Sozialen Netzwerke und ihre Funktionen in eigener Verantwortung. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z. B. Kommentieren, Teilen, Bewerten). Das Regierungspräsidium Tübingen empfiehlt allen Nutzerinnen und Nutzern, sich über die Verarbeitung ihrer Daten durch die Sozialen Medien zu informieren und ihre Privatsphäre so gut es geht zu schützen. Zudem sollten jede Nutzerin und jeder Nutzer zumindest folgende Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre vornehmen:

  • Eröffnung des Nutzerkontos nur mit den zwingend notwendigen Daten,
  • Deaktivierung der Widget-Funktion,
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  • Verhinderung des seitenübergreifenden Trackings (zum Beispiel durch Nutzung des Ghostery-AddOn im Browser),
  • Regelmäßiges Löschen des Browserverlaufs.

Die Nutzung der Seiten der Sozialen Netzwerke durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsprüfung. Im Sinne einer an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepassten Verwaltung ist es für das Regierungspräsidium Tübingen erforderlich, die Öffentlichkeitsarbeit neben alternativen Kommunikationsmöglichkeiten auch auf den Plattformen der Sozialen Netzwerke wahrzunehmen. Unser ausführliches Nutzungskonzept können Sie hier einsehen: Nutzungskonzept. Nur durch eine Mischung aus unterschiedlichen Kommunikationskanälen können alle Zielgruppen in der Bevölkerung erreicht werden.

Ebenfalls wurden die rechtlichen Aspekte der Nutzung der Seiten der Sozialen Netzwerke geprüft, in dessen Rahmen der Bedarf an der Information und Kommunikation mit Social-Media-Nutzerinnen und Nutzern mit deren Schutzinteressen abgewogen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie etwa die vorliegenden Informationen, ergriffen wurden. Die Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) können Sie hier einsehen: Datenschutzfolgeabschätzung.

Die Seiten der Sozialen Netzwerke werden durch die Presse- und Koordinierungsstelle des Regierungspräsidiums Tübingen betreut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten regelmäßig, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und ergreift andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.

Die Nutzung der Seiten der Sozialen Netzwerke durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsprüfung. Im Sinne einer an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepassten Verwaltung ist es für das Regierungspräsidium Tübingen erforderlich, die Öffentlichkeitsarbeit neben alternativen Kommunikationsmöglichkeiten auch auf den Plattformen der Sozialen Netzwerke wahrzunehmen. Unser ausführliches Nutzungskonzept können Sie hier einsehen: Nutzungskonzept. Nur durch eine Mischung aus unterschiedlichen Kommunikationskanälen können alle Zielgruppen in der Bevölkerung erreicht werden.

Ebenfalls wurden die rechtlichen Aspekte der Nutzung der Seiten der Sozialen Netzwerke geprüft, in dessen Rahmen der Bedarf an der Information und Kommunikation mit Social-Media-Nutzerinnen und Nutzern mit deren Schutzinteressen abgewogen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie etwa die vorliegenden Informationen, ergriffen wurden. Die Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) können Sie hier einsehen: Datenschutzfolgeabschätzung.

Die Seiten der Sozialen Netzwerke werden durch die Presse- und Koordinierungsstelle des Regierungspräsidiums Tübingen betreut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten regelmäßig, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und ergreift andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.

Die Nutzung der Seiten der Sozialen Netzwerke durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsprüfung. Im Sinne einer an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepassten Verwaltung ist es für das Regierungspräsidium Tübingen erforderlich, die Öffentlichkeitsarbeit neben alternativen Kommunikationsmöglichkeiten auch auf den Plattformen der Sozialen Netzwerke wahrzunehmen. Unser ausführliches Nutzungskonzept können Sie hier einsehen: Nutzungskonzept. Nur durch eine Mischung aus unterschiedlichen Kommunikationskanälen können alle Zielgruppen in der Bevölkerung erreicht werden.

Ebenfalls wurden die rechtlichen Aspekte der Nutzung der Seiten der Sozialen Netzwerke geprüft, in dessen Rahmen der Bedarf an der Information und Kommunikation mit Social-Media-Nutzerinnen und Nutzern mit deren Schutzinteressen abgewogen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie etwa die vorliegenden Informationen, ergriffen wurden. Die Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) können Sie hier einsehen: Datenschutzfolgeabschätzung.

Die Seiten der Sozialen Netzwerke werden durch die Presse- und Koordinierungsstelle des Regierungspräsidiums Tübingen betreut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten regelmäßig, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und ergreift andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.

Vom Regierungspräsidium Tübingen verarbeitete Daten

​Das Regierungspräsidium Tübingen verarbeitet im Zuge des Betriebs von Social- Media-Auftritten Ihre Daten. Diese Verarbeitung beinhaltet insbesondere:

  • das Antworten auf Nutzerkommentare auf Beiträge des Regierungspräsidiums Tübingen
  • das Antworten auf persönliche Nachrichten, die an die Social-Media-Auftritte des Regierungspräsidiums gerichtet wurden.
  • das Teilen von Inhalten von Seiten Dritter auf der Facebook-Seite des Regierungspräsidiums Tübingen
  • das Liken von Beiträgen Dritter
  • das Markieren von Seiten Dritter
     

Diese Verarbeitung von Daten (z.B. Nutzername) erfolgt im Zuge des Betriebs eines Social-Media-Profils und kann als geringfügige Verarbeitung eingeschätzt werden.  Dies erfolgt zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des Regierungspräsidiums (Artikel 6 Absatz 1 UAbs. 1 lit e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG)).

Das Regierungspräsidium Tübingen hat keinen Einfluss auf die Art und den Umfang der durch Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube verarbeiteten Daten sowie die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch bestehen keine effektiven Kontrollmöglichkeiten. Mit der Verwendung dieser Dienste werden Ihre personenbezogenen Daten von den Anbietern erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet.

Unabhängig von Ihrem Wohnsitz werden die Daten in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Anbieter von Sozialen Medien geschäftlich tätig sind, dorthin übertragen, gespeichert und genutzt.

Die Unternehmen Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube werten die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichern und verarbeiten vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzerinnen und Nutzer schicken und können Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzten die Anbieter von Sozialen Medien unter Umständen Analyse-Tools. Das Regierungspräsidium Freiburg hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Anbieter und wurde über einen solchen potenziellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools für die Accounts des Regierungspräsidiums Tübingen eingesetzt werden, geschieht dies weder im Auftrag, noch ist dies autorisiert oder wird sonst in irgendeiner Art unterstützt.

Auch werden die bei einer möglichen Analyse gewonnenen Daten dem Regierungspräsidium Tübingen nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Beitrag sowie deren Reichweite, sind für das Regierungspräsidium Tübingen über deren Accounts einsehbar. Ferner hat das Regierungspräsidium Tübingen keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools zu verhindern oder abzustellen.

Die Anbieter von Sozialen Medien erhalten in der Regel auch Informationen, wenn Sie zum Beispiel Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten Log-Daten kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Da es sich um außereuropäische Anbieter handelt, sind diese nach eigener Auffassung nicht an deutsche Datenschutzvorschriften gebunden. Dies betrifft zum Beispiel Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten oder die Möglichkeit einer Verwendung von Nutzungsdaten für Werbezwecke zu widersprechen.

Möglichkeiten die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie in der Regel in den Einstellungen Ihres Social-Media-Accounts unter zum Beispiel unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablets) in den dortigen Einstellmöglichkeiten unter anderem den Zugriff auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos und Standortdaten beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Bei Fragen zu unserem Informationsangebot in Social-Media können Sie uns unter pressestelle@rpt.bwl.de erreichen.

 

Vom Regierungspräsidium Tübingen verarbeitete Daten

​Das Regierungspräsidium Tübingen verarbeitet im Zuge des Betriebs von Social- Media-Auftritten Ihre Daten. Diese Verarbeitung beinhaltet insbesondere:

  • das Antworten auf Nutzerkommentare auf Beiträge des Regierungspräsidiums Tübingen
  • das Antworten auf persönliche Nachrichten, die an die Social-Media-Auftritte des Regierungspräsidiums gerichtet wurden.
  • das Teilen von Inhalten von Seiten Dritter auf der Facebook-Seite des Regierungspräsidiums Tübingen
  • das Liken von Beiträgen Dritter
  • das Markieren von Seiten Dritter
     

Diese Verarbeitung von Daten (z.B. Nutzername) erfolgt im Zuge des Betriebs eines Social-Media-Profils und kann als geringfügige Verarbeitung eingeschätzt werden.  Dies erfolgt zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des Regierungspräsidiums (Artikel 6 Absatz 1 UAbs. 1 lit e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG)).

Das Regierungspräsidium Tübingen hat keinen Einfluss auf die Art und den Umfang der durch Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube verarbeiteten Daten sowie die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch bestehen keine effektiven Kontrollmöglichkeiten. Mit der Verwendung dieser Dienste werden Ihre personenbezogenen Daten von den Anbietern erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet.

Unabhängig von Ihrem Wohnsitz werden die Daten in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Anbieter von Sozialen Medien geschäftlich tätig sind, dorthin übertragen, gespeichert und genutzt.

Die Unternehmen Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube werten die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichern und verarbeiten vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzerinnen und Nutzer schicken und können Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzten die Anbieter von Sozialen Medien unter Umständen Analyse-Tools. Das Regierungspräsidium Freiburg hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Anbieter und wurde über einen solchen potenziellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools für die Accounts des Regierungspräsidiums Tübingen eingesetzt werden, geschieht dies weder im Auftrag, noch ist dies autorisiert oder wird sonst in irgendeiner Art unterstützt.

Auch werden die bei einer möglichen Analyse gewonnenen Daten dem Regierungspräsidium Tübingen nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Beitrag sowie deren Reichweite, sind für das Regierungspräsidium Tübingen über deren Accounts einsehbar. Ferner hat das Regierungspräsidium Tübingen keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools zu verhindern oder abzustellen.

Die Anbieter von Sozialen Medien erhalten in der Regel auch Informationen, wenn Sie zum Beispiel Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten Log-Daten kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Da es sich um außereuropäische Anbieter handelt, sind diese nach eigener Auffassung nicht an deutsche Datenschutzvorschriften gebunden. Dies betrifft zum Beispiel Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten oder die Möglichkeit einer Verwendung von Nutzungsdaten für Werbezwecke zu widersprechen.

Möglichkeiten die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie in der Regel in den Einstellungen Ihres Social-Media-Accounts unter zum Beispiel unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablets) in den dortigen Einstellmöglichkeiten unter anderem den Zugriff auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos und Standortdaten beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Bei Fragen zu unserem Informationsangebot in Social-Media können Sie uns unter pressestelle@rpt.bwl.de erreichen.

 

Von Facebook verarbeitete Daten

​Bei der Facebook-Seite des Regierungspräsidiums Tübingen handelt es sich um eine Online-Präsenz innerhalb der Plattform Facebook, die von der

 

Facebook Ireland Ltd.,
4 Grand Canal Square,
Grand Canal Harbour,
Dublin 2,
Irland

 

Gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook und Betroffenenrechte

 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher der Facebook-Seite gemäß Artikel 4 Nummer 7 DS-GVO mit Facebook gemeinsam verantwortlich und hat zu diesem Zweck die sogenannte Controller-Addendum-Vereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Satz 2 mit Facebook abgeschlossen.

In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass Facebook für die Datenverarbeitung primär verantwortlich ist und das Regierungspräsidium Tübingen keinen Zugang zu den einzelnen Daten der Besucherinnen und Besucher hat. Das Regierungspräsidium kann lediglich aggregierte Statistiken, wie etwa die Geschlechter- oder Altersverteilung, abrufen. Ferner verpflichtet sich Facebook die Betroffenenrechte zu beachten und zum Beispiel Auskunfts-, Widerspruchs- oder Löschungsanfragen zu beantworten.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet Besucherinnen und Besucher der Facebook-Seite daher, sich im Hinblick auf die Geltendmachung deren Betroffenenrechte bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten durch Facebook direkt an Facebook zu richten. Denn aus vorgenannten Gründen könnte das Regierungspräsidium Tübingen beispielsweise Auskunftsanfragen ebenfalls nur an Facebook weiterleiten. Darüber hinaus beachtet das Regierungspräsidium Tübingen die ihr obliegenden Pflichten gegenüber den Betroffenen entsprechend den Hinweisen zu Betroffenenrechten in der Datenschutzerklärung.

Ferner weist das Regierungspräsidium Tübingen darauf hin, dass laut der Vereinbarung mit Facebook, die irische Datenschutzkommission die Behörde ist, die die Aufsicht über die Verarbeitung unter gemeinsamer Verantwortung federführend ausübt. Besucher der Facebook-Seite haben das Recht, eine Beschwerde neben der für sie zuständigen lokale Aufsichtsbehörde auch an die irische Datenschutzkommission zu richten.

Hier finden Sie weiterführende Datenschutz-Tipps für Facebook:

Verbraucherzentrale

Netzwelt

angeboten wird (kurz: Facebook). Diese sind verantwortlich für die Datenverarbeitung.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Facebook und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z. B. kommentieren, teilen, bewerten, private Nachrichten).

Facebook erhebt die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher der Facebook-Seite und verarbeitet diese entsprechend der Datenrichtlinie von Facebook. Zu den von Facebook verarbeiteten personenbezogenen Besucherdaten gehören insbesondere Interaktionen mit der Facebook-Seite, wie zum Beispiel Aufruf von Beiträgen, Bildern, deren Teilen, Anklicken der Gefällt-mir“-Schaltfläche, als auch Angaben zum Gerät der Nutzerinnen und Nutzer. Weitere Informationen zu den verarbeiteten Besucherdaten können Sie den Informationen über die Seiten-Insights-Daten von Facebook entnehmen.

Die Besucherdaten können eingesetzt werden, um Besucherinnen und Besuchern der Facebook-Seite Inhalte oder Werbeanzeigen entsprechend deren Interesse an bestimmten Beiträgen der Facebook-Seite oder deren Interaktionen mit deren Inhalten, etwa einem Abonnement der Facebook-Seite, anzuzeigen.

Zu den vorgenannten Zwecken werden auf den Geräten der Besucherinnen und Besucher der Facebook-Seite sogenannte „Cookies“ gespeichert, also kleine Dateien, die oben genannte Informationen pseudonym (das heißt ohne Klardaten, wie zum Beispiel Namen oder E-Mailadressen) gespeichert werden. Details zu den Cookies sowie den Widerspruchsmöglichkeiten, erhalten Nutzerinnen und Nutzer in der Cookie-Richtlinie von Facebook.

Die Besucherdaten werden von Facebook in den USA verarbeitet, wobei Facebook unter dem EU-USA-Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert ist und hierdurch zusichert, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten.

Von Twitter verarbeitete Daten

​Das Regierungspräsidium Tübingen nutzt die technische Plattform und die Dienste der Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103 U.S.A. zurück. Verantwortlich für die Datenverarbeitung von außerhalb der Vereinigten Staaten lebenden Personen ist die

Twitter International Company
One Cumberland Place
Fenian Street
Dublin 2 D02 AX07
Irland

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie den hier angebotenen Twitter-Kurznachrichtendienst und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (bspw. teilen, bewerten, kommentieren).

Twitter verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig angegebenen Daten wie Name und Nutzername, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder die Kontakte Ihres Adressbuches, wenn Sie dieses hochladen oder synchronisieren.

Angaben darüber, welche Daten durch Twitter verarbeitet und zu welchem Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Das Regierungspräsidium hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Twitter verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch hat es insoweit keine effektiven Kontrollmöglichkeiten.

Mit der Verwendung von Twitter werden Ihre personenbezogenen Daten von der Twitter Inc. erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Twitter Inc. geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt.

Twitter verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten, zum anderen wertet Twitter aber auch die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichert und verarbeitet vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzerinnen und Nutzer schicken und kann Ihren Standort anhand von Geolokations-Daten wie GPS, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzt die Twitter Inc. unter Umständen Analyse-Tools. Das Regierungspräsidium hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Twitter Inc. und wurde über einen solchen potenziellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools dieser Art von der Twitter Inc. für den Account des Regierungspräsidiums eingesetzt werden, hat das Regierungspräsidium dies weder in Auftrag gegeben, noch abgesegnet oder sonst in irgendeiner Art unterstützt. Auch werden die ihm bei der Analyse gewonnenen Daten nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Tweet-Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Tweet, sind für das Regierungspräsidium über seinen Account einsehbar. Überdies hat das Regierungspräsidium keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools auf seinem Twitter-Account zu verhindern oder abzustellen.

Schließlich erhält Twitter auch Informationen, wenn Sie etwa Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Über in Webseiten eingebundene Twitter-Buttons oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Twitter möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Twitter-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden. Wir verzichten zum Schutz Ihrer Daten auf eine Einbindung derartiger Twitter-Elemente.

Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Twitter-Kontos sowie über die Schaltfläche „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (wie Smartphones oder Tablets) in den dortigen Einstellungsmöglichkeiten den Zugriff von Twitter auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten und so weiter beschränken. Der Umfang Ihrer Einstellungsmöglichkeiten ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

In Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten wird regelmäßig überprüft, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergriffen werden.

Hier finden Sie weiterführende Datenschutz-Tipps für Twitter:

Twitter-Hilfe

Youngdata

 

Von YouTube verarbeitete Daten

Das Regierungspräsidium Freiburg nutzt die technische Plattform und Dienste der YouTube LLC, die Teil der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ist.

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung von außerhalb der Vereinigten Staaten lebenden Personen ist die

Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland
Tel: +353 1 543 1000
Fax: +353 1 686 5660
E-Mail: support-deutschland@google.com

Zustellungsbevollmächtigt für die YouTube LLC im Sinne von § 5 Abs. 1 NetzDG:

Google Germany GmbH
– Rechtsabteilung –
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Deutschland

Diese Zustellungsbevollmächtigung bezieht sich ausschließlich auf Zustellungen in Bezug auf Soziale Netzwerke im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 NetzDG sowie in Bezug auf rechtswidrige Inhalte im Sinne von § 1 Abs. 3 NetzDG.

Angaben darüber, welche Daten durch YouTube verarbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie den hier angebotenen Google-Dienst und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen auf YouTube (bspw. bewerten, kommentieren).

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie YouTube und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen.

Die Google LLC hat sich den Grundsätzen des EU-US Privacy Shield verpflichtet.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Google verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und die Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch hat es insoweit keine effektiven Kontrollmöglichkeiten.

Mit der Verwendung von Google werden Ihre personenbezogenen Daten von der Google LLC erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Google LLC geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt.

Google verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten, zum anderen wertet Google aber auch die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichert und verarbeitet vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzerinnen und Nutzer schicken und kann Ihren Standort anhand von Geolokations-Daten wie GPS, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzt die Google LLC Analyse-Tools. Das Regierungspräsidium Freiburg hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Google LLC und wurde über einen solchen potenziellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools dieser Art von der Google LLC für den Account des Regierungspräsidiums Freiburg eingesetzt werden, hat das Regierungspräsidium dies weder in Auftrag gegeben, noch abgesegnet oder sonst in irgendeiner Art unterstützt. Auch werden die ihm bei der Analyse gewonnenen Daten nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Post-Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Medien-Klicks, und die Sehdauer durch ein bestimmtes Video, sind für das Regierungspräsidium Freiburg über seinen Account einsehbar. Überdies hat das Regierungspräsidium keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools auf seinem YouTube-Account zu verhindern oder abzustellen.

Schließlich erhält Google auch Informationen, wenn Sie etwa Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Über in Webseiten eingebundene Google-Tools oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Google möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Google-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden.

Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Google-Kontos sowie zum Beispiel unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (wie Smartphones oder Tablets) in den dortigen Einstellungsmöglichkeiten den Zugriff von Google auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten und so weiter beschränken. Der Umfang Ihrer Einstellungsmöglichkeiten ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Hier finden Sie weiterführende Datenschutz-Tipps für YouTube:

Youtube-Datenschutz

Youngdata

Von Instagram verarbeitete Daten

​Das Regierungspräsidium Tübingen nutzt die technische Plattform und die Dienste der Instagram LLC, 1601 Willow Rd, Menlo Park CA, 94025 USA. Diese sind Verantwortlich für die Datenverarbeitung. Verantwortlich für die Datenverarbeitung von außerhalb der Vereinigten Staaten lebenden Personen ist die


Facebook Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square
Grand Canal Harbour
Dublin 2
Ireland

Sie können mit Facebook Ireland entweder online in Kontakt treten oder sich per Post an die obenstehende Adresse richten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Instagram und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (bspw. kommentieren, bewerten, private Nachrichten).

Angaben darüber, welche Daten durch Instagram verarbeitet werden und zu welchen Zwecken Instagram Ihre Daten nutzt, können Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram nachlesen.

Die Facebook Inc. hat sich den Grundsätzen des EU-US Privacy Shield verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass das Regierungspräsidium Tübingen keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Instagram verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte hat und die Datenverarbeitungsprozesse auch nicht kontrollieren kann. 

Mit der Verwendung von Instagram werden Ihre personenbezogenen Daten von der Instagram Inc. erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Instagram Inc. geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt.

Instagram verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten wie Name und Nutzername, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder die Kontakte Ihres Adressbuches, wenn Sie dieses hochladen oder synchronisieren.

Zum anderen wertet Instagram aber auch die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichert und verarbeitet vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzerinnen und Nutzer schicken und kann Ihren Standort anhand von Geolokations-Daten wie GPS, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzt die Instagram Inc. unter Umständen Analyse-Tools wie Instagram- oder Google-Analytics. Das Regierungspräsidium Tübingen hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Instagram Inc. und wurde über einen solchen potenziellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools dieser Art von der Instagram Inc. für den Account des Regierungspräsidiums eingesetzt werden, hat das Regierungspräsidium dies weder in Auftrag gegeben, noch abgesegnet oder sonst in irgendeiner Art unterstützt. Auch werden die ihm bei der Analyse gewonnenen Daten nicht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat das Regierungspräsidium keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools auf seinem Instagram-Account zu verhindern oder abzustellen. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Social-Media-Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Medien-Klicks durch eine bestimmte Nutzergruppe, sind für das Regierungspräsidium über seinen Account einsehbar.

Schließlich erhält Instagram auch Informationen, wenn Sie etwa Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Internetseite und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Über in Webseiten eingebundene Instagram-Buttons oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Instagram möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Instagram-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden.

Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Instagram-Kontos sowie zum Beispiel unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (wie Smartphones oder Tablets) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff von Instagram auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten und so weiter beschränken. Der Umfang Ihrer Einstellungsmöglichkeiten ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Hier finden Sie weiterführende Datenschutz-Tipps für Instagram:

Datenschutz - Soziale Netzwerke

Verbraucherzentrale

Vom Regierungspräsidium Tübingen verarbeitete Daten

​Das Regierungspräsidium Tübingen verarbeitet im Zuge des Betriebs von Social- Media-Auftritten Ihre Daten. Diese Verarbeitung beinhaltet insbesondere:

  • das Antworten auf Nutzerkommentare auf Beiträge des Regierungspräsidiums Tübingen
  • das Antworten auf persönliche Nachrichten, die an die Social-Media-Auftritte des Regierungspräsidiums gerichtet wurden.
  • das Teilen von Inhalten von Seiten Dritter auf der Facebook-Seite des Regierungspräsidiums Tübingen
  • das Liken von Beiträgen Dritter
  • das Markieren von Seiten Dritter
     

Diese Verarbeitung von Daten (z.B. Nutzername) erfolgt im Zuge des Betriebs eines Social-Media-Profils und kann als geringfügige Verarbeitung eingeschätzt werden.  Dies erfolgt zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des Regierungspräsidiums (Artikel 6 Absatz 1 UAbs. 1 lit e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG)).

Das Regierungspräsidium Tübingen hat keinen Einfluss auf die Art und den Umfang der durch Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube verarbeiteten Daten sowie die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch bestehen keine effektiven Kontrollmöglichkeiten. Mit der Verwendung dieser Dienste werden Ihre personenbezogenen Daten von den Anbietern erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet.

Unabhängig von Ihrem Wohnsitz werden die Daten in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Anbieter von Sozialen Medien geschäftlich tätig sind, dorthin übertragen, gespeichert und genutzt.

Die Unternehmen Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube werten die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichern und verarbeiten vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzerinnen und Nutzer schicken und können Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzten die Anbieter von Sozialen Medien unter Umständen Analyse-Tools. Das Regierungspräsidium Freiburg hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Anbieter und wurde über einen solchen potenziellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools für die Accounts des Regierungspräsidiums Tübingen eingesetzt werden, geschieht dies weder im Auftrag, noch ist dies autorisiert oder wird sonst in irgendeiner Art unterstützt.

Auch werden die bei einer möglichen Analyse gewonnenen Daten dem Regierungspräsidium Tübingen nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Beitrag sowie deren Reichweite, sind für das Regierungspräsidium Tübingen über deren Accounts einsehbar. Ferner hat das Regierungspräsidium Tübingen keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools zu verhindern oder abzustellen.

Die Anbieter von Sozialen Medien erhalten in der Regel auch Informationen, wenn Sie zum Beispiel Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten Log-Daten kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Da es sich um außereuropäische Anbieter handelt, sind diese nach eigener Auffassung nicht an deutsche Datenschutzvorschriften gebunden. Dies betrifft zum Beispiel Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten oder die Möglichkeit einer Verwendung von Nutzungsdaten für Werbezwecke zu widersprechen.

Möglichkeiten die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie in der Regel in den Einstellungen Ihres Social-Media-Accounts unter zum Beispiel unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablets) in den dortigen Einstellmöglichkeiten unter anderem den Zugriff auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos und Standortdaten beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Bei Fragen zu unserem Informationsangebot in Social-Media können Sie uns unter pressestelle@rpt.bwl.de erreichen.

 

Es besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission über das Datenschutz-Niveau in den USA unter den Bedingungen des „EU-US-Privacy-Shield“ (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes, bekannt gegeben unter Aktenzeichen C (2016) 4176).

 

Es besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission über das Datenschutz-Niveau in den USA unter den Bedingungen des „EU-US-Privacy-Shield“ (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes, bekannt gegeben unter Aktenzeichen C (2016) 4176).

 

Es besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission über das Datenschutz-Niveau in den USA unter den Bedingungen des „EU-US-Privacy-Shield“ (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes, bekannt gegeben unter Aktenzeichen C (2016) 4176).

 

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)

Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung unserer öffentlichen Aufgaben nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO verarbeiten, können Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

b) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)

Sie haben das Recht, von uns Auskunft darüber zu erhalten, ob und - wenn ja - welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

c) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)

Sie können von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, sofern diese nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten haben Sie – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - einen Anspruch auf Vervollständigung. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

d) Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

Unter den in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen können Sie von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

Dieses Recht steht Ihnen nur bezüglich solcher personenbezogenen Daten zu, welche Sie uns selbst bereitgestellt haben. Sie können danach verlangen, dass wir Ihre Daten Ihnen selbst in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen oder diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. Dieses Recht besteht jedoch nur, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO) oder die Verarbeitung auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO beruht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die den Regierungspräsidien übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO). Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

h) Recht auf Beschwerde (Art. 77 Abs. 1 DS-GVO)

Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie das jeweilig verantwortliche Regierungspräsidium postalisch oder per E-Mail kontaktieren. Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen auch der bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter Ziff. 2.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir unseren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe eine Beschwerde erheben bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)

Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung unserer öffentlichen Aufgaben nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO verarbeiten, können Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

b) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)

Sie haben das Recht, von uns Auskunft darüber zu erhalten, ob und - wenn ja - welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

c) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)

Sie können von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, sofern diese nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten haben Sie – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - einen Anspruch auf Vervollständigung. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

d) Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

Unter den in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen können Sie von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

Dieses Recht steht Ihnen nur bezüglich solcher personenbezogenen Daten zu, welche Sie uns selbst bereitgestellt haben. Sie können danach verlangen, dass wir Ihre Daten Ihnen selbst in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen oder diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. Dieses Recht besteht jedoch nur, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO) oder die Verarbeitung auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO beruht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die den Regierungspräsidien übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO). Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

h) Recht auf Beschwerde (Art. 77 Abs. 1 DS-GVO)

Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie das jeweilig verantwortliche Regierungspräsidium postalisch oder per E-Mail kontaktieren. Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen auch der bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter Ziff. 2.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir unseren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe eine Beschwerde erheben bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)

Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung unserer öffentlichen Aufgaben nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO verarbeiten, können Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

b) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)

Sie haben das Recht, von uns Auskunft darüber zu erhalten, ob und - wenn ja - welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

c) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)

Sie können von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, sofern diese nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten haben Sie – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - einen Anspruch auf Vervollständigung. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

d) Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

Unter den in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen können Sie von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

Dieses Recht steht Ihnen nur bezüglich solcher personenbezogenen Daten zu, welche Sie uns selbst bereitgestellt haben. Sie können danach verlangen, dass wir Ihre Daten Ihnen selbst in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen oder diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. Dieses Recht besteht jedoch nur, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO) oder die Verarbeitung auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO beruht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die den Regierungspräsidien übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO). Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

h) Recht auf Beschwerde (Art. 77 Abs. 1 DS-GVO)

Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie das jeweilig verantwortliche Regierungspräsidium postalisch oder per E-Mail kontaktieren. Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen auch der bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter Ziff. 2.

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Das Regierungspräsidium Tübingen ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf seinen Social-Media-Auftritten enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen.

Die Nutzung der Sozialen Medien durch das Regierungspräsidium Tübingen beinhaltet keine Befürwortung dieses Mediums, des Unternehmens oder der Datenschutzerklärung der verwendeten Sozialen Medien.

Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass Namentlich gekennzeichnete Beiträge (wie Kommentare) die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des jeweiligen Autors wiedergeben und nicht notwendigerweise die Meinung des Regierungspräsidiums Tübingen wiedergeben. Das Regierungspräsidium behält sich vor, Beiträge und Kommentare zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß oder einen Verstoß gegen die Netiquette beinhalten.

 

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